Mai 22nd, 2011
Focus Online berichtet von einem interessanten Vorgang zum Umgang der Telekom hinsichtlich der Netzneutralität. Zahlreichen Telekom-Kunden fiel auf, daß YouTube bei ihnen nur sehr langsam läuft, während andere Portale dieses Problem nicht haben.
Das Blog Stadt-Bremerhaven führte am 17. Mai einen Artikel auf, in dem eben dieses Phänomen geschildert wird. Daß es sich um eine durch die Telekom bewusst herbeigeführte Verminderung der Bandbreite bei dem Dienst YouTube handelt, ist offensichtlich: Nutzt man einen VPN-Kanal, so kann die Telekom nicht mehr feststellen, daß die Daten von YouTube stammen – die Videoclips kommen daher plötzlich in ungebremster Geschwindigkeit beim Kunden an.
Das Problem, das auf den ersten Blick den Anschein einer einfachen technischen Schwierigkeit macht, ist in Wahrheit der politische Wille der Deutschen Telekom, die diskriminierungsfreie Zustellung von Inhalten aus dem Internet abzuschaffen und – wie die Telekom zu sagen pflegt – sogenannte Qualitätsklassen einzuführen. Wie schnell sich eine solche künstliche Beschränkung der Bandbreite wieder zurückfahren lässt, wird in dem Focus-Artikel ebenfalls deutlich:
Telekom-Sprecher Mark Nierwetberg bestätigte im FOCUS das Problem und versprach: „Die Kapazitäten werden jetzt verdreifacht“.
Freilich lässt die Feststellung des Herrn Nierwetberg den Rückschluss zu, daß die Bandbreite für YouTube bereits mindestens gedrittelt worden ist – anderenfalls liessen sie die Kapazitäten schließlich nicht verdreifachen. Und selbst diese Aktion ist meiner Meinung nach noch immer zu ächten. Die einzig richtige Antwort hätte laufen müssen “Wir stellen die künstliche Beschränkung der Bandbreite einzelner Dienste komplett ein.”
Telekom-Sprecher Mark Nierwetberg ist mir übrigens kein Unbekannter. Ende Juli vergangenen Jahres räusperte ich mich bereits sehr deutlich über das Vorgehen der Telekom. Weil über Twitter auch sehr viele andere Menschen ihren Unmut äusserten wandte Nierwetberg sich via YouTube-Video an die Öffentlichkeit und versuchte zu beschwichtigen. Später meldete er sich auch im Kommentarbereich meines Blogs zu Wort.
Update vom 23. Mai: Da ich via Twitter auf diesen Artikel aufmerksam machte, meldete die Telekom sich nun mit einer Anwort an mich:
@ lass mal gut sein mit der Verschwörungstheorie wir haben uns geäußert lies Kommentare Stadt-Bremerhaven bez anderer Betreiber
Und in der Tat, in den Kommentaren des Stadt-Bremerhaven-Blogs findet sich ein Eintrag von Mark Nierwetberg, der wiederum auf diesen Blogeintrag der Telekom selbst verweist. Der Inhalt ist ähnlich dem obig dargestellten Tweet, in dem die Telekom mir vorwirft ich würde Verschwörungstheorien verbreiten wollen. Das klingt dann so:
Verschwörungstheoretisch würde es ins Bild passen: Die Telekom denkt über Serviceklassen für gesicherte Qualitäten nach und um Druck zu machen, drosselt sie die Kapazität [...]
Was eine naheliegende Vermutung mit einer ausgewachsenen Verschwörungstheorie gemein haben soll, erschließt sich mir indes noch nicht so ganz. Aber es ist ja auch einfach seine Kritiker mit der großen Verschwörungstheorie-Keule zu diskreditieren – und wenn man inhaltlich wenig entgegenzuhalten hat, wohl auch das einzige Mittel.
Mai 21st, 2011
Klickt man sich durch die Meldungen des Tages, lässt es einen erschaudern.
“Das Internet darf kein rechtsfreier Raum werden”, sagte denn auch Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bei der Präsentation und plädierte abermals für eine entsprechende Vorratsdatenspeicherung.
heisst es in dem mit “So viele Straftaten im Netz wie nie zuvor” betitelten Artikel bei RP-Online. Und es geht weiter:
“Die nahezu ungebremsten Möglichkeiten, die das Internet eröffnet, schaffen spiegelbildlich auch mehr Anreize und Möglichkeiten zu ihrer missbräuchlichen Nutzung”, so der Minister.
Ich erinnere mich noch sehr genau, als es vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung hieß, diese sei ein zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerster Kriminalität notwendiges Instrument der Strafbehörden. Bürgerrechtler, Datenschützer und eigentlich jeder, dessen Wachsamkeit ungetrübt war, schlussfolgerte schon seiner Zeit, daß die Vorratsdatenspeicherung gänzlich unverhältnismäßig ist und ihre Sympathisanten primär wohl andere Ziele verfolgen.
Nun lässt es sich kaum noch leugnen.
Rechtsanwalt Udo Vetter führt in seinem Kommentar zur gestrigen Veröffentlichung der Kriminalitätsstatistik und Bundesinnenminister Friedrichs Forderung nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung klipp und klar gesagt, eine Vorratsdatenspeicherung ist höchstens dann verhältnismäßig, wenn Abruf und Nutzung der Daten auf “schwere Straftaten” beschränkt sind.
…und er bringt das Problem verständlich auf den Punkt:
Man kann munter rumdefinieren oder sich auf den Kopf stellen, aber mit keiner dieser Methoden wird man Klickbetrug, Cybermobbing oder Urheberrechtsdelikte auf die Stufe von Terrorismus und Mord katapultieren.
Besonders lesenswert erscheint mir in diesem Zusammenhang auch des Rechtsanwalt Thomas Stadlers Kommentar zur Kriminalitätsstatistik aus dem Jahre 2009. Schon seiner Zeit verzeichnete man einen rasanten Anstieg der Computerkriminalität, doch verschwieg man bei der ängsteschürenden Präsentation der Statistik, wie diese gestiegenen Zahlen eigentlich entanden. Stadler stellte 2009 hierzu fest:
Wenn der Staat neue Straftatbestände schafft, wie das beim sog. Abfangen von Daten (§ 202b StGB) geschehen ist, dann ist ein Anstieg der statistischen Kriminalitätsrate allerdings kaum zu vermeiden, denn schließlich wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, das bislang straffrei war.
Doch viel bedeutender ist Stadlers Hinweis auf eine grundsätzliche Problematik:
Die deutsche Kriminalitätsstatistik ist ohnehin ein Problemfall, der leider in der Presse als solcher nie thematisiert wird. Denn die Statistik erfasst keineswegs nur die Fälle erwiesener bzw. verurteilter Straftaten, sondern vielmehr alle polizeilichen Verdachtsfälle. Hier fließen deshalb auch “Taten” ein, die keine sind. Selbst dann, wenn kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder ein solches bereits nach kurzer Zeit wegen des Fehlens eines Tatverdachts eingestellt wird, erscheinen diese “Taten” in der Statistik.
Das alles hinderte unseren Bundesinnenminister Friedrich nicht daran, weiterhin auf die Wiedereinführung der zu Recht auch aufgrund der Unverhältnismäßigkeit für verfassungswidrig erklärten Vorratsdatenspeicherung zu werben.
Fast gar nicht kommt zur Geltung, daß die Kriminalitätsstatistik in ihrer Gänze betrachtet, ein faktisch sehr beruhigendes Bild der Entwicklung der Kriminalität im Lande malt, denn
die Zahl der registrierten Straftaten ging im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung zurück.
So heisst es beispielsweise:
Auch bei den Gewalttaten ist demnach erneut ein Rückgang festzustellen – um 3,5 Prozent, ebenso die Zahl der tatverdächtigen Jugendlichen – insbesondere bei den Gewalttaten.
Die Autorin des RP-Artikels, Dana Schülbe, stellt zum Abschluss noch fest:
Allerdings bleibt bei dem einen oder anderen diesbezüglich ein bitterer Nachgeschmack, wenn man an die Überfälle in den Berliner U-Bahnen denkt.
Richtig – es ist für die eher konservativ ausgerichtete Presse aus dem Hause BILD oder Welt eben viel einfacher, Angst zu verbreiten, als ihrer Leserschaft scheinbar komplexe Sachverhalte zu vermitteln, die sich jedoch bei Lichte betrachtet als in Wahrheit gar nicht so komplex rausstellen:
Deutschland ist – nüchtern betrachtet – schlicht so sicher, wie es in seiner ganzen Geschichte wohl noch niemals gewesen ist. Eine Erkenntnis, die unseren Bundesinnenminister Friedrich und die Innenminister der Länder zufrieden stimmen sollte. Leider – und das ist die Krux – sind derart erfreudliche Meldungen den Forderungen nach mehr Eingriffsmöglichkeiten in die Privatsphäre der Bürger nicht zuträglich. Zum Ärger der Innenpolitik.
Mai 16th, 2011
Datenschutz ist aus meiner Sicht ein gesellschaftliches Werkzeug zur Austarierung von Machtverhältnissen innerhalb einer Gesellschaft.
Um ein einfaches Beispiel zu nennen: Dem Arbeitgeber müssen nicht gegen den Willen des Arbeiters Möglichkeiten offen stehen, seines Arbeiters politische Orientierung in Erfahrung zu bringen. Der Arbeiter ist zur Verrichtung seiner Arbeit angestellt und hierfür ist seine politische Orientierung irrelevant. Wüßte der in diesem Beispiel politisch rechtsautoritär gesinnte Arbeitgeber, daß sein Arbeiter ein aufgeschloßener Liberaler oder vielleicht Linker ist, könnte er dieses Wissen über seinen Angestellten zur Kündigung missbrauchen.
Datenschutz kann dabei helfen, zu verhindern, daß der Arbeitgeber an das Wissen über die politische Orientierung seines Arbeiters kommt. In diesem Fall schützt der Datenschutz den Arbeiter vor der Machtausübung durch den Arbeitgeber. Daher sehe ich Datenschutz ist ein Werkzeug zur Austarierung von Machtverhältnissen innerhalb unserer Gesellschaft an.
“Es bedarf konkreter Gegenwehr, denn jeder Datensatz, den wir irgendwo angeben, kann gegen uns verwendet werden.”
dieses Zitat von Frank Rieger schmückt die Innenseite seines (und Constanze Kurz’) kürzlich erschienen Buches “Die Datenfresser”, dessen Anschauung auf Fragen der Privatsphäre meine Denkweise prägte. Dem gegenüber steht die Denkweise der Postprivatisten deren Utopie eine Welt ohne Privatsphäre ist.
Im Gespräch mich Michael Seemann und Christian Heller betonte ich in meinem gestrigen Artikel, daß bei der Austarierung von Machtverhältnissen innerhalb unserer Gesellschaft eine Machtasymmetrie zwischen Informationshabenden und Informationslosen entsteht, die den Informationshabenden der Verlockung des aus der Information erwachsenden Macht aussetzt.
Christian Heller gab via Twitter heute zum Besten, an der Zerlegung der Formel “Wissen ist Macht” zu arbeiten, da diese in ihrer Pauschalität und Undifferenziertheit unsinnig sei. (Ich stimme Christian übrigens zu!) Michael Seemann äusserte (womöglich durch eine mit mir vorrangegangene Diskussion in seinem Kontrollverlust-Blog) die Vermutung, Macht manifestiere sich im Wissensvorsprung respektive der Exklusivität von Wissen.
Meiner Meinung nach sind Informationsvorsprung sowie die Exklusivität von Information jeweils bloß einzelne Aspekte, die Machtungleichheit ausmachen können. Christian Heller bat mich, in Tweetformat zusammenzufassen, wie aus Information Macht erwächst. Mein Ergebnis lautet:
»Macht durch Information« manifestiert sich in der Möglichkeit Informationshabender, anderer Subjekte Selbstbestimmung einzuschränken.
Ich verabschiedete mich bei obig stehender Definition vom Begriff des Informationslosen den ich noch im Kontrollverlust-Blog genutzt habe um auf die Ungleichheit zwischen dem Informationshabenden (dem potenziellen Missbraucher seiner Macht) und dem Opfer des Missbrauchs hinzuweisen. An die Stelle der “Informationslosen” rücken nun “andere Subjekte”.
Weshalb tat ich das? Hätte ich es bei “Informationslosen” belassen, hätte dies bedeutet, daß eine Einschränkung der Selbstbestimmung im Falle einer Informationsgleichheit ausgeschlossen wäre, was jedoch ein Trugschluss ist, denn selbst wenn der Informationshabende und das bis Dato noch als “Informationsloser” titulierte andere Subjekt plötzlich gleich viele Informationen besitzen, haben beide die Möglichkeit diese zu missbrauchen. Die Theorie, Information sei bloß so lange missbrauchbar, wie sie lediglich Ausgewählten zur Verfügung steht, ist für diesen Fall widerlegt.
Mai 15th, 2011
Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit, die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten. Heute wird das Prinzip der Gewaltenteilung überwiegend als Bestandteil jeder Demokratie betrachtet.
So liest sich die (durch mich nur minimal abgewandelte) Erläuterung in der deutschsprachigen Wikipedia zum Begriff der Gewaltenteilung. Wer heute eine öffentliche Debatte um Privatsphäre, beziehungsweise Postprivatheit, also die Utopie einer Gesellschaft frei jeder Privatheit, führt, der spricht gerne in zunehmend schmähender Weise von diesem altbacken daherkommendem Begriff des Datenschutzes, doch verkennt seinen wahren Charakter und seinen Wert für die Gesellschaft.
Privatsphäre sei ein Relikt aus den Achtzigern und darüber hinaus schließlich auch der Ort, an dem Männer ihre Frauen schlagen, so die markanten Äusserungen der Post-Privacy-Spackeria, die klingen, als zielten sie darauf ab, die gute alte Privatsphäre und den Datenschutz zu diskreditieren.
Moderne Gesellschaften geben – um eine Architektur aus Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Ordnung im weitesten Sinne zu ermöglichen – sich selbst Werkzeuge an die Hand, die dem Aufbau, der Restauration und der Verteidigung dieser Architektur dienen. Fundamentalgewissheiten wie die Achtung der Würde jedes Menschen, der Schutz der Privatheit, die Gleichheit vor dem Gesetz sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind Errungenschaften einer Gesellschaft, die Machtkonzentration und den aus ihr erwachsenden Machtmissbrauch zu Recht als Gegenpole zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit begreifen.
Beliest man sich zu den Zielen der Postprivatisten, so geht es unter anderem darum, in unserer Gesellschaft ein Problembewusstsein für den oft unreflektiert genutzten Begriff des Datenschutzes zu etablieren. In der Tat scheint Datenschutz in der heutigen Gesellschaft angesichts Äusserungen wie “Ich kann mit Datenschutz nichts anfangen” und “Wozu soll ich Daten schützen, wenn die doch eh alles über mich wissen” auf einem aussichtlosen Posten zu stehen. Zusätzlich wird der Datenschutz inzwischen als stumpfes Schwert im Kampf gegen den Überwachungsstaat angesehen.
Datenschutz dient nicht dem Selbstzweck. Datenschutz ist ein gesellschaftliches Werkzeug zur Vorbeugung von Machtmissbrauch. Derselbe Datenschutz, der bereits in der noch wenig verdaten Welt von 1995 der Vorbeugung von Machtmissbrauch diente, spielt in der vollvernetzten und stark verdateten Welt von heute (und morgen) eine maßgebliche Rolle bei der Austarierung von Machtverhältnissen zwischen Informationshabenden und Informationslosen.
Vor wenigen Tagen erst wies ich in Michael Seemanns Blog zum Thema Kontrollverlust auf das Problem der Informations- und der daraus erwachsenden Machtungleichheit zwischen Informationshabenden und Informationslosen hin:
Es entsteht eine Informationsungleichheit, die den Informationshabenden in eine gegenüber dem Informationslosen bevorteilte Position bringt, weil erster einen Informationsvorsprung hat und bei entsprechend exzessivem Ausbau seiner Informationssammlung Handlungsspielräume des Informationslosen einschränken könnte.
Die Frage, wie man private Daten von öffentlichen Daten unterscheidet, mit einer harten Kante zu beantworten, fällt mir zugegebener Maßen schwer bzw. ist mir zumindest zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich, aber möglicherweise wäre es der Diskussion auch schlicht zuträglicher, wenn man sich darauf einigt, daß ein Informationsgefälle (wie oben beschrieben) problematisch sein kann. Es hat ein Bißchen was von Waffengleichheit.
Hierbei sei jedoch angemerkt: Waffengleichheit im Sinne eines informationstechnischen Hochrüstens ist meiner Meinung nach ebenfalls nicht der Weisheit letzter Schluß: Es gibt einfach Informationen, die allein schon zwecks Prävention eines möglicherweise entstehenden Informationsgefälles nicht verraten werden sollten.
(Obiges wurde bei der Übernahme hierhin leicht umformuliert.)
In unserer immer technisierteren und verdateten Welt sind Informationen über die Konsumgewohnheiten eines Menschen auf der einen Seite der Medaille bloß ein schlichtes Werkzeug zur besseren Zielkundenadressierung. Auf der anderen Seite der Medaille können dieselben Informationen zweckentfremdet und gegen ihren Datenerzeuger verwendet werden.
Im Falle eines kürzlich als Terrorverdächtigen festgenommenen Mannes wurden Kaufinformationen, aus denen hervorging, daß der Beschuldigte einen Lötkolben erworben hatte, dahingehend interpretiert, daß besagter Lötkolben dem Bau einer Bombe diente. Es trat also genau der Fall ein, auf dem die Theorie der Machtmissbrauchsvorbeugung beruht: Der Informationshabende nutzt Informationen über den Informationslosen, um (in diesem Fall gepaart mit dem staatlichen Gewaltmonopol) eine bestimmte Handlung durchzusetzen. Im konkreten Fall ist diese Handlung eine Festnahme und sie ist möglicherweise im Sinne der Gesellschaft. In einem anderen Fall könnte es der Dieb sein, der die Kundendatenbank eines Juweliers dazu missbraucht, um herauszufinden, welche Personen wertvollen Schmuck kauften. Sind die Namen und Anschriften der Käufer wertvollen Schmucks bekannt, lässt sich dank des Facebook- oder Twitterstreams des leichtfertigen neureichen Jungunternehmers auf eine Meldung lauern, die den Dieb wissen lässt, daß die Wohnung des künftigen Diebstahlopfers gerade unbewacht ist.
Das obig aufgeführte Beispiel des Diebes, der sich Informationen zunutze macht habe ich in groben Zügen aus dem Buch “Die Datenfresser” widergegeben, welches ich besonders auch im Kontext der Post-Privacy-Diskussion sehr empfehlen kann. Es wirft den Fokus genau dort hin, wo er auch meiner Meinung nach hingehört, nämlich auf das, Frank Rieger im Interview mit Netzpolitik.org als “die Machtfrage” bezeichnet. In diesem Kontext steht auch mein Tweet vom 18. April:
Das aus meiner Sicht Dümmste an dieser #Spackeria-Klamotte ist, daß alle vergessen, daß Datenschutz eigentl. Machtmissbrauchsvorbeugung ist.
Inzwischen ist mir jedoch klargeworden, daß das fehlende Bewusstsein für die Machtfrage nicht bloß ein Merkmal der Postprivatisten, sondern eines unserer Gesellschaft ist. Die immer bedenkenlosere Informationsfreizügigkeit dokumentiert dies.
In gewisser Weise nervt die Post-Privacy-Debatte mich, auf der anderen Seite ist sie gleichzeitig ein wunderbare Möglichkeit um der Gesellschaft zu erklären, weshalb Datenschutz kein schnödes Relikt aus den Achtzigern, sondern eine brandaktuelle Waffe bei der Erhaltung von Gewaltenteilung im Sinne von Machtmissbrauchsvorbeugung ist.
Nutzt diese Gelegenheit mal. Es wird Zeit, daß wir als Gesellschaft an solchen Debatten wachsen, statt uns bloß in Spacken- oder Aluhutfraktionen aufzuspalten und einander doof zu finden!
Ich persönlich verorte mich selbst ja eher bei den Aluhüten, aber wenn ihr auf argumentativer Basis der Spackeria begegnen wollt, solltet ihr mal euer intellektuelles Fundament ausbauen und dieses vermitteln zu lernen, statt bloß auf Julia Schramm zu schimpfen, die euch letztlich alle bloß trolliert, während Michael Seemann und Christian Heller sich durchaus tiefschürfende Gedanken zu diesem Thema machen und zurzeit viele Leute erreichen.