April 26th, 2011
Ich habe mir die ganzen Initialideen des CCC zur Kulturwertmark jetzt mal durchgelesen. Im Prinzip finde ich das ja nicht zwingend ablehnenswert, aber was mir bitter aufstößt, ist, daß wir eine de facto Zwangsabgabe verrichten müßten. Wie Andi Popp in seinem Blog sich bereits leicht ärgerte, ärgere ich mich auch:
Was machen wir, wenn demnächst der Automobilmarkt weiter schrumpft und die Abwrackprämie nicht mehr zieht, weil alle schon neue Autos haben? Erheben wir dann auch „Automobilwertmark“, die die Leute dann nur für Autos ausgeben dürfen?
Ich kann seiner Argumentation durchaus Zuneigung entgegenbringen. Der Grund, weshalb diese Diskussion geführt wird, ist, so mein Verständnis, daß es darum geht, Kulturschaffenden (sic!) eine zuförderst finanzielle Basis für den Fortbestand Ihres Schaffens zu ermöglichen. Nun, mit Flattr gibt es bereits ein in vielen Sprachen verfügbares System, mit dem man sein Schaffen monetarisieren kann – und das sogar mit recht imposantem Erfolg: Tim Pritlove verdient damit mal eben schlappe 2.000 €. Eine Neuentwicklung sehe ich insofern nicht als wirklich notwendig an – zumindest ist mir der Gedanke bei meinem gegenwärtigen Wissensstand eher unkomfortabel.
Fairerweise muss ich zugeben, daß für die Gesellschaft eine absolute Bereicherung wäre, wenn man endlich ein System hätte, Werke ins Allmende – also die Gemeinfreiheit – zu überführen – dieser Teil der Kulturwertmark gefällt mir sehr gut und Flattr bietet hierauf bisweilen auch keine Antwort.
Was die Rechteverwerterindustrie gegenwärtig mit dem Copyright und Urheberrecht macht, ist schwerlich mit anderen Worten als Verarschung, Gängelung, Ausbeutung und Mundtodmachung (oft auch in Kombination) zu bezeichnen. Wie sehr die Plage des geistigen Eigentums um sich greift, wird schnell offenbar, wenn man sich daran erinnert, wie Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) nach der Loveparade versuchte, mit dem Urheberrecht als Vehikel Beweise zu unterdrücken, oder wie Kanzleien jetzt schon 700-Euro-Abmahnungen an rechtschaffene Bürger verschicken, weil diese sich mit dem legalen Filesharingprogramm Bittorrent eine frei verfügbare Debian-Installations-CD runterladen. (Nachtrag: In den Kommentaren wurde ich darauf hingewiesen, daß diese Aktion bloß ein Bekanntenstreich war. (Mein Verkacken!)) ACTA müsste ich an dieser Stelle ebenfalls erwähnen (da beginnen die Probleme erst richtig an zu quellen!), aber um jetzt hier nicht zu weit auszuschweifen, will ich es kurz machen: Wir wären als Gesellschaft sehr gut beraten, endlich etwas konkretes zu unternehmen – ohne Taten kommen wir hier nicht weiter. Wenn ich die Überschrift seines heutigen Blogeintrags richtig lese, sieht Frank Rieger (Mitentwickler der Idee) das zumindest nicht gänzlich anders.
Auf der einen Seite gefällt es mir, daß die Kulturwertmark ein Vehikel sein könnte, um endlich die dringend notwendige Urheberrechtsreform zu stemmen – was ja prinzipiell erstmal sehr begrüßenswert ist …aber doch nicht zum Preis einer ewigen Zwangsabgabe. Hallo! Weshalb mache ich denn Flattr? Ich würde auf Flattr verzichten, würde ich zur Teilnahme gezwungen!
PS: Leute, was ist eigentlich das Problem mit dem Arbeitstitel “Kulturwertmark”, wenn der Name doch ganz genau das ausdrückt, was damit gemeint ist? Denkt doch bitte nur eine Sekunde über den Inhalt eines Wortes nach, bevor ihr gleich alles schlechtredet!
April 10th, 2011
Wer auf Twitter unterwegs ist, wird sicherlich schon mitbekommen haben, daß Deutschland nun neues Unheil im Sinne von Internetzensur droht. Nachdem wir nun gemeinsam das Zugangserschwerungsgesetz und die 14. Novelle des Jugendmedienschutzsstaatsvertrags zu Fall brachten, sollen (wie die digitale Linke berichtet) Zensurforderungen nun über den kommenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) realisiert werden.
Der GlüStV läuft in seiner gegenwärtigen Fassung am 31.12.2011 aus und die Minister der Länder arbeiten gerade an einer Neufassung des Vertrags. Mir liegt eine Vorabversion des künftigen Staatsvertrags mit Stand Dezember 2010 vor. Der für die Internetzensur relevante Teil ist Folgender:
§ 9 Glücksspielaufsicht
Die Glücksspielaufsicht hat die Aufgabe, die Erfüllung der nach diesem Staatsvertrag bestehenden oder auf Grund dieses Staatsvertrages begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen sowie darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür unterbleiben. Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall erlassen. Sie kann insbesondere
Es folgt eine Aufzählung der Punkte 1-4. Wichtig erscheint mir der Punkt 5.
5. Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Absatz 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.
Sofern unerlaubtes Glücksspiel in mehreren Ländern veranstaltet oder vermittelt wird oder dafür in mehreren Ländern geworben oder in sonstiger Weise gegen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen im Sinne des Satzes 1 verstoßen wird, kann jedes betroffene Land die zuständige Behörde eines anderen Landes ermächtigen, auch mit Wirkung für das betroffene Land die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall zu erlassen und zu vollstrecken. Die Vollstreckung richtet sich nach dem Recht des ermächtigen Landes.
Das betreffende Dokument (die Vorabversion mit Stand 2010) wird sicherlich bald veröffentlicht werden, sodaß ihr euch selbst einen Eindruck davon machen könnt. Haltet bei der Beurteilung dieses Postings bitte im Hinterkopf, daß ich kein Jurist bin und alles, was ich hier schreibe, eine völlige Fehleinschätzung sein kann (Juristen, die dies lesen, bitte ich eine entsprechende Beurteilung in den Kommentaren zu hinterlassen!).
Fragwürdig ist für mich gegenwärtig, wie die Zugangssperre technisch realisiert werden soll. An dieser Stelle möge man sich bitte die Kritik zu Gedächtnis rufen, die bereits am Zugangserschwerungsgesetz geäussert worden ist. Achtet in den kommenden Tagen bitte besonders auf die Veröffentlichungen von Netzpolitik.org, des Chaos Computer Club, des AKZensur und haltet auf Twitter das Hashtag #GlüStV im Auge.
Noch ein Hinweis: Macht bitte eure Netzwerke auf die Gefahr, die vom GlüStV ausgeht, aufmerksam. Nachdem kürzlich vermeldet wurde, daß das Zugangserschwerungsgesetz gekippt ist und nachdem wir in 2010 den JMStV kippten, scheint der eine oder andere jetzt zu Unrecht zu glauben, alle Gefahren seien beseitigt.
Wie mir scheint, haben wir mit der geplanten Neufassung des GlüStV bis zum Ende des Jahres wieder etwas zu tun. Haltet Augen & Ohren wachsam!