Blog von Peter Piksa

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August 4th, 2011

Schmerzensgeld, das den Rechtsstaat stärkt

Posted in Allgemein by Peter Piksa

Magnus Gäfgen wurde im Jahre 2003 wegen Entführung und Mordes an einem elfjährigen Kind zu lebenslanger Haft verurteilt. Während seiner Haft wurde ihm vom damaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner zwecks Informationspreisgabe über den Aufenthaltsort des entführten Jungen Folter angedroht. Magnus Gäfgen betreibt seit 2005 einen Prozess gegen das Land Hessen aufgrund von Verstößen gegen seine Würde. Heute wurde ihm Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 € zugesprochen. Einige Medien, allen voran jedoch der dem Rechtsstaat gegenüber feindlich gesinnten BILD geht dieses Urteil gegen den Strich – sie fühlt sich auf ihrer Internetseite zu folgenden Aufmacher veranlasst:

Warum wohl konnten die Richter es nicht verhindern, daß Gäfgen 3.000 € Schmerzensgeld zugesprochen bekommt? Aller Voraussicht nach liegt die Ursache darin begründet, daß Deutschland ein Rechtsstaat ist, welcher auf einem Grundgesetz basiert, dessen erster Artikel wie folgt lautet:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. [...]

(Artikel 1 Grundgesetz ist vollständig nachzulesen hier.)

Es hat eine ganz besondere Bedeutung, daß die unveräußerliche Würdigung von Menschenrechten wie der Würde des Menschen an allererster Stelle unseres Grundgesetzes steht. Durch den Begriff der Unveräußerlichkeit wird zum Ausdruck gebracht, daß die Wahrung der Würde des Menschen nicht nur für jeden Menschen gilt – und hat er sich noch so schlimme Taten zu Schulden kommen lassen – sondern auch, daß die Würde des Menschen unter gar keinen Umständen einer Güterabwegung preiszugeben ist.

Von einer Güterabwegung wäre die Rede, wenn man beispielsweise das Recht des einen gegen das Recht des anderen abwägen würde. Die Würde des Menschen ist jedoch unveräußerlich und damit ausnahmslos für jeden Menschen unverhandelbar und absolut.

Einige Menschen kommen jedoch nicht damit zurecht, daß ein Kindesmörder wie Gäfgen, der zweifellos eine grausame Tat begangen hat, von der Justiz Schmerzensgeld zugesprochen bekommt. In Internetforen, bei Twitter und Facebook häufen sich die Kommentare, die von Unverständnis und Fassungslosigkeit geprägt sind. Manche schlußfolgern gar, daß unsere Justiz Kindermörder auch noch belohnt.

So sehr ich es verstehen kann, daß man einem Kindermörder auf seinen Wegen nicht zwangsläufig das Beste wünscht, so sehr rufe ich an Tagen wie diesem, an denen Zeitungen wie die BILD wie gewöhnlich die Gelegenheit nutzen, Volkes Zorn aufzuwiegeln, dazu auf, sich daran zu erinnern, daß wir in Deutschland glücklicherweise in einem Rechtstaat – und nicht in einem Willkürstaat leben.

Es gibt Zweifel an der Richtigkeit dieses Urteils. Doch es sind eben diese verlockenden Zweifel, die innerhalb einer freiheitlichen und rechtstaatlichen Gesellschaft jene Saat säen, aus der eines Tages die Selbstaufgabe einer Gesellschaft erwächst. Es sind Zweifel wie dieser, der Gesellschaften dazu führen, die Einführung einer als “Rettungsfolter” beschönigten Folter und damit die Abkehr des unverläußerlichen Bekenntnisses zur Wahrung der Würde eines jeden Menschen zu erwägen. Es sind Zweifel, die in Anbetracht eines getöteten elfjährigen Jungen zumindest nicht fern liegen, die auf kurze Sicht mit einem Heilsversprechen für sich werben, auf lange Sicht jedoch die Abkehr vom Rechtstaat zur Folge haben. Zweifel, denen sich unsere Gesellschaft nach Kräften verweigern sollte, wenn ihr an Freiheit und Rechtstaatlichkeit gelegen ist.

Eine sehr empfehlenswerte Lektüre zu diesem Thema ist Heribert Prantls Buch “Der Terrorist als Gesetzgeber”. Es trägt den Untertitel “Wie man mit Angst Politik macht” und widmet sich in mehreren Kapiteln dem Thema Folter. Es beschreibt in unwohlseineinflößender Schärfe, welche verheerenden Auswirkungen es in der Geschichte der Menschheit hatte, wenn Folter zu einem probaten Mittel staatlichen Handelns wurde.

Daß Magnus Gäfgen 3.000 € Schmerzensgeld zugesprochen bekam, ist die folgerichtige Konsequenz aus dem Fehlverhalten des damaligen Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner, der durch die ausgesprochene Folterandrohung in eine Falle getappt war. Eine Falle, die auf kurze Sicht mit einem Heilsversprechen warb, auf lange Sicht jedoch dazu beigetragen hätte, daß Folter und damit die Missachtung der Würde des Menschen in unserer Gesellschaft salonfähig und zu einem Mittel staatlichen Handeln würde. Eine Straftat (Androhung von Folter), die in Folge einer zuvorgehenden Straftat (Kindesentführung) erfolgt, ist und bleibt nun einmal ebenfalls eine Straftat und muss als solche auch behandelt werden.

Das Urteil sollte man als Anlaß nehmen, sich klar zu machen, daß ein Rechtsstaat sich nur solange als Rechtsstaat behauptet, wenn er seine Prinzipien besonders in schweren Zeiten angemessen würdigt. Dem Richter sei Dank, daß er mit diesem unpopulären Urteil dankenswerter Weise dem Willkürstaat eine Ablehnung erteilte. Damit steht er in bester Gesellschaft mit dem norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg.

Nachtrag von 17.20 Uhr: Inzwischen ist auch zu mir die Information durchgedrungen, daß es sich nicht um Schmerzensgeld, sondern um Entschädigung handelt. An dem Kern Meiner Aussage, nämlich, daß das Urteil begrüßenswert ist, ändert dies jedoch nichts.