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Die Deutsche Post betreibt Schadensbegrenzung beim E-Postbrief

Vor wenigen Tagen stellte Richard Gutjahr in Zusammenarbeit mit zwei Sachverständigen eine Analyse der AGBs des E-Postbrief in die Öffentlichkeit. Seine Kritik stößte auf sehr große Resonanz, ebenso eine kleine Satire, die ich zu dem Thema erstellte. Heute nun ließ sich die Deutsche Post, die vor kurzem noch arrogant schmähte, man würde auf die Anfragen von Social Media Fuzzis nicht eingehen, dazu herab, zu meiner Satire einen Kommentar zu posten.

Folgender Kommentar wurde von der Deutschen Post hinterlassen.

Hallo,
wir haben festgestellt, dass zu einigen Punkten in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum E-POSTBRIEF zusätzlicher Informationsbedarf besteht. Die identifizierten Punkte haben wir in einer eigenen FAQ erläutert, diese finden Sie hier: http://go.post.de/w4hao
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF

Nachdem ich kürzlich erst Erfahrungen mit der PR-Abteilung der Deutschen Telekom Erfahrungen eher befremdlicher Natur machte, zeichnet sich hier das gleiche Schema ab. Desinformation, Ablenkung, Beschönigung.

Meine Antwort an die Deutsche Post

Hallo Herr Schwertner.

Wissen Sie, ich antworte Ihnen aus einer gewissen Irritation heraus.

Ich meine, ich habe Verständnis für Sie als Person, die von ihren Vorgesetzten losgeschickt wurde, um der Deutschen Post nichtssagende Aktion mit dem Ziel der Schadensbegrenzung zu propagieren. Die haaresträubenden Umstände, die den ePostbrief umgegeben, wurden von Richard Gutjahr, Thomas Stadler und Udo Vetter auf eindrucksvolle Weise offengelegt. Dass anschließend auch die Satire-Bilder quer durchs deutschsprachige Netz gingen, ist Ihnen bekannt.

Ich bin Ihrem Link gefolgt und habe die “Erläuterungen” der Deutschen Post gelesen. Es ist einzig meiner Gutmütigkeit und Fairness geschuldet, dass ich der Deutschen Post erlaube, in meinem Blog Unternehmenspropaganda zu posten. Ich hoffe inständig, dass möglichst viele Menschen Ihrem Link ebenfals folgen und sich selbst ein Bild davon machen, was die Deutsche Post den Menschen da vorsetzt.

Wissen Sie, Public Relations, bedeutet für mich in diesem Zusammenhang »Beziehung zur Öffentlichkeit«. Würden Sie eine Beziehung zu jemandem Aufrecht erhalten wollen, der Ihnen weitere Lügen erzählt, nachdem sie ihn bereits ein Mal beim Lügen erwischten und sogar darauf ansprachen?

Nehmen Sie bitte meinen Rat an. Kopieren Sie sich meine Antwort und legen Sie das ihren Vorgesetzten vor. Zeigen Sie denen mal, dass diese Art der Kommunikation nicht wirkt, gar das Gegenteil der Zielsetzung erreicht. Ihre Leute müssen begreifen, dass im Internet kein »zusätzlicher Informationsbedarf« (wie sie es euphemistisch formulieren) besteht, sondern, dass die Deutsche Post den Leuten reinen Wein einschenken soll.

Wenn das Einschenken reinen Weines dann jedoch dem kommerziellem Erfolg des ePostbriefes entgegensteht und die Deutsche Post sich deshalb schwer tun, dies zu tun, sollten Sie, bzw. die Deutsche Telekom sich nicht wundern, wenn man sie auslacht und ignoriert. Aber was mache ich mir eigentlich die Arbeit, Ihnen so umfangreich zu antworten. In den AGBs des E-Postbriefes zeigt die Deutsche Post ja bereits, wie sie mit Kritik umgeht. Dort heisst es nämlich:

Die angebotenen Dienste der DPAG dürfen vom Nutzer daher nicht für rechtswidrige Zwecke und / oder missbräuchlich verwendet werden, insbesondere dürfen keine Inhalte im System eingestellt werden und es darf nicht auf solche Inhalte hingewiesen werden, die das Ansehen der DPAG schädigen können. (Nachzulesen in Punkt 6.6 der AGB. Hier in leicht angepasster Form wiedergegeben.)

Und weil ich, wie Sie ja bereits wissen, ein Freund leicht verständlicher Botschaften bin, hier noch gleich ein Poster für Sie und Ihre Kollegen aus Ihrer Abteilung:

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  1. 28. Juli 2010, 20:32 | #1

    Hallo Herr Piksa,

    vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion.

    Bei konkreten Fragen zum Produkt, stehen wir Ihnen gerne mit Auskünften zur Verfügung.

    Schönen Abend und viele Grüße

    Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF

    P.S.: Sorry, ich wollte Sie nicht irritieren.

  2. Wolf
    29. Juli 2010, 08:20 | #2

    Mit anderen Worten sagt die DPAG nichts weiter, als dass sich an AGBs nichts geändert hat.
    Wär doch schön, wenn auch die DPAG die doch sehr unterschiedlichen Sicherheiten eines rein physischen zum e-Brief nebeneinanderstellen würde.

    Für die unterschiedliche Gesetzgebung kann die DPAG ja nichts, aber mit der Gegenüberstellung der Ungleichheiten würde sie den Gesetzgeber dazu zwingen, für diese Gleichstellung zu sorgen. Immerhin hat der Gesetzgeber ja ein Interesse am e-Brief.
    Damit kein Missverständnis entsteht: Dies ist keine Aufforderung dazu, das strenge Papier-Briefgeheimnis dem unzulänglichen e-Briefgeheimnis anzupassen, sondern umgekehrt, den e-Brief endlich gleichzustellen.

    Dazu gehört auf jeden Fall eine hochwertige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Schließung der klassischen Man-In-The-Middle- Angriffsstelle innerhalb der posteigenen Server, sowie eine sofortige, rückstanbdsfreie Löschmöglichkeit seitens der User. Die sind ja auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet, die Schnipsel zerrissener Briefe noch drei Monate lang aufzubewahren.

    Ohne diese Änderungen und Offenlegung des Verfahrens gebe ich dem E-Brief keine Chance.

  3. Alexander
    6. August 2010, 12:32 | #3

    Wie oben schon erwähnt, die AGBs ändern sich nicht. Auch wenn jetzt einige Formulierungen “verständlicher” sind (im Sinne der Vermeidung von Wörter wie “Beauskunftung”), macht es die eigentliche Sache, den ePostbrief nicht besser.

    So gesehen bleibt die Kritik bestehen; nur hat sie jetzt einen anderen Empfänger.

    Folgende Probleme bleiben definitiv bei der Post:
    Der Vergleich mit einem realen Briefkasten hinkt gewaltig. Denn bei einem richtigen Briefkasten kann ich den Briefkasten-Schlüssel an Nachbarn abgeben OHNE ihnen auch den Haustürschlüssel auszuhändigen.

    Auf die digitale Welt übertragen heißt das, dass ich den ePostbriefkasten-Schlüssel (Passwort) an einen “digitalen” Nachbarn (hier entfällt die örtliche Nähe) übergeben kann. Und hier liegt das Problem: Um ein Passwort zu benutzen, muss man es sich merken. Einen physischen Schlüssel kann man zurücknehmen, aber die Erinnerung an das Passwort lässt sich nicht löschen. [zusätzlich gibt es die Möglichkeit in dieser Zeit ein neues Passwort zu erstellen, was der eigentliche Besitzer nicht kennt]

    Man müsste also ein temporäres Passwort generieren lassen, dass man dem Nachbarn gibt. Gleichzeitig müssen alle Logins mit diesem temporären Passwort einschränkbar sein, sodass der Nachbar zwar nach neuen ePostbriefen schauen, aber nichts im Namen des ePostbriefkasten-Besitzers verschicken kann.

    Damit dürfte das Problem klar sein. Ich möchte eine Reisevertretung für das Öffnen des ePostbriefkastens haben wie man es bei normalen Briefkästen auch macht, aber es geht NICHT OHNE Missbrauchspotenzial.

  1. 29. Juli 2010, 08:48 | #1