Blog von Peter Piksa

Archive for Januar, 2012

Januar 30th, 2012

Replik auf Ansgar Heveling

Posted in Allgemein by Peter Piksa

Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, der vergangene Woche bereits durch seine affirmative Haltung zu der US-Gesetzgebung SOPA negativ aufgefallen ist, legte im heute erschienen Handelsblatt nach. Eine Replik.

Seinem Text nach ist Hevelings Geisteshaltung von Unverständnis und Ablehnung gegenüber dem Internet geprägt. Wie wenig Heveling von einer Welt versteht, die durch das Internet bereichert wurde, drückt sich am deutlichsten in der Unterscheidung zwischen Internet und “der realen Welt” aus. Heveling scheint wahlweise nicht zu verstehen, oder zurückdrehen zu wollen, daß das Internet jetzt da ist, da bleibt.

Wer heute von “medialer Schlachtordnung” spricht, die zweifelsohne zwar gegeben ist, sie im gegenwärtigen Stand jedoch zum “Endkampf um Mittelerde” stilisiert, trägt damit lediglich mangelnde Umsicht offen zur Schau. Ob Ansgar Heveling einen Schimmer davon hat, daß der Kampf ums general computing erst noch bevorsteht? Sein Text lässt daran arg zweifeln.

Eben so wenig begreift Heveling, daß aus der freien Verfügbarkeit von Informationen und liberalisierter Nutzungsrechte mehr Kulturgüter entstehen und eine größere Kreativität freigesetzt wird, als die ordinären kommerziellen Schmieden des von ihm so vergöttertem “geistigen Eigentums” jemals imstande wären zu leisten.

Zweifelsfrei brauchen Immaterialgüter Schutz zum Zwecke der Monetarisierung. Aber findet sich auch nur ein dezenter Hinweis auf die legitimen Ansprüche der Gesellschaft zu einer Liberalisierung der sich zusehends stärker präkarisierenden Urheberrechtssituation? Selbstverständlich nicht.

Hevelings Einlass ist als der eines Gestrigen, wenn nicht Vorgestrigen zu betrachten, der lauthals nach Verbündeten sucht und sich anschickt, statt eines konstruktiven Dialoges mit den Akteuren der digitalen Sphäre, lieber auf die bereits erwähnte “Schlachtordnung” im Sinne der Merheitsverhältnisse zu setzen. Diese Haltung offenbart Hevelings Kapitulation gegenüber den Argumenten dieser “Netzcommunity”, die es als solche freilich nie gegeben hat.

“Bürger, verteidigt eure Werte auch im Netz”, raunt Heveling.

“Bürger, verteidigt eure Werte und das Netz gegen Vorgestrige wie diesen Heveling und die Lobbyverbände, für die er implizit das Wort ergreift”, antworte ich.

Januar 30th, 2012

Lesetipp “Das kleine Buch der wahren Freiheit”

Posted in Allgemein by Peter Piksa

Der als Werner Wolf geborene heutige neunte Abtprimas der benediktinischen Konföderation Notker Wolf veröffentlichte September 2011 sein lesenswertes 160 Seiten starkes Werk “Das kleine Buch der wahren Freiheit”.

Notker Wolf thematisiert in diesem Buch die Geisteshaltung zum Begriff der Freiheit und bläst zum Frontalangriff gegen Unterwürfigkeit gegenüber Autoritäten, Institutionen, der Wirtschaft und dem Mainstream. Nicht einmal die Kirche bleibt verschont.

Für Notker Wolf führt der Weg zur Freiheit über die Bildung:

“Bildung heißt für mich Befähigung zur Freiheit, Kreativität und Verantwortung, nicht nur fachliche Ausbildung und Vermittlung von Inhalten. Sie bedeutet, dass wir einem jungen Menschen Zukunftskompetenz vermitteln, damit er selber sein Leben gestalten kann, es aus eigener Initiative in die Hand nehmen kann, eigenverantwortlich und mitverantwortlich für die Gesellschaft, dass er gesellschaftsfähig wird ung gleichzeitig seinen eigenen Wert erfährt. Freiheit der Gesellschaft und Freiheit des Einzelnen hängen eng zusammen.”

Wolf prangert Übermaß und menschliche Unverantwortung am Beispiel der Atomkraft an und predigt damit interessanter Weise eine Botschaft, die auch ich selbst aus Sorge um die Entwicklungen der Zukunft stets im Munde trage: Gebt euch nicht der Versuchung hin, Dinge bloß aufgrund ihrer (technischen) Umsetzbarkeit auch tatsächlich umzusetzen. Wer mich kennt, wird wissen, daß ich damit neben der Atomkraft auch die Anwendung von Internetüberwachung und maßloser Digitalisierung jedes Winkels unseres Lebens meine. Wolf meint:

“Vielleicht sind wir an den Grenzen des Wachstums angelangt, wenn wir merken: Wir stellen in unserer Freiheit Dinge her, denen gegenüber wir nicht mehr frei sind, die sich unserer Beherrschung entziehen. Wir fühlten uns als Götter und finden uns als Sklaven unserer eigenen Produkte wieder.”

Man muss mit Wolf zweifelsfrei nicht in allen Punkten einig sein. Seine Auffassung hinsichtlich der Kürzung von Hartz-IV-Leistungen beispielsweise bedürfen deutlichen Widerspruchs, doch alles in einem erscheint mir “Das kleine Buch der wahren Freiheit” als ein sehr ermutigendes Plädoyer für den persönlichen Einsatz für Freiheit, sei es die eigene, sei es die des anderen. Denn, so eine von Wolfs Botschaften:

“Freiheit verlangt die sokratische Tugend des ständigen Hinterfragens und Aufdeckens angeblicher Freiheiten, die in Wirklichkeit nur Unterdrückung, Abhängigkeiten und Willkür verdecken.”

Derart Geisteshaltung bedarf es heute mehr denn je.

Preis: 12,00 €
ISBN: 978-3-451-31070-6 (Leseprobe)

Januar 27th, 2012

“Die Studie hat für uns keinerlei Relevanz”

Posted in Allgemein by Peter Piksa

Es bietet durchaus Anlaß zur Sorge über die Seriosität der Arbeitsweise des Bundesinnenministers Friedrich (CSU), wenn dieser unter augenfälliger Ignoranz gegenüber mit Ermittlungsbefugnissen üppig ausgestatteten Behörden über seinen Sprecher Jens Teschke verlautbaren lässt,

“dass die Strukturen organisierter terroristischer und krimineller Netzwerke nur mit Vorratsdatenspeicherung aufgedeckt werden können”.

Freilich ist diese Wortmeldung keinesfalls als rhetorisches Novum aufseiten der Vorratsdaten-Befürworter zu werten: die Debatte zur Vorratsdatenspeicherung ist seit je her von Scharfmacherei, der Verbreitung von Viertelwahrheiten und eifrigem Einsatz unsäglicher Emotionalisierung behelfs angeblich ohne Vorratsdaten nicht aufzudeckenden Fällen von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Internet dominiert.

Hintergrund der Wortmeldung des Bundesinnenministeriums ist die heute vom Chaos Computer Club öffentlich zur Verfügung gestellte Studie des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht mit dem Titel ”Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?”.

Die 272 Seiten starke Studie kommt im Ergebnis zu dem Schluß, daß sowohl in Ländern, in denen die Vorratsdatenspeicherung existiert, als auch in Deutschland, wo die Vorratsdatenspeicherung immerhin vom 1. Januar 2008 bis 2. März 2010 existierte, weder eine Steigerung der Aufklärungsquote erzielt werden konnte, noch der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung zu einem Sinken der Aufklärungsquote führte.

Die von Unions- und zuvörderst von Innenpolitikern gleich welcher politischen Couleur gerne verbreitete Mär von einer angeblichen “Schutzlücke” ist im Hinblick auf das Ergebnis der Studie als widerlegt zu betrachten:

“Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden sehen offenbar keinen Bedarf an einer sachlichen, faktengestützten Diskussion und versuchen stattdessen immer wieder, mit Einzelfällen und Anekdoten die öffentliche Meinung zu manipulieren.”

Frank Rieger, Sprecher Chaos Computer Club

Abseits des Arbeitsergebnisses weckt der Umstand, daß die betreffende Studie bereits im Juli 2011 abgeschloßen war, erst heute jedoch auf nicht-offiziellen (!) Weg an die Öffentlichkeit gelangte, Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung:

“Was mich außerdem erschüttert, ist der Umstand, dass die Bundesregierung diese Untersuchung offenbar ganz gezielt verheimlicht, während parallel Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung, allen voran der Bundesinnenminister, ganz vehement weiter öffentlich behaupten, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig und ihre Ablehnung sei verantwortungslos. Wir erleben hier einmal mehr, wie der Bürger systematisch belogen und hinters Licht geführt wird.”

Thomas Stadler, Rechtsanwalt
(Quelle: Internet-law.de

Bezweifelt werden darf indessen auch, daß mit öffentlichem Bekanntwerden der Studie aufseiten des Bundesinnenministeriums eine Korrektur der eigenen Haltung zur Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung einhergehen wird. So bekräftigt Bundesinnenministeriumssprecher Teschke:

“Die Studie hat für uns keinerlei Relevanz.”

Und damit dann wohl auch Bürgerrechte und die Privatsphäre von 81 Millionen Bundesbürgern. Interessant werden dürfte, wie sich angesichts der nun öffentlich zugänglichen Studie das Meinungsbild zur Vorratsdatenspeicherung in den Innen- und Rechtsausschüßen von Bund und Ländern entwickelt. Inhaltlich ist die Studie des MPI jedenfalls als Wasser auf die Mühlen der VDS-Kritiker zu beurteilen.

Januar 22nd, 2012

Lesetipp “Mashup: Lob der Kopie”

Posted in Allgemein by Peter Piksa

Dirk von Gehlen, seines Zeichens Chefredakteur des Jugendmagazins jetzt.de hat mit dem 233 Seiten starken “Mashup: Lob der Kopie” ein Werk herausgebracht, welches zu Recht als lesenswerte Streitschrift in die Debatte um ein zeitgemäßes Urheberrecht einfließen wird.

Ich habe dieses Buch mit großem Interesse in zwei Tage förmlich aufgesogen. Von Gehlen bringt anhand leicht verständlicher Beispiele, vieler Querverweise zu anderer Literatur sowie zahlreicher Zitate die Probleme unseres überholten Urheberrechts auf den Punkt und plädiert für eine gänzlich neue Denkweise in der Frage, wie wir beispielsweise mit dem Begriff des Originals in Abgrenzung zur Kopie umgehen – und ob diese Abgrenzung überhaupt sinnvoll ist.

Wer sich beispielsweise schon an meiner Kritik des Begriffs “Datendiebstahl” erfreuen konnte, der wird von Gehlens Buch lieben. Es strotzt nur so von grundlegenden Angriffen auf festgefahrene Denkmuster, die auch meiner Auffassung nach von einer modernen Zivilgesellschaft im Internetzeitalter überwunden werden müssen.

Von Gehlen zitiert zum Beispiel den Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Hoeren, der bei einer Sitzung der Enquete-Kommission für Internet und digitale Gesellschaft am 5. Juli in Berlin mit folgender Aussage aufschlug:

‎”Bitte, bitte verzichten Sie auf den dummen Begriff des geistigen Eigentums. Der kommt aus der Diskussion um etwa 1810 bis 1830, als die Preußen einen Kampfbegriff brauchten, um das Urheberrecht zu pushen und den ‘dummen’ Politikern irgendwie klarmachen mussten: Wir brauchen das jetzt. Das haben die dann verstanden und haben gesagt: Ach, das ist so was wie Eigentum, also geistiges Eigentum.”

Dirk von Gehlen provoziert, liefert dem Leser seines Werkes aber gleichzeitig auch das intellektuelle Rüstzeug, das in keiner Diskussion um Filesharing, Urheberrecht, Patente, Schutzfristen und Co. fehlen darf. Alles in einem eine eindeutige Kaufempfehlung. Eine Leseprobe gibt es hier.

Preis: 15,00 €
ISBN: 978-3-518-12621-9
Der Autor Dirk von Gehlen auf Twitter

Januar 9th, 2012

Es gibt keinen Diebstahl von Daten

Posted in Allgemein by Peter Piksa

In der Presse und im Alltagsdeutsch hat es sich inzwischen eingebürgert, wann immer von einer Behörde, einem Unternehmen oder einer in der Öffentlichkeit stehenden Person unrechtmäßig Daten kopiert werden, von “Datendiebstahl” zu sprechen – ein großer Fehler.

Man erinnere sich bloß an diese unsägliche “Raubkopierer sind Verbrecher”-Kampagne, bei der die Rechteverwerterindustrie gezielt mit “Sie würden auch kein Auto stehlen” das Bild des gestohlenen Gegenstandes (also eines Materialgutes) auf das eines unrechtmäßig kopierten digitalen Werkes (also eines Immaterialgutes) übertrug und diese Wortwahl – ihrer Falschheit zum Trotz – im allgemeinen Sprachgebrauch verfestigte.

Um das gesellschaftliche Klima gemäß den Wünschen der Rechteverwerterindustrie anzupassen, wurden unter dem Slogan “Hart aber gerecht” beispielsweise folgende Botschaften unters Volk gebracht:

Weshalb der Begriff “Datendiebstahl” grober Unsinn ist
Daten können nicht gestohlen werden. Sie können höchstens unrechtmäßig kopiert werden. Wer von “Diebstahl” spricht beschreibt damit einen Straftatbestand, der in § 242 Strafgesetzbuch wie folgt beschrieben wird:

“Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

(Man beachte die Fett-Hervorhebung.)

Diebstahl setzt also eine bewegliche Sache voraus, einen Gegenstand. Etwas, das sich in der physischen Sphäre befindet, etwas, das man greifen kann. Daten hingegen, sind nichts Physisches, kein Gegenstand, nichts, was man mit Händen greifen kann – es handelt sich um so genannte Immaterialgüter, geistige Werke.

Wenn sich jemand nun beispielsweise bei einer Firma, Behörde oder Person an Daten bedient, auf die er eigentlich nicht zugreifen darf, kann daher keinesfalls von “Datendiebstahl” die Rede sein. Wird beispielsweise mit dem Ziel der Datenbeschaffung unrechtmäßig auf einen Server zugegriffen und kopiert der Täter sich die Daten auf seine Festplatte, wird damit nicht mehr und nicht weniger als eine (illegale) Kopie angefertigt. Der rechtmäßige Besitzer dieser Daten, ist nicht um ein einziges Bit ärmer geworden – von einem Diebstahl kann daher keine Rede sein.

Wie “Datendiebstahl” tatsächlich benannt werden sollte
Wenn nicht von “Datendiebstahl” gesprochen werden kann, wie könnte man den Vorgang bezeichnen? Ganz einfach – als genau das, was es ist: “Unrechtmäßiges Kopieren” – möglicherweise in Tateinheit mit dem Straftatbestand “Ausspähen von Daten”.

Nehmen wir das Beispiel eines Unternehmens, auf dessen Server sich jemand unbefugt Zugriff verschafft, Daten kopiert und diese im Internet für jedermann zum Download anbietet. In Rede stehen zwei Vorgänge. Zum einen wird sich unrechtmäßig Zugriff auf den Server des Unternehmens verschafft. Dieser strafbewährte Vorgang wird in § 202a StGB beschrieben:

202a StGB Ausspähen von Daten
“Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Bis dahin ist der unrechtmäßige Zugriff auf das System beschrieben. Nun folgt die Veröffentlichung der kopierten Daten im Internet. Es handelt sich im Regelfall um urheberrechtlich geschütztes Material und bei solchem stellt sich die Frage des in § 17 Urheberrechtsgesetz definierten Verbreitungsrechts. Wer ist zur Verbreitung des Materials berechtigt? Derjenige, der sich unrechtmäßig Zugang zu den Daten verschafft hat, jedenfalls nicht.

Zusammenfassung: Wer sich unrechtmäßig Zugriff auf Daten verschafft, begeht eine Straftat gemäß § 202a StGB (Ausspähen von Daten). Wer diese Daten weiterverbreitet, begeht einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Von Diebstahl kann keinesfalls die Rede sein.

Januar 3rd, 2012

Offener Brief an den WDR 5 zu Creative Commons und Depublikationspflicht

Posted in Allgemein by Peter Piksa

Am 1. Januar habe ich auf die Facebook-Pinnwand des WDR 5 einen offenen Brief mit folgendem Inhalt gepostet:

Liebes Team von WDR 5,

für 2012 habe ich eine Bitte an euch.

Stellt eure Audiobeiträge, die man bis zum Zeitpunkt der Depublikation auf eurer Website findet, doch künftig bitte unter eine Lizenz, die es dem Höhrer erlaubt, das Werk ungehindert über Tauschbörsen oder die eigene Website (beispielsweise das eigene Blog) weiterzuverbreiten. Creative Commons wäre hierfür geeignet. Und setzt unter jeden Audiobeitrag bitte auch gleich einen BitTorrent-Link zur besagten Datei.

Solange die Depublikationspflicht besteht, liese sich auf diesem Wege das betreffende Werk für die Nachwelt erhalten. Ausserdem würden eure Produktionen einen größerem Publikum zugänglich, wenn ich als Blogger nicht dauernd die Angst hätte, mich strafbar zu machen, wenn ich einen eurer Beiträge runterlade und auf meinem Blog veröffentliche.

Beispielsweise habt ihr kürzlich ein tolles vierteiliges Feature zur Geschichte des Urherberrechts gemacht. Die Audiodateien würde ich gerne auf mein Blog setzen (oder zumindest per BitTorrent verlinken) um meine Leser a.) auf euer Feature und b.) auf das Thema als solches aufmerksam zu machen. Kann ich aber nicht, weil ich dauernd Angst habe, daß mir dann möglicherweise einer der WDR-Hausjuristen mit dem dicken Hammer eine Unterlassungserklärung inkl. Kostennote auf meinen Schreibtisch kloppt. Ihr tut euch damit also im Grunde genommen nicht nur keinen Gefallen, nein mehr noch: ihr verhindert damit faktisch, daß eure Produktionen gehört werden können, nachdem sie Depubliziert werden mussten.

Wichtig wäre mir noch, daß alle angebotenen Dateien, ob nun Audio oder Video (wenn man mal die öffentlich rechtlichen allgemein betrachtet) auch in einem universellen Dateiformat zugänglich gemacht werden. Was nicht sein sollte, ist daß die Dateien in irgendeinem proprietären Microsoft-Dateiformat angeboten werden, sondern es muss ein universelles Format wie beispielsweise H.264 (also MP4) sein.

Wäre es möglich, daß ihr mir meine Wünsche dieses Jahr erfüllt? :-)

Mit interessierten Grüßen
Peter Piksa

Heute, am 3. Januar antwortete mir die WDR 5 Redaktion öffentlich:

Lieber Herr Piksa, vielen Dank für Ihre Anregung. Wir melden uns, wenn es dazu eine Entscheidung gibt.

Das lässt mich tatsächlich hoffen. Ich habe jetzt eine Bitte an euch, liebe Leser meines Blogs: Wenn ihr auf Facebook seid, dann klickt bitte meinen offenen Brief und drückt dort auf Like und hinterlasst der Redaktion des WDR 5 nach Möglichkeit auch noch einen freundlichen Kommentar – vielleicht kriegen wir das Ding gemeinsam ja tatsächlich gewuppt.

Nachtrag vom 18.01.2012, der WDR antwortet:

Eines vorweg. Die vielen positiven Reaktionen, die mein offener Brief auslöste, haben mich sehr gefreut. Auf Facebook erntete der Brief über 200 Likes und auf Twitter und diversen Blogs wurde die Sache ebenfalls sehr positiv aufgenommen. Vielen Dank. Inzwischen sind zwei Wochen vergangen und der WDR hat mir geantwortet:

Lieber Peter Piksa,

Sie mussten längere Zeit auf eine Antwort warten – das Thema ist komplex! Vielen Dank für Ihre Geduld.

Wir sehen im rechtlichen Regelungsrahmen, in dem wir agieren, zur Zeit zu hohe Hürden, unser gesamtes Programmangebot (oder zumindest weite Teile davon) mit Creative Commons Lizenzen auszustatten, um damit z.B. den kommunikativen Austausch zwischen Nutzern im Internet zu fördern. Die in unsere Produktionen maßgeblich eingebundenen Rechtegeber (Autoren, Verwertungsgesellschaften, Agenturen, Archive u.a.) dazu zu bewegen, alle notwenigen Rechte zu den Konditionen einer CC-Lizenz einzuräumen, wäre äußerst schwierig. Insbesondere die angestrebte weitgehend freie Bearbeitungsmöglichkeit durch Dritte stellt für viele Kreative eine sehr ernst zu nehmende Hürde dar. Das Urheberpersönlichkeitsrecht spielt bei uns, ganz anders als zum Beispiel im anglo-amerikanischen Rechtskreis, eine herausragende Rolle und ist für Kreative von größter Bedeutung.

Neben den urheberrechtlichen Fragen sind aber auch persönlichkeitsrechtliche Belange zu beachten, die durch die freie Bearbeitung durch Dritte ausgelöst werden. Welche Haftungsrisiken damit für denjenigen, der die Inhalte im Rahmen einer CC-Lizenz zur Verfügung stellt, verbunden sind, ist juristisch nicht geklärt. Es wird nicht auszuschließen sein, dass betroffene Dritte versuchen werden, auch den Sender (also uns!) als Lieferanten des Ursprungsmaterials in Anspruch zu nehmen.

In der Diskussion hier [mit "hier" meint der WDR die öffentliche Diskussion auf Facebook] wurden auch NDR-Sendungen angesprochen: Bitte bedenken Sie, dass es um lediglich zwei Sendungen (Zapp und Extra3) geht und dort auch wiederum nur um eigens für CC-Lizenzen freigegebene Inhalte. Diese Inhalte berühren keine Drittrechte (Musik, Ausschnitte u.ä.).

Diese Antwort wird Sie nicht begeistern, wir bitten Sie dennoch um Verständnis.

Zurzeit hinterlässt mich die Antwort des WDR mit zweierlei: Enttäuschung und Ratlosigkeit. Vielleicht ist es das Klügste, die Sache erstmal so stehen zu lassen und zu sehen, welche Reaktionen es hervorbringt. Liebe Leser, ihr seid jetzt am Zug.