Blog von Peter Piksa

Die Auswirkung des Rundfunkstaatsvertrags zum ersten Mal gespürt

Nur damit es nicht in Vergessenheit gerät. Unsere Regierung hat beschlossen, dass wir uns die Inhalte, die mit unseren Rundfunkgebühren produziert werden, maximal nur sieben Tage auch übers Internet angucken können. Gestern Abend ist mir das Problem erstmalig richtig bewusst geworden. Folgender Twitter-Dialog zwischen mir und ZDFOnline soll euch nochmal vor Augen führen, weshalb es wichtig ist, dass wir uns dafür einsetzen, diesen Unsinn mit der nächsten Version des Rundfunkstaatsvertrags wieder rückgängig zu machen.

Eigentlich wollte ich jetzt schlafen gehen, aber Frontal21 zum Thema Atomkraft gucke ich mir jetzt noch an: http://bit.ly/bGUahp
@karpfenpeter
Peter Piksa

.@ZDF Stellt solche Videos, wie das zur Atomkraft, doch bitte auch als Download zur Verfügung. Gerne auch via Bittorrent. Das ist wichtig!
@karpfenpeter
Peter Piksa

@karpfenpeter In der Mediathek ist es verfügbar. Und @ZDF ist nicht unser Account ;-) http://bit.ly/cAfjVz

.@ZDFonline Ja, richtig. Ist schon spät ;-) Ich fragte mit Bedacht auf das neue Gesetz, dass der Inhalt ja bald gelöscht werden muss.
@karpfenpeter
Peter Piksa

.@ZDFonline Bötet ihr für die Videos auch gleich eine klassische Downloadmöglichkeit an, würde dieses Wissensgut nicht »ausradiert« werden.
@karpfenpeter
Peter Piksa

@karpfenpeter Das erlaubt der Rundfunkstaatsvertrag leider nicht und diesen müssen wir einhalten.

.@ZDFonline Moment... Das heisst, ihr dürft Streaming anbieten, aber nicht direkten Download als Videodatei? Verstehe ich das richtig?!
@karpfenpeter
Peter Piksa

@karpfenpeter So ist es. Den Onlinestream in der Regel auch nur 7 Tage. Aber auch nur eigenproduziertes Material. Eingekaufte Serien nicht.

.@ZDFonline Danke euch für die Antwort.
@karpfenpeter
Peter Piksa

Nur falls ihr auf euren Blogs auch solche Darstellungen machen wollt. Die Tweet-Anzeige habe ich mit diesem WordPress-Plugin gemacht.

Update: Der Jürgen Kuri von Heise reichte noch einen Link mit einigen grundlegenden Informationen zum Thema ein. Für wen das Thema neu ist, der findet hier einen guten Einstieg in die Materie. Hier noch ein interessanter Artikel auf Heise zu dem Thema, damit auch etwas Background über politische Gemengelage zu diesem Thema bekannt wird. Noch etwas detailliertere Informationen finden sich im WDR-Artikel »Das große Löschen«

Update 11:30 Uhr: Nachdem Alvar Freude gerade den Hinweis gab, dass der Staatsvertrag sich wohl nicht auf Downloads beziehe, konkretisiert Mario Sixtus den Einwand mit dem Hinweis, dass der Rundfunkstaatsverträg keine Unterscheidung zwischen Stream und Download feststellt. Er verweist auch gleich auf das betreffende Dokument. Vielen Dank dafür!

Update 15. Juli, 9:50 Uhr: @ZDFonline hat sich zu der Meinungsverschiedenheit in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Download und Stream nicht mehr geäußert. Mein Vorschlag ist ja, dass da die Community mal per Twitter ein paar Fragen stellt. Oh, und ich sehe gerade, dass die Leute bei Carta meinen Artikel hier interessant finden. Danke. Freut mich sehr, dass dieses Thema mal in die Öffentlichkeit getragen wird.

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9 Kommentare

  1. Wolf schreibt:

    Als Konsequenz dieser Regelung sind also die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten dazu angehalten, diese Berichte regelmässig zu wiederholen. Dagegen dürften die Verleger nichts einwenden. N24 & Co praktizieren genau dieses.
    Sicher gefällt es auch den, für diesen Staatsvertrag verantwortlichen Politikern.

    Die brüten sicher schon an einem Staatsvertrag mit den Universitäten, die sich verpflichten müssen, Zeitungen nach zwei Jahren, spätestens aber vor der nächsten Landtags-, bzw. Bundestagswahl zu verbrennen.
    Schließlich will man als Politiker vor der nächten Wahl nicht mit seinen uneingelösten Versprechungen konfrontiert werden.
    Absurde Idee? Als absurd hätte man vor ca 3 Jahren auch die Löschaktion tituliert. Noch ist es keine Bücherverbrennung, aber gewöhnt man sich an solche Aktionen, bedarf es nur eines kleinen Schrittes bis man das an den Stammtischen akzeptiert. Man benennt das dann nur anders.

    Jenseits allen Sarkasmus erleben wir hier den Beginn einer Gleichschaltung der Information. Auch die parallel laufenden Überwachungs- und Zensurbemühungen weisen darauf hin. Nüchtern betrachtet ist diese Entwicklung zur Zentralisierung und Meinungshoheit in allen Staatsformen zu finden und das Endstadium jeweils die Abschaffung der Demokratie. Nur wenn die Demokraten wachsam bleiben und trotz Ablenkungen durch sportliche oder musikalische Großereignisse das “Unkraut der Zensur” regelmäßig beobachten und ggf beschneiden, kann der demokratische Schwebezustand aufrecht gehalten werden.

    Ich empfehle den Öffentlich- Rechtlichen Rundfunkanstalten, auf den 404- Seiten die Namen jener, für diesen Staatsvertrag verantwortlichen Politiker zu veröffentlichen, nebst deren Anschriften, um allen in die Irre geleiteten Usern eine Beschwerdeadresse zu bieten: “404 proudly presentet by… xyz”

    Diese Hinweise gehören übrigens zur Informationspflicht jeder guten Webpräsenz, und in diesem Falle dient es auch der Kostensenkung, weil mit der Umleitung der Beschwerden an die tatsächlich Verantwortlichen, die teuren Admins der ÖR nicht mit unnützer Kommunikation belastet werden, für die sie nicht verantwortlich sind.

    Der demokratische Akt besteht darin, dass Politiker und Verleger Interesse daran gewinnen sollen, die Ursache dieser Hinweise, nämlich den Abbau der Transparenz und Informationsfreiheit und damit die Reduzierung der Demokratie zu verhindern.

    14.7.2010 um 9:43

  2. Peter Piksa schreibt:

    @Wolf
    Danke, Wolf. Mir kam ein ähnlicher Gedanke bereits im Mai. Auslöser meines Gedankens zur gleichgeschalteten Presse war das Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

    14.7.2010 um 9:57

  3. Sabine Engelhardt schreibt:

    Die Auswirkungen hatte ich auch gerade schon bemerkt. Aufgrund der Hitzeprobleme der Bahn wollte ich für einen Blogartikel zurückrecherchieren, wie das im Winter war und auch in den Jahren zuvor — auch bei tagesschau.de, die ja ebenfalls unter diesen Rundfunkstaatsvertrag fallen.

    Die Artikel vor dem 11. Juli 2008 (Blogartikel geschrieben am 11. Juli 2010) waren … weg. Der Witz ist, daß Verlinkungen in neueren Artikeln bestehen bleiben und dann auf 404 führen. So kann man sich das Ranking in Suchmaschinen auch versauen.

    Bei privatwirtschaftlich geführten Medien bin ich natürlich fündig geworden. Diese haben damit einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil und sind den verantwortlichen Politikern bestimmt überaus dankbar. Geldköfferchen, anyone?

    Gruß, Frosch

    14.7.2010 um 10:23

  4. Peter Piksa schreibt:

    @Sabine Engelhardt
    Danke, dass Du darauf hinweist, dass sich dieses Gesetz nicht nur auf Videos bezieht. Irgendwie scheine ich diesen Punkt verdrängt zu haben. Man könnte dieses Gesetz ja auch »Gesetz zur digitalen Wiederholung der Bücherverbrennung« umtiteln. m(

    14.7.2010 um 15:17

  5. strange schreibt:

    Ob ein Download möglich ist oder nicht hat eher was mit den erworbenen Rechten zu tun und die beinhalten idR. keinen Download (oder aber es wird ziemlich teuer).

    15.7.2010 um 9:49

  6. Peter Piksa schreibt:

    strange :

    Ob ein Download möglich ist oder nicht hat eher was mit den erworbenen Rechten zu tun und die beinhalten idR. keinen Download (oder aber es wird ziemlich teuer).

    Welche Rechte? Rechte an selbst produziertem Material? Rechte an eingekauftem Material? Rechte, die man beachten muss, weil man einen bestimmten Videocodec nutzt?

    Meiner Meinung nach ist es so, dass ZDF auch eine Downloadmöglichkeit bieten sollte, um das »ausradieren« der Wissensgüter zu verhindern. Zumindest hier sehe ich keine Notwendigkeit für eine Frage nach den Rechten – wobei ich natürlich nicht behaupte das Wissen dieser Welt zu besitzen.

    15.7.2010 um 9:55

  7. Glanzlichter 24 « … Kaffee bei mir? schreibt:

    [...] Piksa Die Auswirkung des Rundfunkstaatsvertrags zum ersten Mal gespürt Spontan-Doku über den Unsinn des [...]

    16.7.2010 um 2:59

  8. VonFernSeher schreibt:

    Das hier zwischen Streaming und Download unterschieden wird, bringt auch noch andere Probleme mit sich. Menschen mit schlechten und/oder langsamen Internetverbindungen können die Sendungen teils garnicht oder nur in erheblich schlechterer Qualität ansehen. Ein Download, bei dem die Daten nicht in Echtzeit vorliegen müssen, bietet hier mehr Gleichberechtigung, denn auf dem Land ist die Rundfunkgebühr ja auch nicht günstiger. Wer solche Probleme hat und auch noch einen Mac, dem kann ich nur das Programm Mediathek empfehlen, das Abhilfe schafft.

    Ein anderer Weg aus beiden Miseren ist übrigens Podcast. Viele ö.-r. Sendungen gibt es immer noch nicht als Podcast, dabei gibt es hier kein Streamingproblem und der Anbieter kann die Inhalte trotzdem nach sieben Tagen entfernen, ob der Nutzer dem Podcatcher dann erlaubt, entfernte Episoden auch lokal zu löschen, bleibt ja ihm überlassen.

    17.7.2010 um 9:15

  9. Peter schreibt:

    Ich denke, die ARD/ZDF haben das Problem selbst produziert, denn die Löschaktionen sind ein Kompromiss mit der EU, die dadurch nicht gegen die einseitige Zwangsgeld-Subventionierung eines bestimmten Anbieters im Internet vorgeht.
    Würden ARD und ZDF nicht Milliarden für ihre aufgeblähten Apparate und dümmliche Unterhaltung verschleudern, hätte es das Problem niemals gegeben.

    20.4.2011 um 18:51

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