Kennzeichen für Polizeibeamte in NRW
Polizeigewalt, ganz besonders solche, die aufgrund fehlender Transparenz nicht aufgeklärt werden kann, ist ein gesellschaftliches Problem, das es zu lösen gilt. In den vergangenen Wochen habe ich mich mit einer Recherche zum Thema Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte beschäftigt. Ich lebe in Nordrhein-Westfalen und wollte wissen, wie es um die politische Stimmung zu diesem Thema bestellt ist. Um das herauszufinden, stellte ich den innenpolitischen Sprechern der fünf Landtagsfraktionen vier kurze Fragen.
Polizeigewalt – ein ernsthaftes Problem
Vorweg ein paar erläuternde Worte an all jene, die sich fragen, weshalb ich überhaupt fordere, daß Polizeibeamte im Dienst einer Kennzeichnungspflicht unterworfen werden sollen. Ich weiß daß viele, die sich mit diesem Thema noch überhaupt nicht beschäftigt haben, diesen Einfall für absurd und naiv halten. Aber das ist er nicht – die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte adressiert ein ernsthaftes Problem, welches jeden einzelnen Bürger betreffen könnte.
Polizeibeamte sind Träger des staatlichen Gewaltmonopols. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Polizeibeamte Gewalt anwenden. Diese Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt. Überschreiten Polizeibeamte den gesetzlich zulässigen Rahmen, wie beispielsweise im Jahr 2009 bei der Demonstration “Freiheit statt Angst”, über deren Fall von Polizeigewalt ich seiner Zeit berichtete, ist es für den misshandelten Bürger jedoch meist unmöglich, den gewalttätigen Polizeibeamten zu identifizieren.
Ermittlungen nach §340 StGB (Körperverletzung im Amt) werden in den allermeisten Fällen eingestellt. Polizeibeamte, die als Zeugen befragt werden, wollen nichts gesehen haben oder geben zu Protokoll, sich nicht mehr erinnern zu können. Von einem strukturellem Problem ist die Rede, weil es ein falsch verstandener Korpsgeist, eine im Hinblick auf die rechtsstaatliche Funktion der Polizei fragwürdige Kumpanei ist, die faktisch zu einer Billigung von Gewalttaten im Dienst führt.
Polizeibeamte, die gegen ihre eigenen Kollegen aussagen, sehen sich einem besonders schwierigen Leben innerhalb ihrer Dienststelle entgegen – sie werden zu “Verrätern” und “Nestbeschmutzern” degradiert und gelten fortan als vogelfrei. Die Forderung einer Kennzeichnungspflicht zielt darauf ab, die Lösung dieses Strukturproblems voranzutreiben und die ehrlichen Polizeibeamten dadurch zu unterstützen, indem man die “schwarzen Schafe” identifizierbar und damit entfernbar macht. Opfern von Polizeigewalt soll der Rechtsstaat Hoffnung geben, daß eine Anzeige gegen einen gewaltbereiten Polizeibeamten eine reale Aussicht auf Erfolg hat.
Antworten aus dem nordrhein-westfälischen Landtag
Ich habe vier voneinander losgelöste Fragen formuliert, mir auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Landtags die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen rausgesucht und jeden einzelnen per Mail um Beantwortung gebeten. Nachfolgend die vier Fragen inklusive der Antworten.
| Frage 1: Begegnet Ihre Fraktion der Forderung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte mit Unterstützung, mit Ablehnung, oder hat man sich bisher mit diesem Thema noch nicht befasst bzw. konnte innerparteilich hierzu bisher noch kein Konsens erzielt werden? | ||
| CDU | Die Kennzeichnungspflicht wird vehement abgelehnt. | |
| SPD |
Die Kennzeichnungspflicht wurde bisher nicht behandelt. | |
| FDP |
Antwort steht aus. | |
| Grüne | Die Kennzeichnungspflicht wird aktiv unterstützt. |
|
| Linke | Die Kennzeichnungspflicht wird aktiv unterstützt. | |
| Frage 2: Welche Maßnahmen will Ihre Fraktion in Zukunft ergreifen, um die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen umzusetzen? | ||
| CDU | Keine. | |
| SPD |
Keine. | |
| FDP |
Antwort steht aus. | |
| Grüne | Man will zwecks Überzeugung von der Notwendigkeit zur Einführung der Kennzeichnungspflicht den Dialog mit der Polizei und mit der Öffentlichkeit weiterführen. | |
| Linke | In der Sommerpause werden weitere Maßnahmen ausgearbeitet, wie man die Einführung der Kennzeichnungspflicht voranbringen will. | |
| Frage 3: Welche Maßnahmen hat Ihre Fraktion in Vergangenheit ergriffen, um die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen umzusetzen? | ||
| CDU | Keine. | |
| SPD |
Keine. Man erwähnte (gefühlt proformaartig) das im Landes-koalitionsvertrag festgeschriebene Beschwerdemanagement in der Polizei, blieb aber ansonsten wortkarg. | |
| FDP |
Antwort steht aus. | |
| Grüne | Man hat sich bei der Aushandlung des Landeskoalitionsvertrags mit der SPD dafür stark gemacht, daß “staatliches Handeln zurechenbar und transparent sein muss”. Laut Koalitionsvertrag müssen Bürger “eine einfache und unbürokratische Möglichkeit zur Beschwerde haben”. Im November 2010 machten die Grünen einen ersten Aufschlag zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements bei der nordrhein-westfälischen Polizei. Im Dialog mit Vertretern der Polizei und mit der Öffentlichkeit will man um Zustimmung für die Einführung der Kennzeichnungspflicht werben. | |
| Linke | Seitdem die Linke im Landtag vertreten ist (Mitte 2010) hat man sich in den Ausschüssen für die Einführung eingesetzt. Einige Mitglieder der Linken unterstützten die Amnesty International Kampagne zur deutschlandweiten Einführung der Kennzeichnungspflicht. Bei öffentlichen Protesten waren Mitglieder der Fraktion als Beobachter anwesend, um etwaige Auseinandersetzungen zu dokumentieren und deeskalierend einzuwirken. Seitens der Linkenabgeordneten Anna Conrads wurde eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die Erkenntnisse darüber ans Tageslicht brachte, wie hoch die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen zur Anzeige gebrachten Fälle von Polizeigewalt ist und wie es um deren Aufklärungsquote bestellt ist. Das Ergebnis findet sich hier. | |
| Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen Ihrer Fraktion in Bezug auf in Nordrhein-Westfalen zur Anzeige gebrachte Fälle von Polizeigewalt hinsichtlich ihrer Aufklärungsquote vor? | ||
| CDU | Keine. Die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der Linkenabgeordneten Anna Conrads scheint unbekannt zu sein. | |
| SPD |
Keine. Die SPD-Fraktion (oder zumindest ihr innenpolitischer Sprecher) glaubt fälschlicherweise, daß die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik eine Antwort auf diese Frage liefert. In der Antwort, die man mir gab, heißt es wörtlich:
Diese liefert jedoch lediglich eine (für diese konkrete Anfrage unbrauchbare) Aussage in Bezug auf Körperverletzung im Amt nach § 340 Strafgesetzbuch. Dieser Straftatbestand betrifft jedoch alle Beamten und nicht bloß Polizeibeamte. Die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der Linkenabgeordneten Anna Conrads scheint unbekannt zu sein, was besonders grotesk ist, weil die SPD gemeinsam mit den Grünen die Landesregierung stellt und der Linkenabgeordneten diese Antwort somit selbst erteilt hat. |
|
| FDP |
Antwort steht aus. | |
| Grüne | Es wurde auf die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage, der Linkenabgeordneten Anna Conrads verwiesen. Ein Zeichen dafür, daß man sich glaubhaft mit dem Thema beschäftigt hat. | |
| Linke | Die Linkenabgeordnete Anna Conrads stellte eine kleine Anfrage an die Landesregierung, aus deren Antwort ein Eindruck davon entsteht, wie es um die Strafverfolgung von beispielsweise Körperverletzungen im Amt bestellt ist. | |
Der Ton macht die Musik
So viel zu meinen Fragen und den Antworten der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktionen. Die tabellarische Darstellung fasst den Kern der Antworten zusammen. Was ich jedoch niemandem vorenthalten möchte, sind die Eindrücke, die ich während des Schriftverkehrs mit den Politikern hatte – bekanntlich macht der Ton ja die Musik und so wird ein “Die Kennzeichnungspflicht wird vehement abgelehnt”, wie ich es zur ersten Frage als Reaktion der CDU formulierte, noch deutlicher, wenn man einen Blick auf den Gesprächsverlauf und die Art und Weise wie mit mir umgegangen wurde, wirft.
Es war der Abend des 10. Juli, an dem ich meine Anfrage via Mail stellte. Nach über einer Woche hatte ich noch keine Antwort, worauf ich mich entschloss im Landtag anzurufen und nachzufragen. Bei meinem ersten Versuch, Theo Kruse, den innenpolitischen Sprecher der CDU zu erreichen, wurde mir gesagt, daß dieser sich auf einem Schützenfest befinde. Nun gut – ein Bißchen Spaß muss ja schließlich auch sein.
Einen oder zwei Tage später sprach ich dann mit seiner Sekretärin, die mich darüber informierte, daß sie Herr Kruses Mails verwaltet. Von meiner Anfrage wusste Sie bisher nichts, doch es gelang dann schließlich doch noch diese im Postfach des Herrn Kruse zu finden – nach inzwischen dürften es sieben oder acht Tage gewesen sein, wohlgemerkt. Die freundliche Dame versicherte mir, meine Mail auszudrucken und Herrn Kruse zwecks Bearbeitung zuzufaxen. Einen Tag später erhielt ich von Herrn Kruse die folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Piksa,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.07.2011. Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass für die CDU-Landtagsfraktion die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte kein Thema ist.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Kruse
Wie ein derartiges, im Grunde jeden Bürger betreffendes Thema für die CDU, die immerhin mit den Anspruch auftritt, eine Volkspartei zu sein, kein Thema sein kann, wunderte mich dann doch – ich hakte nach:
Sehr geehrter Herr Kruse,
da Ihre Antwort mich offen gestanden mit mehr Erstaunen denn Erkenntnis zurücklässt, komme ich nicht umhin, in diesem Zusammenhang eine Folgefrage zu stellen:
Muss ich Ihre Antwort als strikte Ablehnung einer Kennzeichnungspflicht interpretieren, oder hat sich die CDU-Fraktion mit dem Thema Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte bloß noch nicht beschäftigt?
Auch blieb meine Frage, welche Erkenntnisse der CDU-Landtagsfraktion in Bezug auf in NRW zur Anzeige gebrachte Fälle von Polizeigewalt und Ihrer Aufklärungsquote vorliegen, unbeantwortet. Liegen hier keine lediglich keine Erkenntnisse vor, oder wird es nicht als notwendig angesehen, dieser Frage nachzugehen?
Mit freundlichen Grüßen aus Langenfeld
Peter Piksa
…und erhielt die folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Piksa,
nochmals zur Verdeutlichung. Wir lehnen die von Ihnen angesprochene Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ab.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Kruse
Wenn ich nicht mehrfach nachgefragt und die Antworten letztlich aus Herrn Kruse herausgepresst hätte, meine Mail vom 10. Juli bliebe wohl auf ewig ungelesen und unbeantwortet geblieben.
Daß ernsthafte Bürgeranfragen, deren Fragesteller sich mit unkonkreten Antworten nicht zufriedengibt und nachhakt scheint auch bei dem innenpolitischen Sprecher der nordrhein-westfälischen SPD eher unwillkommen zu sein, lehrte mich der Gesprächsverlauf mit Thomas Stotko. Zeitweilig mutete es an, als verwechselte Herr Stotko das Verhältnis zwischen souveränem Bürger und Volksvertreter mit dem, welches zwischen einem Leibeigenen und seinem Feudalherren besteht. Dabei fing es eigentlich gut an.
Bereits wenige Minuten, nachdem ich am Abend des 10. Juli meine Anfrage absendete, erhielt ich von Herrn Stotko folgende Reaktion:
Sehr geehrter Herr Piksa,
gern leite ich Ihre Anfrage an die NRW-SPD weiter. Ob es diesen möglich ist, Ihre Anfrage binnen vier Tagen zu beantworten ist mir nicht bekannt. Sicherlich wird man sich so schnell wie möglich an Sie wenden.
Herzlichen Gruß
Thomas Stotko
Prompt schrieb ich zurück:
Vielen Dank, Herr Stotko.
Laut der Internetseite des nordrhein-westfälischen Landtags sind Sie der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion in NRW? Ich dachte, daß ich mit meiner Anfrage bei Ihnen richtig wäre. An wen hätte ich mich denn statt Ihnen konkret wenden sollen?
Selbst nach mehreren Tagen erhielt ich hierauf keine Antwort. Ich stand auf dem Abstellgleis. Als ich etwa eine Woche später zwei Telefonate mit Herrn Stotkos Sekretariat führte, entspann sich ein Schriftverkehr, in dem Herr Stotko mir zwar nicht direkt, aber durch die Blume nahelegte, daß ich “natürlich” im Unrecht liege (was wohl daran liegen muss, daß ich lediglich der lästige Bürger bin, mich also auf Stufe eines Leibeigenen befinde).
Es wurde sogar versucht, mich auf eine falsche Fährte zu locken, als mir auf meine Frage, welche Erkenntnisse zur Polizeigewalt in NRW vorliegen, geantwortet wurde, ich könnte ja in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik nachsehen. Als ich in Herrn Stotko darauf hinwies, daß die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik zur Beantwortung meiner Frage ungeeignet ist, schallte es in einer Antwort vorwurfsvoll zurück:
“Sehr geehrter Herr Piksa, im Jahr 2010 wurden 1734 PolizeibeamtInnen verletzt, davon 13 schwer.”
Als ich schließlich darauf hinwies, nach der Anzahl der verletzten Polizeibeamten gar nicht gefragt zu haben und meine Haltung zum Thema Kennzeichnungspflicht offenbarte, wurde mir entgegnet, daß ich ja schließlich danach gefragt hätte. Wo genau das gewesen sein soll, darauf schuldet mir Herr Stotko bis heute noch eine Antwort.
Von der FDP erhielt ich bisher weder eine via Email eine Antwort, noch konnte ich den innenpolitischen Sprecher Horst Engel telefonisch erreichen.
Hoffnung für die Einführung der Kennzeichnungspflicht
Aus meiner Sicht erfreulich und kooperativ gesinnt war der Kontakt mit der Linkgenabgeordneten Anna Conrads sowie dem Grünenabgeordneten Matthi Bolte, deren Antworten tatsächlich eine klare Bereitschaft zur Einführung der Kennzeichnungspflicht aufzeigen. Mangels einer Antwort seitens der FDP kann ich an dieser Stelle freilich nur ein unvollständiges Bild über das nordrhein-westfälische politische Stimmungsbild treffen. Was die CDU betrifft, scheint (auch angesichts der ablehnenden Haltung aus anderen Ländern) klar zu sein, daß sie der Einführung der Kennzeichnungspflicht Widerstand leisten wird. Die Haltung der SPD-Fraktion deute ich eher als Ablehnung. Ich verweise zwar auf Herrn Stotkos Hinweis, nach dem
“In der Landtagsfraktion die Kennzeichnungspflicht in dieser Periode noch nicht Thema gewesen [ist]“,
kann mich jedoch angesichts der durch ihn zwischen den Zeilen transportierten Informationen des Eindrucks nicht freimachen, daß man die Kennzeichnungspflicht ablehnt.
Alles in einem sehe ich realistische Chancen, daß die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auch in Nordrhein-Westfalen gelingen kann – politisches Engagement von Parteien, Fraktionen, Organisationen, Institutionen und Bürgern vorausgesetzt. An überzeugenden Argumenten mangelt es schließlich nicht. Gegenwärtig ist die Kennzeichnungspflicht in Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg beschloßene Sache.
In Berlin beginnt heute übrigens die Ausgabe der Polizistenkennzeichen. Meines Erachtens läge im Interesse der Gesellschaft, eine vergleichbare Meldung künftig auch aus Nordrhein-Westfalen zu lesen.

