Blog von Peter Piksa

Der E-Postbrief: Verbindlich, Vertraulich, Verlässlich. Eine kleine Satire.

23.7.2010, 18:44 Uhr

Der Journalist Richard Gutjahr hat in Zusammenarbeit mit dem Strafverteidiger Udo Vetter und dem IT-Rechts-Fachanwalt Thomas Stadler mal den E-PostBrief der Deutschen Post etwas auseinandergenommen und ist in den AGBs auf haaresträubende Details gestoßen. Lest euch unbedingt mal seinen Artikel zu der Sache durch. Damit es den wohlwollenden Aufklärern, Daten- und Verbraucherschützern sowie Kritikern leichter fällt, die präkären Zustände auch für den Laien greifbar auf den Punkt zu bringen, fasse ich die wichtigsten Punkte mal in drei satirischen Grafiken zusammen.

Update: Einer geht noch. :-)

Update: Ok, einer noch. Jetzt ist aber Schluss!

Die Werke stelle ich euch übrigens frei zur Verfügung. Macht damit, was immer ihr wollt. Solange ihr es nicht kommerziell verwendet, ist alles in Ordnung.

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Interessiert an Bürgerrechten und Netzpolitik. In der IT-Branche tätig. Parteilos, zumindest was die Parteien anbelangt.

Ich mag süße Kätzchen sehr.
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26 Kommentare

  1. Jörn schreibt:

    Danke für den Beitrag und die Verlinkung auf den passenden Blog von Herrn Gutjahr. Schön das sich mal jemand die Zeit genommen hat, um die AGB’s genau zu beleuchten. Auch die Bilder zur E-Post sind schön sarkastisch, an dem Mittleren habe ich aber etwas zu kritisieren – oder auch klugscheißen. Meines Erachtens dürfte die E-Post der Deutschen Post rechtlich genauso zu werten sein, wie die vielen anderen E-Mail Provider wie Gmx, Web.de, … auch. Soll heißen, dass Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaften nicht so einfach einen Zugriff auf das E-Mail Postfach einer Person Zugriff bekommen. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist hierfür eine Beschlagnahme des E-Mail Postfachs nach §§ 94, 98 StPO notwendig (siehe Bundesverfassungsgericht http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-079.html). Diese Maßnahme steht unter Richtervorbehalt, erfodert als einen Beschluss. Das die rechtlichen Voraussetzung für einen solchen Beschluss sehr niedrig angesiedelt sind, sei mal dahingestellt. Aber die Aussage, dass Ermittlungsbehörden keinen richterlichen Beschluss benötigen, stellt zumindest m. E. ein zu falsches Bild dar.

    23.7.2010 um 19:53

  2. Peter Piksa schreibt:

    @Jörn
    Also ich habe das Urteil des BVerfG nicht gelesen. Der Metronaut jedoch hat einen Artikel zur DE-Mail (das ist zur Zeit ja auch so ein Thema). Darin schreiben sie:

    Die hinterlegten persönlichen Daten des Nutzers sind für eine Vielzahl von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten ohne richterliche Anordnung anforderbar (§113 TKG) [...]

    Wenn ich mir den Paragraphen mal so ansehe, spricht er für mich eine deutliche Sprache. Entkräftet dies Deinen Einwand nicht?

    23.7.2010 um 21:40

  3. Jörn schreibt:

    @Peter Piksa
    Die Ausführungen vom Metronaut sind m. E. korrekt. Allerdings muss man hier zwei Dinge unterscheiden. Der § 113 TKG bezieht sich ausschließlich auf sog. Bestandsdaten – sprich der Registrierungsdaten, die zu dem E-Post Account hinterlegt sind (Name, Anschrift, etc.). Diese können – zumindest nach meinem Kenntnisstand – nach wie vor ohne staatsanwaltliche Anordnung oder richterlichen Beschluss von der Polizei erhoben werden. Weiterführende Daten wie z. B. Inhaltsdaten aus einzelnen E-Mails oder gar Verbindungsdaten können auf Grundlage dieses Paragraphen nicht abgerufen werden . Hierfür wäre die von mir genannten E-Mail Postfachbeschlagnahme nach §§ 94, 98 StPO notwendig, oder gar weiterführende Ermächtigungsgrundlagen wie §§ 100a,g StPO (“Telefonüberwachung”), wo wir dann wieder beim Richtervorbehalt wären. Meines Erachtens ist die Kombination aus in jedem Falle verifizieren Registrierungsdaten, und den sehr geringen Voraussetzungen für die Ausstellung eines richterlichen Beschlusses nach §§ 94,98 StPO, aber schon eine Sache, die man sich gut überlegen sollte, bevor man ein entsprechendes E-Postfach erstellt. Nach meiner Erfahrung reichen bereits einfache Tatbestände wie Beleidigung oder gar Urheberrechtsdelikte, um eine E-Mail Postfachbeschlagnahme durchzuführen. Interessant dürfte sein, ob es rechtlich eine Sonderstellung für die E-Post geben wird, da der Dienst ja hybrid (E-Mail + klassischer Brief) funktioniert…

    24.7.2010 um 9:41

  4. Christian Veith » DE-Mail & E-Post schreibt:

    [...] werden und die Weitergabe von Daten an Dritte. Von Bloggern werden die Erkenntnisse bereits satirisch kommentiert. Zunächst, schreibt Gutjahr, werde der Nutzer aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den [...]

    24.7.2010 um 14:29

  5. Frank schreibt:

    AGB ist eigentlich schon die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bitte nicht AGBs oder AGB’s schreiben.

    24.7.2010 um 14:34

  6. Peter Piksa schreibt:

    Frank :

    AGB ist eigentlich schon die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bitte nicht AGBs oder AGB’s schreiben.

    Verdammt! Ich hätte dran denken müssen. :-)
    http://www.agb-s.de/?seite=Hauptseite

    24.7.2010 um 14:52

  7. urx schreibt:

    Warum muss jeder der im Internet “lustige” Bilder macht, das unbedingt als Demotivation-Poster machen? Und wenn Deutsche das machen, dann stehen da natürlich 3 Kilo Text drunter. Super.

    24.7.2010 um 15:49

  8. Der E-Post-Wahnsinn | schreibt:

    [...] http://www.piksa.info/blog/2010/07/23/der-e-postbrief-verbindlich-vertraulich-verlasslich-eine-klein… [...]

    24.7.2010 um 19:16

  9. bitte ausfüllen schreibt:

    @urx
    Die Schlagworte “Vertraulichkeit”, “Verlässslichkeit”, etc. sind eigentlich ausreichend, um das Angebot satirisch darzustellen, da braucht es gar keinen weiteren Text dazu…

    25.7.2010 um 7:48

  10. Anonymität beim E-Postbrief eher schwach? | Dasgeht.net schreibt:

    [...] Sartirebilder gibt es auf http://www.piksa.info. [...]

    25.7.2010 um 12:59

  11. Tric schreibt:

    In den AGB findet man teilweise noch schönstes Beamtendeutsch aus den Zeiten der Deutschen Bundespost:

    §3 Einzelverbindungsnachweis
    “Die *Beauskunftung* der Einzelverbindungsnachweise kann entweder anonymisiert
    oder nicht anonymisiert im Rahmen der Selbstadministration im Portal eingestellt …”

    § 4.2 Öffentliches Adressverzeichnis
    “Falls der Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis zugestimmt wurde,
    können diese Angaben von der Deutschen Post AG an andere registrierte Ge-
    schäftskunden / Versender auf Anfrage auch *beauskunftet* werden…”

    25.7.2010 um 13:01

  12. E-Post? We’ve had that… « Tower of Air schreibt:

    [...] and similar stuff. Others have written enough about the various privacy, security and other concerns, so I’m just going to summarize them [...]

    25.7.2010 um 21:56

  13. konstruktive Kritik schreibt:

    Frank :
    AGB ist eigentlich schon die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bitte nicht AGBs oder AGB’s schreiben.

    wenn wir schon dabei sind, bei dem Bild steht auch “…, die Sie unterschrieben”
    also entweder “…, die Sie unterschrieben haben.” oder “…, die Sie unterschreiben.”

    26.7.2010 um 10:28

  14. Knut schreibt:

    Danke, Peter! Endlich mal gut gemachte Postwerbung, die ich mir gern ansehe :) Haben die Postler schon versucht, dich anzuwerben?

    26.7.2010 um 13:31

  15. Duden schreibt:

    Frank :
    AGB ist eigentlich schon die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bitte nicht AGBs oder AGB’s schreiben.

    ABG’s (mit Deppenapostroph) ist falsch, das ist korrekt. Allerdings heißt es AGBs und nicht AGB. Das sagt auch der Duden:

    Duden Newsletter #54
    Das Besondere ist, dass auch dann ein -s angehängt wird, wenn die entsprechende Vollform im Plural nicht auf -s endet: die Pkws (neben: die Pkw; nicht: die Pkwen). Bei weiblichen Abkürzungen empfiehlt sich, generell ein Plural-s zu verwenden, um eine Verwechslung mit dem Singular zu vermeiden: die GmbHs (nicht: die GmbH, weil mit dem Singular übereinstimmend), die AGs, die FHs.

    26.7.2010 um 15:24

  16. Kritik am E-Postbrief Details | meinekleineApfelkiste.de schreibt:

    [...] Piksa hat in seinem Blog schöne satirische Grafiken dazu [...]

    27.7.2010 um 11:54

  17. pipitas schreibt:

    Ich würde die 4 Dinger gerne ein Dutzend Mal auf einem Farbdrucker ausdrucken (jedoch angeordnet als 2×2 Mosaik). Leider wird dabei die weisse Schrift auf dem schwarzen Hintergrund ziemlich unleserlich (Buchstaben laufen zu).

    Falls Sie die Dinger nochmals anfassen (oder die Serie erweitern), bitte eine etwas grössere und etwas fettere Schrift nehmen.

    28.7.2010 um 11:34

  18. Serviceteam E-POSTBRIEF schreibt:

    Hallo,

    wir haben festgestellt, dass zu einigen Punkten in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum E-POSTBRIEF zusätzlicher Informationsbedarf besteht. Die identifizierten Punkte haben wir in einer eigenen FAQ erläutert, diese finden Sie hier: http://go.post.de/w4hao

    Mit freundlichen Grüßen

    Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF

    28.7.2010 um 17:05

  19. Peter Piksa schreibt:

    @Serviceteam E-POSTBRIEF
    Ich habe dem obigen Kommentar der Deutschen Post hier geantwortet.

    28.7.2010 um 19:04

  20. Der neue E-Post Brief schreibt:

    [...] Passus bei Google sucht – da findet sich einiges. Schuld waren wohl unter anderem Satireartikel wie dieser hier. Ne lesenswerte Reaktion darauf findet sich im gleichen Blog auch gleich noch. Ganz ehrlich .. [...]

    28.7.2010 um 21:20

  21. E-Postbrief der Deutschen Post: Umständliche Anmeldung, völlig inakzeptable AGB – Mein digitales Universum schreibt:

    [...] Link 1: Der epost-Brief als Satire [...]

    29.7.2010 um 0:25

  22. Frank schreibt:

    Ungeheuerlich! Dagegen sind Facebook und StudiVZ (1. Auflage) Kinderkram.

    Btw. heissen die Dinger “Allgemeine Geschäftsbedingungen” und NICHT “Allgemeine GeschäftsbedingungenS”. Die Abkürzung lautet daher “AGB” OHNE “S” und irgendwas. Auch der Duden ist nicht frei von Fehlern.

    29.7.2010 um 0:30

  23. [dialog:blog] schreibt:

    Der E-POSTBRIEF ist da! Bereicherung oder Gefahr?…

    Mitte Juli war es endlich soweit. Wie bereits schon in unserem Blog angekündigt hat nun der E-POSTBRIEF der Deutschen Post Einzug gehalten. Die Deutsche Post verspricht seines Kunden einiges von der neuen elektronischen Datenübermittlung. Dabei werden …

    9.8.2010 um 12:00

  24. Hans schreibt:

    Für den E-Postbrief gilt laut den AGB der Deutschen Post das TKG, genauso wie für alle Arten der Telekomunikation.
    Das schreibt die Post in ihren AGB und das bedeutet, das der E-Brief vom Staat munter abgehört werden kann. Nur das wird natürlich verschwiegen.

    Man sollte wissen, das in Deutschland alle emails, auch ohne die Vorratsdatenspeicherung abgehört werden!

    Jeder Provider in Deutschland ist verpflichtet sämtliche emails zum Abhören durch die Behörden bereit zu halten.

    Die international standardisierte Norm der Schnittstelle für lawfull interception, also Überwachung, über die das Mitlesen der emails stattfindet ist das G10 Protokoll.

    Das erforderliche Gerät dafür, das jeder Provider anschaffen muss ist die sogenannte Sina Box, der Firma Secunet.

    24.9.2010 um 13:59

  25. De-Mail kommt – (un)sicher! « emden09 schreibt:

    [...] Es wird unter diesem Namen ein System gebaut, das bestenfalls zur Nutzung durch Internetausdrucker geeignet sein wird. Allen Internetausdruckern, mit denen man es gut meint, also jenen in Verwandtschaft und Bekanntenkreis muss man klarmachen, dass De-Mail ihre Aufmerksamkeit nicht verdient hat. Opolis oder GnuPG ist mit Sicherheit eher das was diese Menschen benötigen und suchen, wenn sie nach sicherer Kommunikation im Internet fragen. Dazu sind Opolis UND  GnuPG um Längen einfacher benutzbar, als z.B. der E-Postbrief. [...]

    24.2.2011 um 12:57

  26. arbeiten in thailand schreibt:

    Danke für den Beitrag! kreativ, modern und spontan!

    Lg aus Thailand

    Manfred Kuhn

    29.11.2011 um 14:34

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