Blog von Peter Piksa

Archive for November, 2011

November 21st, 2011

Torsten Krauels Vorratsdatenwunschkonzert

Posted in Allgemein by Peter Piksa

Torsten Krauel, Autor des bei Welt Online erschienen Artikels “Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel” fordert die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in bislang ungeahnten Dimensionen:

“Die generelle Datenspeicherung hat ihren Sinn. Im Licht der aufgedeckten Verbrechen wäre eine Aufbewahrung aller Verbindungsdaten für mindestens fünf bis zehn Jahre sogar sehr empfehlenswert – einschließlich des Rechts der Strafverfolger, nachträgliche Bewegungsprofile zu erstellen.”

Torsten Krauel, Ressortleiter Innenpolitik der WELT-Gruppe. Zitat vom 21.11.2011.

Als ich diesen unerträglichen Kommentar seinerseits gelesen habe, habe ich ihm mal den nachfolgenden Kommentar gedrückt:

Sehr geehrter Herr Krauel,

da Sie in Ihrem Artikel ja geradezu ein unangenehm einseitiges Loblied auf die Vorratsdatenspeicherung singen, will ich einmal anmerken, daß die VDS nicht ohne Grund heftigst umstritten ist. Wie Sie vielleicht wissen, ist eine lückenlose Prokollierung sämtlicher Kommunikationsvorgänge dazu in der Lage, so genannte Chilling-Effekte, also Selbstzensur zu begünstigen. Schon aus diesem Grund ist die VDS in einer Demokratie abzulehnen.

Doch wie Sie bereits erwähnten, hat selbst das BVerfG die VDS in ihrer damaligen Ausgestaltung als verfassungswidrig abgeurteilt. Daß Sie auf die Gefahren der VDS nicht in einem Satz eingehen, disqualifiziert Ihren Kommentar meines Erachtens als Propaganda für die scheinbar unabdingbaren Bedürfnisse deutscher Ermittlungsbehörden und entsprechender Innenpolitiker.

Da Ihnen als Ressortleiter Innenpolitik die umfangreichen Ermittlungsmöglichkeiten deutscher Ermittler bekannt sein sollten, dies aber offenbar nicht sind, verweise ich gerne auf Thomas Stadlers Artikel “Wie die Ermittlungsbehörden die Telekommunikation überwachen“, aus welchem Sie entnehmen können, daß angesichts der Fülle an Ermittlungsbefugnissen eine Ausweitung auf die VDS letztlich unnötig ist.

Gerade als Resortleiter Innenpolitik sollten Sie zur Kenntnis nehmen, daß die Forderung nach VDS nicht darüber hinwegzutäuschen vermag, daß die Ermittlungsbehörden sich letztlich gravierende Ermittlungsversäumnisse zu Schulden haben kommen lassen. Bereits mit den bestehenden Ermittlungsbefugnissen hätte die Kommunikation besagter Neonazis ausreichend ausgeleuchtet werden können – eine VDS wäre gar nicht notwendig gewesen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Piksa

Im Nachhinein fiel mir ein, daß ich ich noch hätte anmerken sollen, daß schon aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Anbetracht Stadlers imposanten Liste sich die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung verbietet. Aber als Ressortleiter Innenpolitik sollte diese Überlegung Herrn Krauel auch ohne meinen Hinweis in den Sinn kommen.

November 20th, 2011

Guttenberg: Ein Comeback mit aller Gewalt

Posted in Allgemein by Peter Piksa

Die Exhumierung des akademischen Betrügers Karl-Theodor zu Guttenberg scheint im Gange zu sein. Daß zu Guttenberg bereits so schnell wieder das Licht der Öffentlichkeit suchen würde, wurde bereits spekuliert – nun darf mit Spannung betrachtet werden, ob es sich tatsächlich um einen Rehabilitierungsversuch eines potenziellen Kanzlerkandidaten handelt.

Bezeichnend ist, daß selbst ein im Ausland stattgefundener Auftritt zu Guttenbergs als Auslöser für heftige Frequentierung der Kommentarbereiche zahlreicher Onlineartikel ausreicht. Die Empörung über zu Guttenbergs Handeln im Rahmen seiner Plagiatsaffäre wirkt auch heute noch. Ebenfalls zu betrachten ist jedoch auch, daß zu Guttenberg nach wie vor über einige Sympathisanten verfügt, die in jeder Kritik an zu Guttenberg – und sei sie noch zu angemessen – eine widerliche Hetzkampagne sehen wollen.

Zu Guttenbergs Kritikern wird gerne vorgehalten, zu Guttenberg habe ich sich immerhin “mehrfach entschuldigt”, fast schon gebetsmühlenartig und reflexhaft bedient man sich des Ausspruchs “jeder hätte schon ein mal einen Fehler gemacht”. Das alles spricht der Tatsache Hohn, daß zu Guttenbergs “Entschuldigungen” zu einem Zeitpunkt kamen, als die Faktenlage bereits so eindeutig gewesen ist, daß ihm letztlich nichts anderes übrig blieb, als all das zu bestätigen, was er ohnehin nicht mehr glaubhaft leugnen konnte.

Der wesentliche Punkt an zu Guttenbergs Plagiatsaffäre ist, daß er – entgegen der Aussagen seiner Sympathisanten – eben nicht glaubhaft zu seinen Fehlern stand. Die schmutzige Wahrheit ist, daß er zunächst bei “seiner” Dissertation betrogen hat, anschließend Journalisten und die Öffentlichkeit mehrfach hinsichtlich der Genese seiner Dissertation belogen hat und schlußendlich, als er gar keine andere Möglichkeit mehr hatte, weil man ihn eindrucksvoll überführt hat, eine vergiftete und damit unglaubwürdige “Entschuldigung” ablieferte. Was von einer Entschuldigung zu halten ist, die unter solchen Umständen entsteht, bedarf keinerlei weiteren Ausführung.

Die Plagiatsaffäre wäre anders gelaufen, wenn zu Guttenberg nach Bekanntwerden seines Betrugs selbigen demütig zugegeben und umgehend angemessene Konsequenzen gezogen hätte. Doch der Verlauf der Geschichte ist bekannt: Statt letzteres zu tun, bemühte zu Guttenberg sich, seinen wissenschaftlichen Betrug zu allem Überfluß noch mit Täuschung der Öffentlichkeit zu garnieren – und das als Minister.

Verlangt wurde von zu Guttenberg eigentlich nicht viel. Lediglich, daß er seinen Betrug aufrichtig zugibt – doch er tat es nicht. Das wurde ihm zum Verhängnis und das hat er nur sich selbst zuzuschreiben. Es ist daher vielmehr von “Wahrung gesellschaftlicher Werte” zu sprechen, wenn man Guttenbergs Verhalten anprangert, keinesfalls jedoch von “widerwertiger Hetze”.

Schon am Verlauf heutiger Diskurse lässt sich erahnen, daß die künftige Debatte um die Exhumierung zu Guttenbergs mit aller Gewalt unter dem Banner “jeder hat eine zweite Chance verdient” stattfinden wird. Alleine, ein Betrüger bleibt ein Betrüger und wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.

November 17th, 2011

Beate Zschäpe kann Strafnachlass erwarten

Posted in Allgemein by Peter Piksa

Im Zuge der Ermittlungsarbeiten zur Terrorgruppierung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) sitzt eine der Protagonistinnen, Beate Zschäpe nun in Köln in Untersuchungshaft. Die bislang schweigsame Frau könnte als Drahtzieherin einer Mordserie aufgrund einer Rechtsnorm des Strafgesetzbuchs für ihre Taten paradoxer Weise sogar belohnt werden -ursächlich hierfür ist die so genannte “große Kronzeugenregelung”.

In § 46b StGb ist seit September 2009 die große Kronzeugenregelung enthalten, deren Zweck es ist “potenziell kooperationsbereiten Tätern einen Anreiz zu bieten, Hilfe zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten zu leisten”. Kooperationsbereiten Straftätern wird auf Basis der großen Kronzeugenregelung eine Prämie in Form von Strafnachlass bis hin zum Strafverzicht in Aussicht gestellt, sofern sie ihr Wissen über vergangene oder bevorstehende Straftaten zu Ermittlungszwecken zur Verfügung stellen. Profitieren kann ein Straftäter von dieser Regelung jedoch nur solange noch kein Hauptverfahren gegen ihn eingeleitet wurde, die Informationspreisgabe muss, sofern sie strafmildernde Wirkung entfalten soll, noch vor Beginn der Hauptverhandlung erfolgen.

Das Problem an der großen Kronzeugenregelung besteht darin, daß besonders tief ins kriminelle Milieu verwickelte Straftäter, beispielsweise die Hauptakteure krimineller Vereinigungen, zu denen Beate Zschäpe wohl zu zählen ist, für ihren kriminellen Eifern letztlich sogar noch belohnt werden können. Das Maß des Strafnachlasses richtet sich gemäß großer Kronzeugenregelung nämlich nach dem “Gewicht der Aufklärungshilfe”.

Konkret heißt das, daß ein krimineller Handlanger einer kriminellen Vereinigung den Ermittlern kaum Informationen zur Verfügung stellen kann und damit keine Strafmilderung erwarten kann, während ein Lenker einer kriminellen Vereinigung sein umfangreiches Wissen hervorragend dazu verwenden kann, um großzügigen Strafnachlass “herauszuholen”.

Die große Kronzeugenregelung torpediert den rechtsstaatlichen Grundsatz des Schuldprinzips, welches in § 46 StGB wie folgt festgehalten ist:

“Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.”

Im Fall des Nationalsozialistischen Untergrunds könnte die große Kronzeugenregelung, sofern sie denn zum Einsatz kommt, großes Unverständnis vonseiten der Öffentlichkeit hervorrufen. Sollte eine Gruppierung, die jahrelang fremdenfeindlich motivierte Morde auf friedliche Bundesbürger verübt hat dafür auch noch belohnt werden, sieht sich die Glaubwürdigkeit deutscher Behörden hinsichtlich der Bekämpfung des braunen Sumpfes weiter schwinden.

Neben der fragwürdigen Daseinsberechtigung der Verfassungsschutzämter sollte auch in Erwägung gezogen werden, die große Kronzeugenregelung infrage zu stellen.

November 11th, 2011

Zur Ehrung Bushidos beim Bambi 2011

Posted in Allgemein by Peter Piksa

Als geneigter Raphöhrer und ehemaliger Käufer einer Bushido-CD betrachte ich den Vorgang um seine Ehrung (und besonders die Reaktion der Öffentlichkeit) soweit ich ihn überblicken kann mit einem gewissen Argwohn.

Eines vorweg geschickt: Bushido ist für mich ohne die leiseste Chance auf Wiederbelebung gestorben, nachdem mir zu Ohren kam, daß er sich der Dienste eines Rechtsanwalts bedient, um eine Jugendliche Hartz-IV-Empfängerin mit einer Urheberrechtsklage zu torpedieren, weil diese den Bekanntheitsgrad einer Ebay-Auktion, bei der es um einen Pullover ging, mittels Nennung des Begriffs “Bushido” in der Titelleiste erhöhen wollte:

Seitdem verbleiben die sämtliche Lieder Bushidos oder solche, an denen er mitgewirkt hat in meinen Räumen ungespielt und ich hege eine tiefe Ablehnung gegen diesen Kerl.

Zur Sache seiner Ehrung beim Bambi

Inhaltlich vernahm ich lediglich, daß er wohl für Integrationsleistung geehrt wurde. Worin diese bestehen soll, ist mir nicht ersichtlich. Das mag aber durchaus daran liegen, daß ich mich nicht großartig dafür interessiert habe, was Bushido für die Integration angeblich geleistet hat.

Da ich mangels Wissen nicht ausschließen kann, daß er tatsächlich einen Dienst an der Integration geleistet hat, sage ich nicht sofort, daß die Würdigung ungerechtfertigt ist. Ich sage aber auch nicht das Gegenteil.

Ich verheimliche aber auch nicht, daß es mir fragwürdig erscheint, gerade einen Bushido mit einem Preis für Integration zu ehren. Zumal mir aus seinen Tracks noch im Ohr klingt, wie er “Kanacken” und Moslems teils offen, teils subtil als irgendwie besser, irgendwie überlegen und irgendwie wir-ficken-eure-Frauen darstellt. Daß gerade derartige Einlässe primär Unfrieden begünstigen und letztlich auch nicht der Integration dienen, ist nach meiner Auffassung kaum zu bestreiten, wobei ich mich da gerne eines Besseren belehren lasse.

Sollte tatsächlich jemand den Versuch unternehmen wollen, mich eines Besseren zu belehren, dann aber bitte nicht mit dem Argument es handele sich bei Bushidos Werken lediglich um Kunst und daß jede noch so menschenfeindliche Darlegung seiner Geisteshaltung schließlich unter diesem Banner betrachtet werden müsste. Diese Argumentation verfängt schon deshalb nicht, weil Bushidos Fans nach meiner Auffassung zum überwiegenden Teil keinem intellektuellen Milieu entspringen – eine angemessene Auseinandersetzung mit seinen Botschaften insbesondere im Hinblick einer Folgenabschätzung ist von diesen Menschen wohl kaum zu leisten.

Zur Reaktion seitens der Öffentlichkeit

Der Sänger von Rosenstolz kritisierte die Ehrung Bushidos als im Hinblick auf seine minderheitenfeindlichen Äußerungen als “nicht korrekt”:

So sehr ich diesen Einwand nachvollziehen kann, so sehr muss ich ihn dafür abstrafen, daß er nicht verfängt weil er schlicht ins Leere läuft. Bushido ist für den deutschen Rap zurzeit sowas wie Josef Ackermann für Banken aus Sicht der Deutschen. Ich borge mir für diesen Vergleich die treffliche Kabarettdarbietung des geschätzten Hagen Rether, als er über Ackermann sprach:

“Wir kriegen Strohpuppen hingehalten und dann kümmern wir uns drum [...] und jeder kleine Stammtisch darf mal seine Gabel reinstecken und glauben er hat mitgeredet. Ackermann ist auch so eine Strohpuppe. Ackermann wird immer gerne genommen. Ackermann, und alle stürzen sich auf den Zyniker mit dem Victoryzeichen und haben ihn gefläddert wie Windhunden einen künstlichen Hasen. Ackermann ist immer noch im Amt. Ackermann wird hofiert und behandelt wie ein Fürst. Ackermann ist doch nicht das Problem. Ackermann ist der Klassenprimus in einem inhumanen und maroden System.”

Selbiges trifft auf Bushido in gleichem Maße zu. Bushido spricht nur aus, was auch schon unzählige andere Rapper vor ihm getan haben. Ob es dabei um die Herabwürdigung von Frauen oder Homosexuellen geht, ist egal. Bushido ist ebenso wie Ackermann in erster Linie ein Geschäftsmann, und so ungern ich es zugebe auch noch ein guter.

Unsere Gesellschaft beschwert sich gerne darüber, daß die Banken Finanzmarktprodukte handeln, die maßgeblich dafür mitverantwortlich sind, daß in den ärmsten der armen Länder Regenwälder abgeholzt werden um anschließend Rapsölfelder darauf zu bauen, deren Produktion aber nicht der Ernährung der dort lebenden Bevölkerung, sondern dem Spritverbrauch in den reichen Ländern dient. Statt uns über die Banken zu beschweren, sollten wir uns an unsere eigene Nase packen, weil die Banken schließlich in unserer Mitte Käufer für diese Produkte finden.

Genauso verhält es sich im Grunde auch am Beispiel Bushido. Statt ihn zu ignorieren und ihn somit auszutrocknen schütten wir fleißig neue Tinte in die Patrone des Füllers, mit dem er die Texte für sein nächstes Album schreiben wird.

Bushido ist in Wahrheit genau so wenig wie Ackermann das Problem.