Im Rahmen der Enquete Kommission für Internet und Digitale Gesellschaft (EIDG) ereignet sich zurzeit ein Vorgang, den ich als interessierter Betrachter der Kommission als zumindest erwähnenswert betrachte.
Vonseiten der Union wurde heute via Pressemitteilung bekanntgegeben, daß die EIDG bis zur Sommerpause 2012 ihre Arbeit abschließen wird und daß im Bundestag ein neuer Hauptausschuss mit dem Titel “Internet und Digitale Gesellschaft” installiert werden sollte.
Jens Koeppen, neben Axel E. Fischer Autor der Pressemitteilung informierte mich via Twitter, daß schon der Einsetzungsbeschluß des Bundestages vorsieht, daß die Arbeit der EIDG zur Sommerpause 2012 abgeschlossen sein sollte.
Soweit, so gut. Alvar Freude hingegen, der auf das Ticket der SPD als Sachverständiger der EIDG beiwohnt, kritisiert, daß die seit März 2010 existierende EIDG gegenwärtig erst rund die Hälfte ihrer Aufgaben abgearbeitet hat und fordert, daß die EIDG die ihr gestellten Aufgaben zunächst einmal konsequent durcharbeitet.
Peter Tauber (CDU), ebenfalls Mitglied der EIDG hält dagegen: Tauber findet, daß die Nachfolge der EIDG nicht erst nach Beendigung selbiger stattfinden könne. Nach dem Willen Taubers sollen sowohl die EIDG bis zum Schluß durcharbeiten und gleichzeitig zur Jahresmitte der neue Hauptausschuß im Bundestag installiert werden.
Halina Wawzyniak (Linke), die ebenfalls Teil der EIDG ist, kommentierte den Vorschlag der Union wie folgt:
“Die Absichten von Jens Koeppen sind offensichtlich. Die Koalition fürchtet um ihre Abstimmungsmehrheit in der Enquête-Kommission. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Koalition die unabhängigen Sachverständigen als Teile ihrer Fraktionen ansieht und damit gescheitert ist, diese nach ihrem Willen zu disziplinieren.”
Soweit zur Übersicht zur Situation soweit ich sie überblicke. Es stellt sich nun die Frage, wie der Vorgang zu bewerten ist.
Zweifelsfrei halte ich die Installation eines neuen Hauptausschußes zur Digitalisierungspolitik für eine sehr gute Idee. Soweit ich es überblicke, besteht hierüber auch in der EIDG selbst breiter Konsens.
Aus meiner Sicht verhält es sich wie folgt: Wenn der neue Hauptausschuß installiert würde, bevor die EIDG ihre Arbeit abgeschloßen hat, fände sich die Situation vor, daß in der EIDG zwar noch gearbeitet würde, während im Bundestag parallel Fakten geschaffen würden, die die Arbeit der EIDG faktisch wertlos machen würden.
Aus Sicht von Union und FDP war die Arbeit in der EIDG sehr mühevoll. Man konnte sich in vielen Positionen nicht so durchsetzen, wie man es sich gewünscht hat und wie man es von einer eindeutigen Mehrheit im Bundestag gewohnt ist – Neben 17 Abgeordneten besteht die EIDG nämlich ausserdem aus 17 unabhängigen Sachverständigen. Personen also, für die der Begriff “Fraktionsdisziplin” zwar kein Fremdwort ist, die sich jedoch eher an wissenschaftlichen Erkenntnissen als an der Parteilinie orientieren.
Wenn nun also parallel zur EIDG ein Hauptausschuß im Bundestag Entscheidungen treffen soll, für die die EIDG eigentlich Handlungsempfehlungen ausarbeiten sollte, dann stellt sich die Frage, welchen Sinn solch eine Konstruktion eigentlich noch hätte?
Für mich sieht es derweil so aus, als wollten Union und FDP sich der unliebsamen Situation entledigen, daß sie sich im Rahmen der EIDG einen aus ihrer Sicht sehr mühevollen Prozess der Konsensfindung stellen müssen, und stattdessen lieber über einen Hauptausschuss behufs einer klaren Mehrheit wieder die Deutungshoheit an sich zerren wollen.
Kann man nachvollziehen. Gut finden muss man das nicht. Zumal die Aktion “verkauft” wird, als trage man dadurch der Wichtigkeit der Digitalisierungspolitik angemessen Rechnung. Natürlich, das ist gar nicht abzustreiten und durchaus als ein Tribut an die gesellschaftliche Entwicklung zu betrachten. Solch ein Tribut sollte jedoch ehrlich sein. Einen vergifteten Tribut kann niemand gebrauchen. Ausser natürlich Union und FDP.
Letzten Endes ließe sich die Arbeit der EIDG auch weiterführen, obwohl man eigentlich geplant hat, bis Mitte 2012 die Arbeit abgeschloßen zu haben. Eine seriöse Arbeitsweise bedeutet meines Erachtens jedenfalls, daß man erst in der EIDG Handungsempfehlungen ausarbeitet und dann Entscheidungen trifft.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie am Beispiel des Antisemitismus die gesellschaftlichen Selbstreinigungsmechanismen (und dazu zähle ich die unverblümte Kritik an offen zur Schau gestelltem Antisemitismus) ganz vorbildlich funktionieren, während am Beispiel von Misogynie, Homophobie, Xenophobie und Islamophobie, diese leider nicht so wirkungsvoll sind.
Es laufen noch heute Personen des öffentlichen Lebens, die in Vergangenheit in Talkshows und dergleichen ihren Homohass oder ihre Geringschätzung gegenüber Armen (die übrigens als “sozial Schwache” diffamiert werden!) völlig offen und unverblümt zur Schau stellten, mehr oder minder ungehindert herum und kaum jemand geht angemessen energisch dagegen vor.
Viele haben den Piraten Barth sehr zu Recht kritisiert. Aber wäre die öffentliche Empörung nur halb so stark gewesen, wenn er statt Juden Schwule oder Moslems angegriffen hätte? Ich wäre erstaunt, wenn sie nur halb so stark gewesen wäre.
Solange wir als Gesellschaft gegen Frauen/Homo/Fremden/Wasauchimmer-Feindlichkeit nur halb so energisch vorgehen, wie gegen Antisemitismus, können wir bei Lichte betrachtet eigentlich nicht so richtig stolz auf uns sein. Ändert das!
Seinem Text nach ist Hevelings Geisteshaltung von Unverständnis und Ablehnung gegenüber dem Internet geprägt. Wie wenig Heveling von einer Welt versteht, die durch das Internet bereichert wurde, drückt sich am deutlichsten in der Unterscheidung zwischen Internet und “der realen Welt” aus. Heveling scheint wahlweise nicht zu verstehen, oder zurückdrehen zu wollen, daß das Internet jetzt da ist, da bleibt.
Wer heute von “medialer Schlachtordnung” spricht, die zweifelsohne zwar gegeben ist, sie im gegenwärtigen Stand jedoch zum “Endkampf um Mittelerde” stilisiert, trägt damit lediglich mangelnde Umsicht offen zur Schau. Ob Ansgar Heveling einen Schimmer davon hat, daß der Kampf ums general computing erst noch bevorsteht? Sein Text lässt daran arg zweifeln.
Eben so wenig begreift Heveling, daß aus der freien Verfügbarkeit von Informationen und liberalisierter Nutzungsrechte mehr Kulturgüter entstehen und eine größere Kreativität freigesetzt wird, als die ordinären kommerziellen Schmieden des von ihm so vergöttertem “geistigen Eigentums” jemals imstande wären zu leisten.
Zweifelsfrei brauchen Immaterialgüter Schutz zum Zwecke der Monetarisierung. Aber findet sich auch nur ein dezenter Hinweis auf die legitimen Ansprüche der Gesellschaft zu einer Liberalisierung der sich zusehends stärker präkarisierenden Urheberrechtssituation? Selbstverständlich nicht.
Hevelings Einlass ist als der eines Gestrigen, wenn nicht Vorgestrigen zu betrachten, der lauthals nach Verbündeten sucht und sich anschickt, statt eines konstruktiven Dialoges mit den Akteuren der digitalen Sphäre, lieber auf die bereits erwähnte “Schlachtordnung” im Sinne der Merheitsverhältnisse zu setzen. Diese Haltung offenbart Hevelings Kapitulation gegenüber den Argumenten dieser “Netzcommunity”, die es als solche freilich nie gegeben hat.
“Bürger, verteidigt eure Werte auch im Netz”, raunt Heveling.
“Bürger, verteidigt eure Werte und das Netz gegen Vorgestrige wie diesen Heveling und die Lobbyverbände, für die er implizit das Wort ergreift”, antworte ich.
Der als Werner Wolf geborene heutige neunte Abtprimas der benediktinischen Konföderation Notker Wolf veröffentlichte September 2011 sein lesenswertes 160 Seiten starkes Werk “Das kleine Buch der wahren Freiheit”.
Notker Wolf thematisiert in diesem Buch die Geisteshaltung zum Begriff der Freiheit und bläst zum Frontalangriff gegen Unterwürfigkeit gegenüber Autoritäten, Institutionen, der Wirtschaft und dem Mainstream. Nicht einmal die Kirche bleibt verschont.
Für Notker Wolf führt der Weg zur Freiheit über die Bildung:
“Bildung heißt für mich Befähigung zur Freiheit, Kreativität und Verantwortung, nicht nur fachliche Ausbildung und Vermittlung von Inhalten. Sie bedeutet, dass wir einem jungen Menschen Zukunftskompetenz vermitteln, damit er selber sein Leben gestalten kann, es aus eigener Initiative in die Hand nehmen kann, eigenverantwortlich und mitverantwortlich für die Gesellschaft, dass er gesellschaftsfähig wird ung gleichzeitig seinen eigenen Wert erfährt. Freiheit der Gesellschaft und Freiheit des Einzelnen hängen eng zusammen.”
Wolf prangert Übermaß und menschliche Unverantwortung am Beispiel der Atomkraft an und predigt damit interessanter Weise eine Botschaft, die auch ich selbst aus Sorge um die Entwicklungen der Zukunft stets im Munde trage: Gebt euch nicht der Versuchung hin, Dinge bloß aufgrund ihrer (technischen) Umsetzbarkeit auch tatsächlich umzusetzen. Wer mich kennt, wird wissen, daß ich damit neben der Atomkraft auch die Anwendung von Internetüberwachung und maßloser Digitalisierung jedes Winkels unseres Lebens meine. Wolf meint:
“Vielleicht sind wir an den Grenzen des Wachstums angelangt, wenn wir merken: Wir stellen in unserer Freiheit Dinge her, denen gegenüber wir nicht mehr frei sind, die sich unserer Beherrschung entziehen. Wir fühlten uns als Götter und finden uns als Sklaven unserer eigenen Produkte wieder.”
Man muss mit Wolf zweifelsfrei nicht in allen Punkten einig sein. Seine Auffassung hinsichtlich der Kürzung von Hartz-IV-Leistungen beispielsweise bedürfen deutlichen Widerspruchs, doch alles in einem erscheint mir “Das kleine Buch der wahren Freiheit” als ein sehr ermutigendes Plädoyer für den persönlichen Einsatz für Freiheit, sei es die eigene, sei es die des anderen. Denn, so eine von Wolfs Botschaften:
“Freiheit verlangt die sokratische Tugend des ständigen Hinterfragens und Aufdeckens angeblicher Freiheiten, die in Wirklichkeit nur Unterdrückung, Abhängigkeiten und Willkür verdecken.”
Derart Geisteshaltung bedarf es heute mehr denn je.
“dass die Strukturen organisierter terroristischer und krimineller Netzwerke nur mit Vorratsdatenspeicherung aufgedeckt werden können”.
Freilich ist diese Wortmeldung keinesfalls als rhetorisches Novum aufseiten der Vorratsdaten-Befürworter zu werten: die Debatte zur Vorratsdatenspeicherung ist seit je her von Scharfmacherei, der Verbreitung von Viertelwahrheiten und eifrigem Einsatz unsäglicher Emotionalisierung behelfs angeblich ohne Vorratsdaten nicht aufzudeckenden Fällen von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Internet dominiert.
Hintergrund der Wortmeldung des Bundesinnenministeriums ist die heute vom Chaos Computer Club öffentlich zur Verfügung gestellte Studie des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht mit dem Titel ”Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?”.
Die 272 Seiten starke Studie kommt im Ergebnis zu dem Schluß, daß sowohl in Ländern, in denen die Vorratsdatenspeicherung existiert, als auch in Deutschland, wo die Vorratsdatenspeicherung immerhin vom 1. Januar 2008 bis 2. März 2010 existierte, weder eine Steigerung der Aufklärungsquote erzielt werden konnte, noch der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung zu einem Sinken der Aufklärungsquote führte.
Die von Unions- und zuvörderst von Innenpolitikern gleich welcher politischen Couleur gerne verbreitete Mär von einer angeblichen “Schutzlücke” ist im Hinblick auf das Ergebnis der Studie als widerlegt zu betrachten:
“Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden sehen offenbar keinen Bedarf an einer sachlichen, faktengestützten Diskussion und versuchen stattdessen immer wieder, mit Einzelfällen und Anekdoten die öffentliche Meinung zu manipulieren.”
Frank Rieger, Sprecher Chaos Computer Club
Abseits des Arbeitsergebnisses weckt der Umstand, daß die betreffende Studie bereits im Juli 2011 abgeschloßen war, erst heute jedoch auf nicht-offiziellen (!) Weg an die Öffentlichkeit gelangte, Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung:
“Was mich außerdem erschüttert, ist der Umstand, dass die Bundesregierung diese Untersuchung offenbar ganz gezielt verheimlicht, während parallel Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung, allen voran der Bundesinnenminister, ganz vehement weiter öffentlich behaupten, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig und ihre Ablehnung sei verantwortungslos. Wir erleben hier einmal mehr, wie der Bürger systematisch belogen und hinters Licht geführt wird.”
Bezweifelt werden darf indessen auch, daß mit öffentlichem Bekanntwerden der Studie aufseiten des Bundesinnenministeriums eine Korrektur der eigenen Haltung zur Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung einhergehen wird. So bekräftigt Bundesinnenministeriumssprecher Teschke:
“Die Studie hat für uns keinerlei Relevanz.”
Und damit dann wohl auch Bürgerrechte und die Privatsphäre von 81 Millionen Bundesbürgern. Interessant werden dürfte, wie sich angesichts der nun öffentlich zugänglichen Studie das Meinungsbild zur Vorratsdatenspeicherung in den Innen- und Rechtsausschüßen von Bund und Ländern entwickelt. Inhaltlich ist die Studie des MPI jedenfalls als Wasser auf die Mühlen der VDS-Kritiker zu beurteilen.
Dirk von Gehlen, seines Zeichens Chefredakteur des Jugendmagazins jetzt.de hat mit dem 233 Seiten starken “Mashup: Lob der Kopie” ein Werk herausgebracht, welches zu Recht als lesenswerte Streitschrift in die Debatte um ein zeitgemäßes Urheberrecht einfließen wird.
Ich habe dieses Buch mit großem Interesse in zwei Tage förmlich aufgesogen. Von Gehlen bringt anhand leicht verständlicher Beispiele, vieler Querverweise zu anderer Literatur sowie zahlreicher Zitate die Probleme unseres überholten Urheberrechts auf den Punkt und plädiert für eine gänzlich neue Denkweise in der Frage, wie wir beispielsweise mit dem Begriff des Originals in Abgrenzung zur Kopie umgehen – und ob diese Abgrenzung überhaupt sinnvoll ist.
Wer sich beispielsweise schon an meiner Kritik des Begriffs “Datendiebstahl” erfreuen konnte, der wird von Gehlens Buch lieben. Es strotzt nur so von grundlegenden Angriffen auf festgefahrene Denkmuster, die auch meiner Auffassung nach von einer modernen Zivilgesellschaft im Internetzeitalter überwunden werden müssen.
Von Gehlen zitiert zum Beispiel den Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Hoeren, der bei einer Sitzung der Enquete-Kommission für Internet und digitale Gesellschaft am 5. Juli in Berlin mit folgender Aussage aufschlug:
”Bitte, bitte verzichten Sie auf den dummen Begriff des geistigen Eigentums. Der kommt aus der Diskussion um etwa 1810 bis 1830, als die Preußen einen Kampfbegriff brauchten, um das Urheberrecht zu pushen und den ‘dummen’ Politikern irgendwie klarmachen mussten: Wir brauchen das jetzt. Das haben die dann verstanden und haben gesagt: Ach, das ist so was wie Eigentum, also geistiges Eigentum.”
Dirk von Gehlen provoziert, liefert dem Leser seines Werkes aber gleichzeitig auch das intellektuelle Rüstzeug, das in keiner Diskussion um Filesharing, Urheberrecht, Patente, Schutzfristen und Co. fehlen darf. Alles in einem eine eindeutige Kaufempfehlung. Eine Leseprobe gibt es hier.
In der Presse und im Alltagsdeutsch hat es sich inzwischen eingebürgert, wann immer von einer Behörde, einem Unternehmen oder einer in der Öffentlichkeit stehenden Person unrechtmäßig Daten kopiert werden, von “Datendiebstahl” zu sprechen – ein großer Fehler.
Man erinnere sich bloß an diese unsägliche “Raubkopierer sind Verbrecher”-Kampagne, bei der die Rechteverwerterindustrie gezielt mit “Sie würden auch kein Auto stehlen” das Bild des gestohlenen Gegenstandes (also eines Materialgutes) auf das eines unrechtmäßig kopierten digitalen Werkes (also eines Immaterialgutes) übertrug und diese Wortwahl – ihrer Falschheit zum Trotz – im allgemeinen Sprachgebrauch verfestigte.
Um das gesellschaftliche Klima gemäß den Wünschen der Rechteverwerterindustrie anzupassen, wurden unter dem Slogan “Hart aber gerecht” beispielsweise folgende Botschaften unters Volk gebracht:
Weshalb der Begriff “Datendiebstahl” grober Unsinn ist
Daten können nicht gestohlen werden. Sie können höchstens unrechtmäßig kopiert werden. Wer von “Diebstahl” spricht beschreibt damit einen Straftatbestand, der in § 242 Strafgesetzbuch wie folgt beschrieben wird:
“Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
(Man beachte die Fett-Hervorhebung.)
Diebstahl setzt also eine bewegliche Sache voraus, einen Gegenstand. Etwas, das sich in der physischen Sphäre befindet, etwas, das man greifen kann. Daten hingegen, sind nichts Physisches, kein Gegenstand, nichts, was man mit Händen greifen kann – es handelt sich um so genannte Immaterialgüter, geistige Werke.
Wenn sich jemand nun beispielsweise bei einer Firma, Behörde oder Person an Daten bedient, auf die er eigentlich nicht zugreifen darf, kann daher keinesfalls von “Datendiebstahl” die Rede sein. Wird beispielsweise mit dem Ziel der Datenbeschaffung unrechtmäßig auf einen Server zugegriffen und kopiert der Täter sich die Daten auf seine Festplatte, wird damit nicht mehr und nicht weniger als eine (illegale) Kopie angefertigt. Der rechtmäßige Besitzer dieser Daten, ist nicht um ein einziges Bit ärmer geworden – von einem Diebstahl kann daher keine Rede sein.
Wie “Datendiebstahl” tatsächlich benannt werden sollte Wenn nicht von “Datendiebstahl” gesprochen werden kann, wie könnte man den Vorgang bezeichnen? Ganz einfach – als genau das, was es ist: “Unrechtmäßiges Kopieren” – möglicherweise in Tateinheit mit dem Straftatbestand “Ausspähen von Daten”.
Nehmen wir das Beispiel eines Unternehmens, auf dessen Server sich jemand unbefugt Zugriff verschafft, Daten kopiert und diese im Internet für jedermann zum Download anbietet. In Rede stehen zwei Vorgänge. Zum einen wird sich unrechtmäßig Zugriff auf den Server des Unternehmens verschafft. Dieser strafbewährte Vorgang wird in § 202a StGB beschrieben:
202a StGB Ausspähen von Daten
“Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Bis dahin ist der unrechtmäßige Zugriff auf das System beschrieben. Nun folgt die Veröffentlichung der kopierten Daten im Internet. Es handelt sich im Regelfall um urheberrechtlich geschütztes Material und bei solchem stellt sich die Frage des in § 17 Urheberrechtsgesetz definierten Verbreitungsrechts. Wer ist zur Verbreitung des Materials berechtigt? Derjenige, der sich unrechtmäßig Zugang zu den Daten verschafft hat, jedenfalls nicht.
Zusammenfassung: Wer sich unrechtmäßig Zugriff auf Daten verschafft, begeht eine Straftat gemäß § 202a StGB (Ausspähen von Daten). Wer diese Daten weiterverbreitet, begeht einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Von Diebstahl kann keinesfalls die Rede sein.
Am 1. Januar habe ich auf die Facebook-Pinnwand des WDR 5 einen offenen Brief mit folgendem Inhalt gepostet:
Liebes Team von WDR 5,
für 2012 habe ich eine Bitte an euch.
Stellt eure Audiobeiträge, die man bis zum Zeitpunkt der Depublikation auf eurer Website findet, doch künftig bitte unter eine Lizenz, die es dem Höhrer erlaubt, das Werk ungehindert über Tauschbörsen oder die eigene Website (beispielsweise das eigene Blog) weiterzuverbreiten. Creative Commons wäre hierfür geeignet. Und setzt unter jeden Audiobeitrag bitte auch gleich einen BitTorrent-Link zur besagten Datei.
Solange die Depublikationspflicht besteht, liese sich auf diesem Wege das betreffende Werk für die Nachwelt erhalten. Ausserdem würden eure Produktionen einen größerem Publikum zugänglich, wenn ich als Blogger nicht dauernd die Angst hätte, mich strafbar zu machen, wenn ich einen eurer Beiträge runterlade und auf meinem Blog veröffentliche.
Beispielsweise habt ihr kürzlich ein tolles vierteiliges Feature zur Geschichte des Urherberrechts gemacht. Die Audiodateien würde ich gerne auf mein Blog setzen (oder zumindest per BitTorrent verlinken) um meine Leser a.) auf euer Feature und b.) auf das Thema als solches aufmerksam zu machen. Kann ich aber nicht, weil ich dauernd Angst habe, daß mir dann möglicherweise einer der WDR-Hausjuristen mit dem dicken Hammer eine Unterlassungserklärung inkl. Kostennote auf meinen Schreibtisch kloppt. Ihr tut euch damit also im Grunde genommen nicht nur keinen Gefallen, nein mehr noch: ihr verhindert damit faktisch, daß eure Produktionen gehört werden können, nachdem sie Depubliziert werden mussten.
Wichtig wäre mir noch, daß alle angebotenen Dateien, ob nun Audio oder Video (wenn man mal die öffentlich rechtlichen allgemein betrachtet) auch in einem universellen Dateiformat zugänglich gemacht werden. Was nicht sein sollte, ist daß die Dateien in irgendeinem proprietären Microsoft-Dateiformat angeboten werden, sondern es muss ein universelles Format wie beispielsweise H.264 (also MP4) sein.
Wäre es möglich, daß ihr mir meine Wünsche dieses Jahr erfüllt? :-)
Mit interessierten Grüßen
Peter Piksa
Heute, am 3. Januar antwortete mir die WDR 5 Redaktion öffentlich:
Lieber Herr Piksa, vielen Dank für Ihre Anregung. Wir melden uns, wenn es dazu eine Entscheidung gibt.
Das lässt mich tatsächlich hoffen. Ich habe jetzt eine Bitte an euch, liebe Leser meines Blogs: Wenn ihr auf Facebook seid, dann klickt bitte meinen offenen Brief und drückt dort auf Like und hinterlasst der Redaktion des WDR 5 nach Möglichkeit auch noch einen freundlichen Kommentar – vielleicht kriegen wir das Ding gemeinsam ja tatsächlich gewuppt.
Nachtrag vom 18.01.2012, der WDR antwortet:
Eines vorweg. Die vielen positiven Reaktionen, die mein offener Brief auslöste, haben mich sehr gefreut. Auf Facebook erntete der Brief über 200 Likes und auf Twitter und diversen Blogs wurde die Sache ebenfalls sehr positiv aufgenommen. Vielen Dank. Inzwischen sind zwei Wochen vergangen und der WDR hat mir geantwortet:
Lieber Peter Piksa,
Sie mussten längere Zeit auf eine Antwort warten – das Thema ist komplex! Vielen Dank für Ihre Geduld.
Wir sehen im rechtlichen Regelungsrahmen, in dem wir agieren, zur Zeit zu hohe Hürden, unser gesamtes Programmangebot (oder zumindest weite Teile davon) mit Creative Commons Lizenzen auszustatten, um damit z.B. den kommunikativen Austausch zwischen Nutzern im Internet zu fördern. Die in unsere Produktionen maßgeblich eingebundenen Rechtegeber (Autoren, Verwertungsgesellschaften, Agenturen, Archive u.a.) dazu zu bewegen, alle notwenigen Rechte zu den Konditionen einer CC-Lizenz einzuräumen, wäre äußerst schwierig. Insbesondere die angestrebte weitgehend freie Bearbeitungsmöglichkeit durch Dritte stellt für viele Kreative eine sehr ernst zu nehmende Hürde dar. Das Urheberpersönlichkeitsrecht spielt bei uns, ganz anders als zum Beispiel im anglo-amerikanischen Rechtskreis, eine herausragende Rolle und ist für Kreative von größter Bedeutung.
Neben den urheberrechtlichen Fragen sind aber auch persönlichkeitsrechtliche Belange zu beachten, die durch die freie Bearbeitung durch Dritte ausgelöst werden. Welche Haftungsrisiken damit für denjenigen, der die Inhalte im Rahmen einer CC-Lizenz zur Verfügung stellt, verbunden sind, ist juristisch nicht geklärt. Es wird nicht auszuschließen sein, dass betroffene Dritte versuchen werden, auch den Sender (also uns!) als Lieferanten des Ursprungsmaterials in Anspruch zu nehmen.
In der Diskussion hier [mit "hier" meint der WDR die öffentliche Diskussion auf Facebook] wurden auch NDR-Sendungen angesprochen: Bitte bedenken Sie, dass es um lediglich zwei Sendungen (Zapp und Extra3) geht und dort auch wiederum nur um eigens für CC-Lizenzen freigegebene Inhalte. Diese Inhalte berühren keine Drittrechte (Musik, Ausschnitte u.ä.).
Diese Antwort wird Sie nicht begeistern, wir bitten Sie dennoch um Verständnis.
Zurzeit hinterlässt mich die Antwort des WDR mit zweierlei: Enttäuschung und Ratlosigkeit. Vielleicht ist es das Klügste, die Sache erstmal so stehen zu lassen und zu sehen, welche Reaktionen es hervorbringt. Liebe Leser, ihr seid jetzt am Zug.
Unser Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wirbt mal wieder für seinen Deutsche-Sprache-stärken-Friemel – was ja an und für sich nicht unbedingt etwas Schlechtes ist, zumal mir persönlich die Verhunzung unserer Sprache beispielsweise durch diese penetrante Verenglischung ebenfalls auf den Geist geht. Wäre da nicht Lammerts schädliches Begehren, die Deutsche Sprache als quasi Vorgabe in unser Grundgesetz aufzunehmen.
Ich halte diese Forderung für falsch weil irrational und schädlich. Irrational deshalb, weil erstens ohnehin klar ist, daß in Deutschland Deutsch gesprochen wird und zweitens, weil in unzähligen Gesetzestexten und Verordnungen ohnehin zweifellos festgestellt ist, daß Deutsch in Deutschland die Amtssprache ist. Schädlich deshalb, weil diese Forderung nur Symbolcharakter hat und einen Akt der Abschottung kultureller Gepflogenheiten darstellt. Der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch hat das in einem Podcast von Holgi neulich schön dargestellt.
Und genau da sind wir schon beim Thema: Sprache ist Ausdruck der Kultur in einem Gebiet. Kultur ist, das habe ich schon mehrfach erwähnt, aber keine in Stein gemeißelte Richtschnur, nach der man sich gefälligst zu richten hat, sondern Ausdruck aller gesellschaftlichen Strömungen. Die Forderung Deutsch ins Grundgesetz aufzunehmen, hat also eher den Charakter eines “Ihr macht gefälligst das, was wir euch sagen. Und wenn es die Sprache ist, in der ihr zu sprechen habt!”.
Entlarvend für diese Geisteshaltung war ja schon Lammerts Einlass im letzten Jahr, als er sinngemäß meinte: “Wenn wir Deutsch im Grundgesetz hätten, dann wäre die Debatte über Deutsch als verbindliche Sprache auf den Schulhöfen schneller vom Tisch”.
Aber abseits von Herrn Lammert: Ich finde es ja immer wieder amüsant, wie man im Rahmen dieser Debatte immer auf das Thema Ausländer zu sprechen kommt und auf der einen Seite betont wird, daß das Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung für die Einwanderung gilt und daß gefordert wird, daß Abschiebungen stattfinden sollen, wenn man kein gutes Deutsch spricht, gleichzeitig jedoch nur die wenigsten auch nur im Ansatz bemerken, daß wir gefühlt 30% der Deutschen irgendwohin abschieben müßten, wenn diese Regel tatsächlich für alle hier lebenden gelten sollte.
Schaut euch nur einmal das Teils grauenhafte Deutsch in den Kommentarspalten auf Facebook an. Konrad Duden bekäme auf einen Schlag Durchfall, Magengeschwüre und Augenkrebs, wenn er dieses in Text gegossene Elend von heute sähe.
Um bessere Fähigkeiten im Umgang mit der Deutschen Sprache zu erlangen, habe ich übrigens einen Vorschlag: Viel lesen und viel schreiben. Es soll Leute geben, die durch konstantes Üben in dem, was sie machen, richtig gut geworden sind – und zwar ganz ohne Zuhilfenahme des Grundgesetzes.
Nachtrag von 16:50 Uhr: Daß manchen dann immer noch Fehler unterlaufen, ist nicht auszuschließen, wie an dem Titel meines Artikels zu sehen ist. Eigentlich müßte es nämlich “Herrn Lammert” heißen. Ich nehme es sportlich und bedanke mit bei der netten Hinweisgeberin.
Die meisten Leser meines Blogs werden sich erinnern, daß besonders während des letzten Bundestagswahlkampfs eine Diskussion um das Zensieren des Internets geführt wurde. Mit dem so genannten Zugangserschwerungsgesetz sollte eine Zensurinfrastruktur errichtet werden, die, so bekräfigten seiner Zeit ihre Befürworter, im Kampf gegen dokumentierten Kindesmissbrauch genutzt werden sollte. Letzten Endes kam alles anders: Das Zugangserschwerungsgesetz wurde durch einen Nichtanwendungserlass faktisch kaltgestellt, worauf im April diesen Jahres vonseiten der Bundesregierung bekannt gemacht wurde, daß mit einem Aufhebungsgesetz das irrige Zensurbestreben rückgängig gemacht wird.
Ein Sieg der Vernunft, der – sofern ich über den gegenwärtigen Stand der Dinge richtig informiert bin – nur noch auf die Absegnung des Bundesrates und die Unterschrift des Bundespräsidenten wartet. Mit seiner Unterschrift wird nicht nur eine Gesetzgebung rückgängig gemacht, die den Rechtsstaat gefährdet: Diese Unterschrift dokumentiert für die Nachwelt einen über drei Jahre andauernden Vorgang, über dessen Ausgang wir aus unterschiedlichen Gründen freuen können. Die Gefahr der Internetzensur wurde vorerst gebannt und im Zuge des Prozesses wurden Verfahren geschaffen, die die Löschung von dokumentiertem Kindesmissbrauch beschleunigen und die Chancen auf Strafverfolgung steigern.
Wussten bisweilen größtenteils nur gut informierte Kreise, daß es sich hierbei nur um einen zeitlich befristeten Erfolg handelt, dürfte spätestens mit diesem auf Zeit Online erschienenem Artikel über die Bestrebungen der Initiative White-IT klar sein, daß die Zensurdebatte in Deutschland keinesfalls beendet ist. Sie geht vielmehr in die nächste Runde. Mit von der Partie sind Unternehmen wie Microsoft, Avira, Computacenter, Siemens und einige weitere teils global tätige Akteure.
Kai Biermann, Autor des in Rede stehenden Artikels urteilt über White-IT:
„White-IT ist eine gut gemeinte Initiative gegen Kinderpornos. Doch die Betreiber haben gefährliche Pläne: Sie wollen das gesamte Netz ohne Anlass und Verdacht überwachen.“
Und wer den Artikel liest, wird erkennen, daß es hierbei wieder einmal in dieselbe Richtung geht, wie schon beim Zugangserschwerungsgesetz. Wieder will man rechtsstaatliche Prinzipien aushebeln und wieder einmal versucht man sich der Kindesmissbrauchs-Argumentation zu bedienen, um an seine Ziele zu kommen. Daß hier dasselbe Missbrauchspotenzial wie schon beim Zugangserschwerungsgesetz gegeben ist, hindert die beteiligten Akteure augenscheinlich nicht darin, dieses fragwürdige Unterfangen voranzutreiben.
Im Kampf gegen Zensur dürfen wohl ein weiteres Mal die Ärmel hochgekrämpelt werden. Welchen konstruktiven Beitrag das Bündnis White-IT hierbei bisher geleistet hat und in Zukunft zu leisten gewillt ist, steht für mich angesichts der schlechten Erfahrungen, die ich mit White-IT sammeln durfte auch nach Durchsicht ihrer Lösungsansätze nach wie vor in Frage. So wird der geschätzte Christian Bahls über die White-IT beispielsweise wie folgt zitiert:
„Im Bündnis White-IT sind natürlich auch vernünftige Akteure vertreten. Jedoch sehe ich den tatsächlichen Schutz von Opfern immer weiter in den Hintergrund treten. Dafür treten immer deutlicher die Projekte nach vorne, die eine neue Kontroll- und Überwachungsstruktur zu etablieren scheinen.“
Und eines noch: Weil sowohl bei Zeit Online als auch bei Golem von “Kinderpornographie” gesprochen wurde und weil ich immer wieder feststelle, daß dieser Begriff sich hartnäckig hält, rege ich an, von der Verwendung dieses Begriffs abzusehen und stattdessen “dokumentierter Kindesmissbrauch” zu verwenden. Nach meiner Auffassung spricht der Begriff “Kinderpornographie” dem wahren Charakter der damit bezeichneten Straftaten Hohn.
Pornographie ist in unserem Kulturkreis weder gesetzlich verboten, noch gesellschaftlich geächtet. Pornographie ist ein Filmgenre, in dem die szenische Darstellung einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs dargestellt wird. Es handelt sich um gespielte Handlungen, die Produktion eines solchen Filmes erfolgt sowohl in privaten als auch in gewerblichen Produktionen im Einvernehmen aller beteiligten Akteure. Die Rede ist demnach von legalen, zivilisierten Handlungen.
Wenn von “Kinderpornographie” die Rede ist, verkehren sich alle diese Ausführungen in ihr Gegenteil. Es handelt sich hierbei um Straftaten gemäß Abschnitt 13 Strafgesetzbuch: “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung”. Kindesmissbrauch ist zu Recht gesellschaftlich geächtet. Die Handlungen in den betreffenden Filmdokumenten geschah weder einvernehmlich, noch wurde auf das seelische, körperliche oder gesundheitliche Wohl der unfreiwilligen Akteure geachtet.
Wer den Begriff “Kinderpornographie” verwendet, hat sich über all dies entweder noch keine ausreichenden Gedanken gemacht, oder er nimmt es billigend in Kauf, daß Dinge miteinander vermischt werden, die nichts miteinander zu tun haben. Gewalt- und Vergewaltigungsstraftaten an Kindern werden auf diese Weise verharmlosend dargestellt.
Ich würde es daher sehr begrüßen, künftig von “dokumentiertem Kindesmissbrauch” anstelle von “Kinderpornographie” zu lesen. Straftaten, zumal von derart menschenverachtender Sorte sollten nicht mit als unstrittig geltenden legalen Handlungen vermengt werden.
Nachtrag von 20:30 Uhr: Der Golem-Leser GodsBoss weist mich darauf hin, daß der Begriff “dokumentierter Kindesmissbrauch” nicht makellos ist, weil in Deutschland auch schon eine Zeichnung eines vergewaltigten Kindes oder eine erfundene Geschichte als “Kinderpornographie” gewertet wird. Weil hierbei tatsächlich niemals ein lebendes Kind misshandelt wurde, kann folglich auch nicht von der Dokumentation eines Kindesmissbrauchs die Rede sein.
Das ist soweit richtig. Ich korrigiere meinen Vorschlag zur Wortwahl daher in “Kindesmissbrauchsdarstellung”. Damit ist sichergestellt, daß gezeichnete oder beschriebene Kindesmissbrauchsdarstellungen ebenfalls erfasst werden, während gleichzeitig die Vermischung von Straftaten mit legalen Handlungen vermieden wird.
Es ist schon erstaunlich, wie groß der Graben zwischen Realität und Wahrnehmung einzelner Journalisten beim Bundesparteitag der Piraten teilweise sein kann. ”Focus Online” ist mir hierbei durch einen besonders interessanten Vorgang aufgefallen. Unter dem Titel “Piraten sind wie früher die Grünen – nur schlimmer” beschreibt der Autor Fabian Mader die Piratenpartei klischeehaft als eine Partei mit Frauenproblem:
Eine Gruppe, die allerdings definitiv unterrepräsentiert ist, ist die Gruppe der Frauen. Vorurteile versuchten die Piraten schon zu Beginn des Parteitags mit Ironie auszuräumen. Die Veranstaltungsleitung bat alle Piratinnen, mal aufzustehen. Medien hätten nach Bereichen gesucht, in denen nur Männer säßen, um Vorurteile zu manifestieren. War natürlich ein Witz. Am Ende standen rund zehn Frauen auf. Und ein Mann. Keine gute Quote bei 1250 Teilnehmern.
Mich machte dieser Einlass selbst als parteilosen Beobachter stutzig, war mir doch über Twitter aufgefallen, daß Medienvertreter, die auf dem Bundesparteitag anwesend waren, mit den Worten “Hier können wir nicht filmen, hier sind zu viele Frauen!” zitiert wurden. Man wird diese Aussage schlecht beweisen können, aber sie gibt ein gewisses Stimmungsbild wider, das noch immer in den Köpfen einiger Journalisten herrschen zu scheint.
Ich selbst kenne mindestens drei weibliche Piraten, die dem Bundesparteitag beigewohnt haben. Daß unter 1.250 Teilnehmern bloß zehn Frauen anwesend sein sollen und daß diese Darstellung auf einer Nachrichtenseite tatsächlich veröffentlicht wird, sagt bereits viel über den Qualitätsanspruch des beim Burda Verlag beheimateten “Focus Online” aus. Dies gilt besonders, weil Teilnehmer des Bundesparteitags von einem Frauenanteil zwischen 20% bis zu einem Drittel berichten.
Doch damit nicht genug: Stammte Fabian Maders erster Artikel von 13.53 Uhr, veröffentlichte er bereits um 15:01 Uhr einen weiteren mit dem Titel “17 Jahre alt, Parteivorstand“, in dem er das Thema Frauen in der Piratenpartei ein weiteres Mal bearbeitete. Plötzlich ist von einem Frauenanteil in Höhe von 10% die Rede.
Im Gespräch mit einer Karin Alexandra Arlt aus Berlin taucht in Maders zweiten Artikel der Hinweis auf eine Studie auf, die einen 10%igen Frauenanteil der Piraten beweisen soll. Einen Hinweis auf den Arbeitstitel besagter Studie oder einen Link auf eben jene lässt der Artikel jedoch vermissen.
Wie aussagekräftig diese Studie ist, sofern es sie denn gibt, ist ohnehin fraglich, zumal das Geschlecht der Mitglieder bei der Piratenpartei nicht erfasst wird. Zurzeit zählt die Piratenpartei Deutschland nach eigenen Angaben 18.845 Mitglieder. Bei einer angeblichen Quote von 10% wären demnach 1885 Mitglieder weiblich. Offenbach, also die Stadt, in der der Bundesparteitag ausgerichtet wurde, liegt im Bundesland Hessen, welches insgesamt 1.224 Mitglieder der Piratenpartei beherbergt, womit Hessen zu einer der sechs Piratenhochburgen mit mehr als 1.000 Mitgliedern zählt.
Wie wahrscheinlich es ist, daß ein Bundesparteitag, der in einer Piratenhochburg ausgetragen wird, lediglich 10 Damen anzieht, mag jeder für sich selbst beurteilen. Über den “Qualitätsjournalismus” in Deutschland wurde ja bereits hinlänglich geschrieben.
Torsten Krauel, Autor des bei Welt Online erschienen Artikels “Ohne Vorratsdaten stochern wir im braunen Nebel” fordert die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in bislang ungeahnten Dimensionen:
“Die generelle Datenspeicherung hat ihren Sinn. Im Licht der aufgedeckten Verbrechen wäre eine Aufbewahrung aller Verbindungsdaten für mindestens fünf bis zehn Jahre sogar sehr empfehlenswert – einschließlich des Rechts der Strafverfolger, nachträgliche Bewegungsprofile zu erstellen.”
Torsten Krauel, Ressortleiter Innenpolitik der WELT-Gruppe. Zitat vom 21.11.2011.
Als ich diesen unerträglichen Kommentar seinerseits gelesen habe, habe ich ihm mal den nachfolgenden Kommentar gedrückt:
Sehr geehrter Herr Krauel,
da Sie in Ihrem Artikel ja geradezu ein unangenehm einseitiges Loblied auf die Vorratsdatenspeicherung singen, will ich einmal anmerken, daß die VDS nicht ohne Grund heftigst umstritten ist. Wie Sie vielleicht wissen, ist eine lückenlose Prokollierung sämtlicher Kommunikationsvorgänge dazu in der Lage, so genannte Chilling-Effekte, also Selbstzensur zu begünstigen. Schon aus diesem Grund ist die VDS in einer Demokratie abzulehnen.
Doch wie Sie bereits erwähnten, hat selbst das BVerfG die VDS in ihrer damaligen Ausgestaltung als verfassungswidrig abgeurteilt. Daß Sie auf die Gefahren der VDS nicht in einem Satz eingehen, disqualifiziert Ihren Kommentar meines Erachtens als Propaganda für die scheinbar unabdingbaren Bedürfnisse deutscher Ermittlungsbehörden und entsprechender Innenpolitiker.
Da Ihnen als Ressortleiter Innenpolitik die umfangreichen Ermittlungsmöglichkeiten deutscher Ermittler bekannt sein sollten, dies aber offenbar nicht sind, verweise ich gerne auf Thomas Stadlers Artikel “Wie die Ermittlungsbehörden die Telekommunikation überwachen“, aus welchem Sie entnehmen können, daß angesichts der Fülle an Ermittlungsbefugnissen eine Ausweitung auf die VDS letztlich unnötig ist.
Gerade als Resortleiter Innenpolitik sollten Sie zur Kenntnis nehmen, daß die Forderung nach VDS nicht darüber hinwegzutäuschen vermag, daß die Ermittlungsbehörden sich letztlich gravierende Ermittlungsversäumnisse zu Schulden haben kommen lassen. Bereits mit den bestehenden Ermittlungsbefugnissen hätte die Kommunikation besagter Neonazis ausreichend ausgeleuchtet werden können – eine VDS wäre gar nicht notwendig gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Piksa
Im Nachhinein fiel mir ein, daß ich ich noch hätte anmerken sollen, daß schon aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Anbetracht Stadlers imposanten Liste sich die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung verbietet. Aber als Ressortleiter Innenpolitik sollte diese Überlegung Herrn Krauel auch ohne meinen Hinweis in den Sinn kommen.
Die Exhumierung des akademischen Betrügers Karl-Theodor zu Guttenberg scheint im Gange zu sein. Daß zu Guttenberg bereits so schnell wieder das Licht der Öffentlichkeit suchen würde, wurde bereits spekuliert – nun darf mit Spannung betrachtet werden, ob es sich tatsächlich um einen Rehabilitierungsversuch eines potenziellen Kanzlerkandidaten handelt.
Bezeichnend ist, daß selbst ein im Ausland stattgefundener Auftritt zu Guttenbergs als Auslöser für heftige Frequentierung der Kommentarbereiche zahlreicher Onlineartikel ausreicht. Die Empörung über zu Guttenbergs Handeln im Rahmen seiner Plagiatsaffäre wirkt auch heute noch. Ebenfalls zu betrachten ist jedoch auch, daß zu Guttenberg nach wie vor über einige Sympathisanten verfügt, die in jeder Kritik an zu Guttenberg – und sei sie noch zu angemessen – eine widerliche Hetzkampagne sehen wollen.
Zu Guttenbergs Kritikern wird gerne vorgehalten, zu Guttenberg habe ich sich immerhin “mehrfach entschuldigt”, fast schon gebetsmühlenartig und reflexhaft bedient man sich des Ausspruchs “jeder hätte schon ein mal einen Fehler gemacht”. Das alles spricht der Tatsache Hohn, daß zu Guttenbergs “Entschuldigungen” zu einem Zeitpunkt kamen, als die Faktenlage bereits so eindeutig gewesen ist, daß ihm letztlich nichts anderes übrig blieb, als all das zu bestätigen, was er ohnehin nicht mehr glaubhaft leugnen konnte.
Der wesentliche Punkt an zu Guttenbergs Plagiatsaffäre ist, daß er – entgegen der Aussagen seiner Sympathisanten – eben nicht glaubhaft zu seinen Fehlern stand. Die schmutzige Wahrheit ist, daß er zunächst bei “seiner” Dissertation betrogen hat, anschließend Journalisten und die Öffentlichkeit mehrfach hinsichtlich der Genese seiner Dissertation belogen hat und schlußendlich, als er gar keine andere Möglichkeit mehr hatte, weil man ihn eindrucksvoll überführt hat, eine vergiftete und damit unglaubwürdige “Entschuldigung” ablieferte. Was von einer Entschuldigung zu halten ist, die unter solchen Umständen entsteht, bedarf keinerlei weiteren Ausführung.
Die Plagiatsaffäre wäre anders gelaufen, wenn zu Guttenberg nach Bekanntwerden seines Betrugs selbigen demütig zugegeben und umgehend angemessene Konsequenzen gezogen hätte. Doch der Verlauf der Geschichte ist bekannt: Statt letzteres zu tun, bemühte zu Guttenberg sich, seinen wissenschaftlichen Betrug zu allem Überfluß noch mit Täuschung der Öffentlichkeit zu garnieren – und das als Minister.
Verlangt wurde von zu Guttenberg eigentlich nicht viel. Lediglich, daß er seinen Betrug aufrichtig zugibt – doch er tat es nicht. Das wurde ihm zum Verhängnis und das hat er nur sich selbst zuzuschreiben. Es ist daher vielmehr von “Wahrung gesellschaftlicher Werte” zu sprechen, wenn man Guttenbergs Verhalten anprangert, keinesfalls jedoch von “widerwertiger Hetze”.
Schon am Verlauf heutiger Diskurse lässt sich erahnen, daß die künftige Debatte um die Exhumierung zu Guttenbergs mit aller Gewalt unter dem Banner “jeder hat eine zweite Chance verdient” stattfinden wird. Alleine, ein Betrüger bleibt ein Betrüger und wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.
Im Zuge der Ermittlungsarbeiten zur Terrorgruppierung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) sitzt eine der Protagonistinnen, Beate Zschäpe nun in Köln in Untersuchungshaft. Die bislang schweigsame Frau könnte als Drahtzieherin einer Mordserie aufgrund einer Rechtsnorm des Strafgesetzbuchs für ihre Taten paradoxer Weise sogar belohnt werden -ursächlich hierfür ist die so genannte “große Kronzeugenregelung”.
In § 46b StGb ist seit September 2009 die große Kronzeugenregelung enthalten, deren Zweck es ist “potenziell kooperationsbereiten Tätern einen Anreiz zu bieten, Hilfe zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten zu leisten”. Kooperationsbereiten Straftätern wird auf Basis der großen Kronzeugenregelung eine Prämie in Form von Strafnachlass bis hin zum Strafverzicht in Aussicht gestellt, sofern sie ihr Wissen über vergangene oder bevorstehende Straftaten zu Ermittlungszwecken zur Verfügung stellen. Profitieren kann ein Straftäter von dieser Regelung jedoch nur solange noch kein Hauptverfahren gegen ihn eingeleitet wurde, die Informationspreisgabe muss, sofern sie strafmildernde Wirkung entfalten soll, noch vor Beginn der Hauptverhandlung erfolgen.
Das Problem an der großen Kronzeugenregelung besteht darin, daß besonders tief ins kriminelle Milieu verwickelte Straftäter, beispielsweise die Hauptakteure krimineller Vereinigungen, zu denen Beate Zschäpe wohl zu zählen ist, für ihren kriminellen Eifern letztlich sogar noch belohnt werden können. Das Maß des Strafnachlasses richtet sich gemäß großer Kronzeugenregelung nämlich nach dem “Gewicht der Aufklärungshilfe”.
Konkret heißt das, daß ein krimineller Handlanger einer kriminellen Vereinigung den Ermittlern kaum Informationen zur Verfügung stellen kann und damit keine Strafmilderung erwarten kann, während ein Lenker einer kriminellen Vereinigung sein umfangreiches Wissen hervorragend dazu verwenden kann, um großzügigen Strafnachlass “herauszuholen”.
Die große Kronzeugenregelung torpediert den rechtsstaatlichen Grundsatz des Schuldprinzips, welches in § 46 StGB wie folgt festgehalten ist:
“Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.”
Im Fall des Nationalsozialistischen Untergrunds könnte die große Kronzeugenregelung, sofern sie denn zum Einsatz kommt, großes Unverständnis vonseiten der Öffentlichkeit hervorrufen. Sollte eine Gruppierung, die jahrelang fremdenfeindlich motivierte Morde auf friedliche Bundesbürger verübt hat dafür auch noch belohnt werden, sieht sich die Glaubwürdigkeit deutscher Behörden hinsichtlich der Bekämpfung des braunen Sumpfes weiter schwinden.
Neben der fragwürdigen Daseinsberechtigung der Verfassungsschutzämter sollte auch in Erwägung gezogen werden, die große Kronzeugenregelung infrage zu stellen.
Als geneigter Raphöhrer und ehemaliger Käufer einer Bushido-CD betrachte ich den Vorgang um seine Ehrung (und besonders die Reaktion der Öffentlichkeit) soweit ich ihn überblicken kann mit einem gewissen Argwohn.
Eines vorweg geschickt: Bushido ist für mich ohne die leiseste Chance auf Wiederbelebung gestorben, nachdem mir zu Ohren kam, daß er sich der Dienste eines Rechtsanwalts bedient, um eine Jugendliche Hartz-IV-Empfängerin mit einer Urheberrechtsklage zu torpedieren, weil diese den Bekanntheitsgrad einer Ebay-Auktion, bei der es um einen Pullover ging, mittels Nennung des Begriffs “Bushido” in der Titelleiste erhöhen wollte:
Seitdem verbleiben die sämtliche Lieder Bushidos oder solche, an denen er mitgewirkt hat in meinen Räumen ungespielt und ich hege eine tiefe Ablehnung gegen diesen Kerl.
Zur Sache seiner Ehrung beim Bambi
Inhaltlich vernahm ich lediglich, daß er wohl für Integrationsleistung geehrt wurde. Worin diese bestehen soll, ist mir nicht ersichtlich. Das mag aber durchaus daran liegen, daß ich mich nicht großartig dafür interessiert habe, was Bushido für die Integration angeblich geleistet hat.
Da ich mangels Wissen nicht ausschließen kann, daß er tatsächlich einen Dienst an der Integration geleistet hat, sage ich nicht sofort, daß die Würdigung ungerechtfertigt ist. Ich sage aber auch nicht das Gegenteil.
Ich verheimliche aber auch nicht, daß es mir fragwürdig erscheint, gerade einen Bushido mit einem Preis für Integration zu ehren. Zumal mir aus seinen Tracks noch im Ohr klingt, wie er “Kanacken” und Moslems teils offen, teils subtil als irgendwie besser, irgendwie überlegen und irgendwie wir-ficken-eure-Frauen darstellt. Daß gerade derartige Einlässe primär Unfrieden begünstigen und letztlich auch nicht der Integration dienen, ist nach meiner Auffassung kaum zu bestreiten, wobei ich mich da gerne eines Besseren belehren lasse.
Sollte tatsächlich jemand den Versuch unternehmen wollen, mich eines Besseren zu belehren, dann aber bitte nicht mit dem Argument es handele sich bei Bushidos Werken lediglich um Kunst und daß jede noch so menschenfeindliche Darlegung seiner Geisteshaltung schließlich unter diesem Banner betrachtet werden müsste. Diese Argumentation verfängt schon deshalb nicht, weil Bushidos Fans nach meiner Auffassung zum überwiegenden Teil keinem intellektuellen Milieu entspringen – eine angemessene Auseinandersetzung mit seinen Botschaften insbesondere im Hinblick einer Folgenabschätzung ist von diesen Menschen wohl kaum zu leisten.
Zur Reaktion seitens der Öffentlichkeit
Der Sänger von Rosenstolz kritisierte die Ehrung Bushidos als im Hinblick auf seine minderheitenfeindlichen Äußerungen als “nicht korrekt”:
So sehr ich diesen Einwand nachvollziehen kann, so sehr muss ich ihn dafür abstrafen, daß er nicht verfängt weil er schlicht ins Leere läuft. Bushido ist für den deutschen Rap zurzeit sowas wie Josef Ackermann für Banken aus Sicht der Deutschen. Ich borge mir für diesen Vergleich die treffliche Kabarettdarbietung des geschätzten Hagen Rether, als er über Ackermann sprach:
“Wir kriegen Strohpuppen hingehalten und dann kümmern wir uns drum [...] und jeder kleine Stammtisch darf mal seine Gabel reinstecken und glauben er hat mitgeredet. Ackermann ist auch so eine Strohpuppe. Ackermann wird immer gerne genommen. Ackermann, und alle stürzen sich auf den Zyniker mit dem Victoryzeichen und haben ihn gefläddert wie Windhunden einen künstlichen Hasen. Ackermann ist immer noch im Amt. Ackermann wird hofiert und behandelt wie ein Fürst. Ackermann ist doch nicht das Problem. Ackermann ist der Klassenprimus in einem inhumanen und maroden System.”
Selbiges trifft auf Bushido in gleichem Maße zu. Bushido spricht nur aus, was auch schon unzählige andere Rapper vor ihm getan haben. Ob es dabei um die Herabwürdigung von Frauen oder Homosexuellen geht, ist egal. Bushido ist ebenso wie Ackermann in erster Linie ein Geschäftsmann, und so ungern ich es zugebe auch noch ein guter.
Unsere Gesellschaft beschwert sich gerne darüber, daß die Banken Finanzmarktprodukte handeln, die maßgeblich dafür mitverantwortlich sind, daß in den ärmsten der armen Länder Regenwälder abgeholzt werden um anschließend Rapsölfelder darauf zu bauen, deren Produktion aber nicht der Ernährung der dort lebenden Bevölkerung, sondern dem Spritverbrauch in den reichen Ländern dient. Statt uns über die Banken zu beschweren, sollten wir uns an unsere eigene Nase packen, weil die Banken schließlich in unserer Mitte Käufer für diese Produkte finden.
Genauso verhält es sich im Grunde auch am Beispiel Bushido. Statt ihn zu ignorieren und ihn somit auszutrocknen schütten wir fleißig neue Tinte in die Patrone des Füllers, mit dem er die Texte für sein nächstes Album schreiben wird.
Bushido ist in Wahrheit genau so wenig wie Ackermann das Problem.
In Bezugnahme auf meine am 10.10.2011 an die Landtagsabgeordneten des Landes Nordrhein-Westfalen verschickte Mail zum Thema Staatstrojaner (0Zapftis) erhielt ich heute von Theo Kruse, Innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion eine Antwort zum Sachverhalt inklusive einer persönlichen Einschätzung seinerseits.
Von besonderem Interesse sind Kruses Aussagen bezüglich der Rechtsgrundlage zur Quellen-TKÜ:
“In Nordrhein-Westfalen existiert aktuell weder im Polizeigesetz noch im Verfassungsschutzgesetz eine Ermächtigung zum Einsatz von Trojanern zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Im Bereich der Strafverfolgung ist deren Einsatz zur Quellen-TKÜ dagegen unter strengen Voraussetzungen möglich, vgl. § 100a Strafprozessordnung (StPO).”
Nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion wird also auch in NRW fälschlicherweise §100a StPo als Rechtsgrundlage zur Durchführung der Quellen-TKÜ gewertet. Wenig überraschend, zumal bereits Monika Düker (Grüne) als Vorsitzende des NRW-Innenausschusses in einer Stellungnahme vom 13.10.2011 Ähnliches sagte:
“Ein Einsatz von Überwachungssoftware für die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist nur im Rahmen der Strafprozessordnung unter strengen Auflagen in NRW möglich und auch erfolgt. [...]“
Nach Auffassung von Ulf Buermeyer, seines Zeichens Richter am Landgericht Berlin, begründen die §§ 100a, 100b StPo hingegen keinesfalls eine Rechtsgrundlage zur Durchführung der Quellen-TKÜ, sondern lediglich für eine einfache TKÜ, bei der Telefonanschluß, nicht aber die digitale Kommunikation über VoIP abgehört wird.
Zu demselben Ergebnis gelangt Frank Braun, welcher in der Juristenpublikation „Kommunikation & Recht“ auf sechs Seiten darlegt, welche Erwägungen ihn zu folgender Schlußfolgerung führten:
“Die Nutzung von Staatstrojanern zur Durchführung einer Quellen-TK oder einer Online-Durchsuchung zu Zwecken der Strafverfolgung ist nach geltendem Recht unzulässig. Für derart intensive Grundrechtseingriffe bedarf es einer ausreichend klaren und eindeutig formulierten bereichsspezifischen Rechtsgrundlage, die den Anforderungen, die das BVerfG zu den genannten Eingriffsmaßnahmen formuliert hat, umfassend entspricht. Die in diesem Zusammenhang in der Praxis bemühten §§ 100 a, 100 b StPO werden dem nicht gerecht.“
(Hervorhebungen durch mich.)
Wenn die CDU-Landtagsfraktion nun, wie dem weiteren Wortlaut des Antwortschreibens zu entnehmen ist, behauptet
“Die Trojaner seien zudem ausschließlich zur Quellen-TKÜ nach der Strafprozessordnung eingesetzt worden, genauer gesagt zur Erfassung von Gesprächen Beschuldigter über das Internet („Skype“).”
, dann mag das inhaltlich zwar stimmen, es ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß die Strafprozessordnung nach Ansicht der herrschenden Meinung unter Juristen keine Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Quellen-TKÜ auf Basis der Strafprozessordnung liefert. Selbst der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl echauffierte sich in einer Pressemitteilung vom 10.10.2011, darüber daß es nach seiner Auffassung eben keine Rechtsgrundlage zur Durchführung der Quellen-TKÜ auf Basis der Strafprozessordnung gibt.
Theo Kruse bekräftigt, daß die von NRW eingesetzten Trojaner ausschließlich der Erfassung von Gesprächen Beschuldigter eingesetzt würden:
“Die Trojaner seien zudem ausschließlich zur Quellen-TKÜ nach der Strafprozessordnung eingesetzt worden, genauer gesagt zur Erfassung von Gesprächen Beschuldigter über das Internet („Skype“).”
Nun bleibt die Frage, weshalb in Würdigung des Übermaßverbots nicht zu einem milderen Mittel gegriffen wurde, zumal die Firma Skype behördlichen Bedarfsträgern auf Anfrage eine Abhörschnittstelle zur Verfügung stellt, die einen ausreichenden, gleichzeitig milderen Eingriff darstellt. Offenbar ist man sich in Nordrhein-Westfalen, wie auch in weiteren Ländern, nicht darüber im Klaren, daß Skype in diesem Zusammenhang sehr kooperativ ist.
Theo Kruse persönlich hält die Quellen-TKÜ für notwendig, denn:
“Aus meiner persönlichen Sicht handelt es sich bei dem Einsatz von Trojanern um ein notwendiges Fahndungsmittel, an dessen Erforderlichkeit im digitalen Zeitalter keine ernsthaften Zweifel bestehen können. Andernfalls könnten sich Kriminelle allein dadurch, dass sie über das Internet kommunizieren, jeglicher Überwachung entziehen.”
Wie bereits erwähnt: Der Einsatz eines Trojaners zur Durchführung einer Quellen-TKÜ wäre bereits überflüssig, wenn man die Kooperationsbereitschaft der Firma Skype in Anspruch nähme. Das hätte den positiven Nebeneffekt, daß die Finanzmittel, die zur Bereitstellung des Trojaners, der übrigens auch in NRW von der Firma DigiTask bezogen wurde, beispielsweise für die personelle Aufstockung der maßlos überarbeiteten Polizisten eingesetzt werden könnte.
In Anbetracht der fehlenden Rechtsgrundlage auf Basis der Strafprozessordnung erscheint es jedenfalls fragwürdig, daß Kruse weiter behauptet:
“Dass beim Einsatz dieses Fahndungsmittels die rechtlichen Grenzen eingehalten werden müssen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem o.g. Urteil gezogen hat, versteht sich von selbst.”
Erwartungsgemäß bedient Theo Kruse sich zum Abschluß seiner Antwort noch eines Standardmittels aus der innenpolitischen Rhetorikkiste:
“Vor diesem Hintergrund wünsche ich mir, dass die Debatte um dieses Thema auch zukünftig mit der gebotenen Sachlichkeit geführt wird. Nach dem aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen ist die Computerkriminalität im Jahr 2010 erneut signifikant angestiegen (+27,2 %).”
Daß die Zahl der gestiegenen Internetkriminalität zum einen mit der wachsenden Nutzung des Internets ganz allgemein, und zum anderen maßgeblich damit zu tun hat, daß der Gesetzgeber neue Straftatbestände, wie beispielsweise das „Abfangen von Daten“ (§ 202b StGB) schuf (siehe hierzu RA Thomas Stadler), und daß in Folge dessen selbstverständlich die Rate der Internetkriminalität steigt, unterschlägt Kruse nachvollziehbarer Weise – ein Hinweis darauf würde die Wucht seiner Aussage schließlich deutlich schmälern.
Es bleibt festzuhalten, daß in Nordrhein-Westfalen zumindest aufseiten von CDU und Grünen fälschlicherweise die Auffassung herrscht, daß zur Durchführung der Quellen-TKÜ auf Basis der Strafprozessordnung eine Rechtsgrundlage besteht. Dieses ist nach geltendem Recht nicht der Fall.
Nachdem dieses Wochenende vom Chaos Computer Club aufgedeckt wurde, daß der Staatstrojaner entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in grundrechtlich geschützte Kernbereiche der Privatsphäre eindringt, habe ich meinen Landtagsabgeordneten und einigen Redaktionen aus Nordrhein-Westfalen die unten aufgeführte Email zugeschickt.
Von meinen Landtagsabgeordneten erwarte ich, daß dieser Fall in seiner Bedeutung für Nordrhein-Westfalen sehr genau geprüft wird. Ich möchte nicht, daß vergleichbare Vorgänge sich in meinem Bundesland zutragen. Von der Presse erwarte ich eine kritische Begleitung dieses Themas.
An die Landtagsabgeordneten des Landes Nordrhein-Westfalen.
An die Redaktionen von Westdeutscher Rundfunk, Rheinische Post, Handelsblatt, DerWesten, Westdeutsche Zeitung und weiteren.
[Andrede],
wie Ihnen möglicherweise bereits durch die Medien zu Ohren gekommen ist, deckte der Chaos Computer Club auf, daß der zur Quellentelekommunikationsüberwachung, kurz „Quellen-TKÜ“, eingesetzte Trojaner zuwider den durch das Bundesverfassungsgericht eng umzäunten Beschränkungen auch in den grundrechtlich geschützten Kernbereich der Privatsphäre der Zielpersonen eingreift. Da ich zu diesem Thema, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene von der Politik eine adäquate Würdigung dieses Vorgangs erwarte, ist es mir als Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen ein Anliegen, meine Auffassung zu diesem Thema mit Ihnen zu teilen.
Falls Sie mit den Einzelheiten noch nicht vertraut sein sollten, zunächst ein paar Sätze zu den grundlegenden Vorgängen: Der Chaos Computer Club erhielt von Personen, die in Ermangelung des Informatenschutzes anonym verbleiben werden, Festplatten zugeschickt, auf denen sich nach Auffassung der Eigentümer ein Bundes-/Landestrojaner befunden haben soll. Nach aktuellem Informationsstand ist anzunehmen, daß gegen mindestens eine dieser Personen Ermittlungen laufen. Entsprechende Hinweise hierauf finden sich in einem am 9.10.2011 erschienenem Artikel auf Zeit Online[1] als auch in einem Videointerview mit der CCC-Sprecherin Constanze Kurz, welches in der Onlinepublikation der Süddeutschen Zeitung einsehbar ist[2].
Die Analyse der eingeschickten Festplatten und der darauf gespeicherten Trojaner führte, wie Frank Rieger (ebenfalls Sprecher des CCC) in einem Artikel, der sowohl in der auf den 9.10.2011 datierten Printausgabe der Frankfurter Allgemeinen, als auch in der Onlinepublikation der FAZ erschienen ist[3], zu aus rechtsstaatlicher Sicht bitteren Erkenntnissen. Während das BVerfG mit seiner am 27.02.2008 verkündeten Entscheidung zur Onlinedurchsuchung[4] den rechtlichen Rahmen der Quellen-TKÜ im Kern darauf beschränkte, lediglich die digitale Kommunikation der Zielperson zu erfassen und auszuleiten, beinhaltete die vom CCC analysierten Trojaner Funktionen, die über die vom BVerfG abgesteckten Grenzen weit hinausgehen. So sind Funktionen enthalten bzw. durch die Betreiber des Trojaners nachladbar, die es erlauben, sekündlich Bildschirmfotos anzufertigen und auszuleiten. Computer, die mit Mikrofonen oder auch Webcams versehen sind, was besonders bei Notebooks der Fall ist, erlauben es dem Betreiber des Trojaners, sowohl Mikrofon als auch Webcam heimlich in Betrieb zu nehmen und damit in den grundrechtlich geschützten Kernbereich der Privatsphäre einzudringen. Ferner ist es möglich, Dateien auf dem Computer auszuleiten und darüber hinaus sogar Dateien auf den Computer zu laden.
Wie dem Artikel Frank Riegers zu entnehmen ist, weist der Trojaner eklatante Mängel auf, die möglicherweise den Verlust der Beweiskraft der mittels des Trojaners gewonnenen Erkenntnisse mit sich bringen: Für Außenstehende besteht die Möglichkeit, einen mit diesem Trojaner infizierten Computer faktisch zu kapern und somit in die Ermittlungsmaßnahme einzugreifen und diese somit zu konterkarieren. Weil der Trojaner auf dem Computer der Zielperson aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen faktisch von jedem Computer Befehle entgegennimmt, der sich dem Trojaner gegenüber als sein Kommandocomputer ausgibt, lassen sich dem Verdächtigen falsche Beweise unterschieben. Einer Pressemitteilung vom 8.10.2011 des Chaos Computer Clubs ist zu entnehmen[5], daß dieser Vorgang erfolgreich nachgestellt werden konnte.
Nach dem am Abend des 9.10.2011 seitens des Bundesinnenministeriums verlautbarten Dementis[6], welches zum Inhalt trug, daß die vom CCC analysierte Software nicht der Bundestrojaner sei, führt nach gegenwärtigen Wissensstand die Spur nach Bayern. Einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 9.10.2011[7] zufolge, soll das Bayrische Justizministerium mit der in Hessen ansässigen Firma „DigiTask GmbH“ den Funktionsumfang des Trojaners dahingehend abgestimmt haben, daß der Verfassungsbruch billigend in Kauf genommen wurde. Die Leistungsbeschreibung des Trojaners deckt sich in weiten Teilen mit den Erkenntnissen, die aus der Untersuchung der dem CCC zugesandten Festplatten entsprangen.
Allem Anschein nach handelt es sich hierbei also um einen Landestrojaner, wie er möglicherweise wohl auch von den Nordrhein-Westfälischen Ermittlungsbehörden und den Ermittlungsbehörden anderer Bundesländer eingesetzt wird.
Nach den bis Dato gewonnenen Erkenntnissen und zur Kenntnis gelangten Missständen, die nach meiner Auffassung einen evidenten und vorsätzlichen Verfassungsbruch aufseiten der Bayrischen Behörden ausmachen, erwachsen in mir Bedenken um die Zustände in Nordrhein-Westfalen. Ich halte es seitens der Politik in Nordrhein-Westfalen in Ermangelung obig geschildeter Vorgänge für geboten, zu prüfen, wie es um die von Nordrhein-Westfälischen Ermittlungsbehörden genutzten Landestrojaner bestellt ist. Daß derartige Zustände in Nordrhein-Westfalen nicht herrschen sollten, betrachte ich als Selbstverständlichkeit. Als Nordrhein-Westfale erwarte ich von der hiesigen Politik, daß Gewissheit über den Status Quo vermittelt wird.
Ich rufe Sie deshalb dazu auf, die Bürger Nordrhein-Westfalens über den Status Quo in Kenntnis zu setzen. Konkret interessieren mich folgende Punkte:
Verwenden Nordrhein-Westfälische Ermittlungsbehörden Landestrojaner, die ebenfalls von der Firma „DigiTask GmbH“ entwickelt wurden? Falls ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, um zu einem grundgesetzkonformen Zustand zu finden? Falls nein, wie wird ausgeschlossen, daß die in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Landestrojaner nicht auch vergleichbare Mängel aufweisen?
Wie und durch wen wird gegenwärtig überprüft und sichergestellt, daß die von Nordrhein-Westfälischen Ermittlungsbehörden eingesetzten Methoden zur Quellen-TKÜ den Vorgaben des BVerfG entsprechen?
Abschließend interessiert mich auch Ihre persönliche Meinung über die obig geschilderten Vorgänge.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Wer von meinen Lesern mit seiner Zeit etwas sinnvolles anfangen will, dem rate ich sich an vergleichbaren Mailaktionen zu beteiligen. Alternativ kann man seine Landtagsabgeordneten auch anrufen. Wir dürfen uns nicht gefallen lassen, daß der Staat derartige Missstände betreibt. Unsere Politiker müssen sehen, daß uns Bürgern unsere Privatsphäre und die Einhaltung der Verfassung wichtige Anliegen sind.
Werdet jetzt aktiv. Solche Gelegenheiten sind selten und daher kostbar!
Update vom 11.10.2011, 17.30 Uhr: Aus dem Nordrhein-Westfälischen Landtag wurde mir zugetragen, daß seitens Ralf Michalowsky (Linke) eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt wurde, die der obigen Sache auf den Grund geht. Erfahrungsgemäß dauert die Beantwortung etwa drei Wochen. Der Wortlaut der kleinen Anfrage findet sich hier.
Wie Chip Online zu entnehmen ist, planen einige US-Behörden ISPs in die Bekämpfung von Botnetzen einzuspannen. Meine Auffassung nach sollten ISPs durch solche Maßnahmen nicht als Hilfscherrifs der Verbrechensbekämpfung missbraucht werden.
Verbrechensbekämpfung ist ausschließliche, hoheitliche Aufgabe der zuständigen Behörden. Ein solcher Vorschlag würde eine gefährliche Verquickung staatlicher Aufgaben mit privaten Akteuren bedeuten, deren Auswirkungen negativ auf die Privatsphäre aller Internet-Nutzer wären und ein großes Potential für Machtmissbrauch bergen.
Die Erfahrungen mit den Behörden der inneren Sicherheit und Geheimdiensten lehrt, daß es auf Seiten der Sicherheitsbehörden einen unstillbaren Wissensdurst gibt. Es gibt keinen Punkt, an dem Geheimdienste und Behörden der inneren Sicherheit sich zu einem “Jetzt wissen wir genug” hinreißen lassen würden. Die Natur solcher Behörden verbietet dies. Die Vermählung entsprechender Behörden mit den ISPs würde darin gipfeln, daß ISPs den Behörden immer mehr und immer tiefere Einblicke in die Kommunikation ihrer Kunden geben müssten.
Im Kampf gegen Malware im Allgemeinen und Botnets im Speziellen sollte sich der Blick zunächst auf die Hersteller von Betriebssystemen richten, die es in Vergangenheit zwar immer besser, aber letztlich nicht ausreichend geschafft haben, sichere Software zu veröffentlichen. Der Steigerung der Sicherheit der Betriebssysteme sollte das erste Augenmerk gelten. Einen Beitrag vom mir zu diesem Thema wurde gestern erst hier veröffentlicht.
Der zweite, aber mindestens gleichwichtige Punkt ist der Wissenstransfer über Computer an die Öffentlichkeit. Ich kann hierzu keine empirische Untersuchung vorweisen, aber ich denke, daß aufgeklärte Nutzer eher in der Lage sind, vorbeugende Maßnahmen (wie ich sie im verlinkten Text beschrieben habe) zu ergreifen.
ISPs sollten ihr Wissen über die Infrastruktur von Botnets mit den Ermittlungsbehörden teilen – so, wie es bereits heute geschieht. Eingriffe in die Kommunikation der Kunden sollten im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und das damit verbundene Machtmissbrauchspotenzial im Sinne einer Gewaltenteilung jedoch vermieden werden. Man kann im Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung unserer Kommunikation und somit zwangsläufig Digitalisierung unserer Gesellschaft nicht außer Acht lassen, daß ISPs hier eine besondere Rolle zuteilwird.
Die Funktion, die ISPs gesellschaftlich betrachtet erfüllen, ist meiner Auffassung nach besonders Schutzbedürftig. Invasive Eingriffe sind zu vermeiden. Man sollte beispielsweise die Gefahr der Selbstzensur und der so genannten Chilling-Effekte in Betracht ziehen, wie sie bei der Vorratsdatenspeicherung auftreten würden.
Magnus Gäfgen wurde im Jahre 2003 wegen Entführung und Mordes an einem elfjährigen Kind zu lebenslanger Haft verurteilt. Während seiner Haft wurde ihm vom damaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner zwecks Informationspreisgabe über den Aufenthaltsort des entführten Jungen Folter angedroht. Magnus Gäfgen betreibt seit 2005 einen Prozess gegen das Land Hessen aufgrund von Verstößen gegen seine Würde. Heute wurde ihm Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 € zugesprochen. Einige Medien, allen voran jedoch der dem Rechtsstaat gegenüber feindlich gesinnten BILD geht dieses Urteil gegen den Strich – sie fühlt sich auf ihrer Internetseite zu folgenden Aufmacher veranlasst:
Warum wohl konnten die Richter es nicht verhindern, daß Gäfgen 3.000 € Schmerzensgeld zugesprochen bekommt? Aller Voraussicht nach liegt die Ursache darin begründet, daß Deutschland ein Rechtsstaat ist, welcher auf einem Grundgesetz basiert, dessen erster Artikel wie folgt lautet:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. [...]
(Artikel 1 Grundgesetz ist vollständig nachzulesen hier.)
Es hat eine ganz besondere Bedeutung, daß die unveräußerliche Würdigung von Menschenrechten wie der Würde des Menschen an allererster Stelle unseres Grundgesetzes steht. Durch den Begriff der Unveräußerlichkeit wird zum Ausdruck gebracht, daß die Wahrung der Würde des Menschen nicht nur für jeden Menschen gilt – und hat er sich noch so schlimme Taten zu Schulden kommen lassen – sondern auch, daß die Würde des Menschen unter gar keinen Umständen einer Güterabwegung preiszugeben ist.
Von einer Güterabwegung wäre die Rede, wenn man beispielsweise das Recht des einen gegen das Recht des anderen abwägen würde. Die Würde des Menschen ist jedoch unveräußerlich und damit ausnahmslos für jeden Menschen unverhandelbar und absolut.
Einige Menschen kommen jedoch nicht damit zurecht, daß ein Kindesmörder wie Gäfgen, der zweifellos eine grausame Tat begangen hat, von der Justiz Schmerzensgeld zugesprochen bekommt. In Internetforen, bei Twitter und Facebook häufen sich die Kommentare, die von Unverständnis und Fassungslosigkeit geprägt sind. Manche schlußfolgern gar, daß unsere Justiz Kindermörder auch noch belohnt.
So sehr ich es verstehen kann, daß man einem Kindermörder auf seinen Wegen nicht zwangsläufig das Beste wünscht, so sehr rufe ich an Tagen wie diesem, an denen Zeitungen wie die BILD wie gewöhnlich die Gelegenheit nutzen, Volkes Zorn aufzuwiegeln, dazu auf, sich daran zu erinnern, daß wir in Deutschland glücklicherweise in einem Rechtstaat – und nicht in einem Willkürstaat leben.
Es gibt Zweifel an der Richtigkeit dieses Urteils. Doch es sind eben diese verlockenden Zweifel, die innerhalb einer freiheitlichen und rechtstaatlichen Gesellschaft jene Saat säen, aus der eines Tages die Selbstaufgabe einer Gesellschaft erwächst. Es sind Zweifel wie dieser, der Gesellschaften dazu führen, die Einführung einer als “Rettungsfolter” beschönigten Folter und damit die Abkehr des unverläußerlichen Bekenntnisses zur Wahrung der Würde eines jeden Menschen zu erwägen. Es sind Zweifel, die in Anbetracht eines getöteten elfjährigen Jungen zumindest nicht fern liegen, die auf kurze Sicht mit einem Heilsversprechen für sich werben, auf lange Sicht jedoch die Abkehr vom Rechtstaat zur Folge haben. Zweifel, denen sich unsere Gesellschaft nach Kräften verweigern sollte, wenn ihr an Freiheit und Rechtstaatlichkeit gelegen ist.
Eine sehr empfehlenswerte Lektüre zu diesem Thema ist Heribert Prantls Buch “Der Terrorist als Gesetzgeber”. Es trägt den Untertitel “Wie man mit Angst Politik macht” und widmet sich in mehreren Kapiteln dem Thema Folter. Es beschreibt in unwohlseineinflößender Schärfe, welche verheerenden Auswirkungen es in der Geschichte der Menschheit hatte, wenn Folter zu einem probaten Mittel staatlichen Handelns wurde.
Daß Magnus Gäfgen 3.000 € Schmerzensgeld zugesprochen bekam, ist die folgerichtige Konsequenz aus dem Fehlverhalten des damaligen Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner, der durch die ausgesprochene Folterandrohung in eine Falle getappt war. Eine Falle, die auf kurze Sicht mit einem Heilsversprechen warb, auf lange Sicht jedoch dazu beigetragen hätte, daß Folter und damit die Missachtung der Würde des Menschen in unserer Gesellschaft salonfähig und zu einem Mittel staatlichen Handeln würde. Eine Straftat (Androhung von Folter), die in Folge einer zuvorgehenden Straftat (Kindesentführung) erfolgt, ist und bleibt nun einmal ebenfalls eine Straftat und muss als solche auch behandelt werden.
Das Urteil sollte man als Anlaß nehmen, sich klar zu machen, daß ein Rechtsstaat sich nur solange als Rechtsstaat behauptet, wenn er seine Prinzipien besonders in schweren Zeiten angemessen würdigt. Dem Richter sei Dank, daß er mit diesem unpopulären Urteil dankenswerter Weise dem Willkürstaat eine Ablehnung erteilte. Damit steht er in bester Gesellschaft mit dem norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg.
Nachtrag von 17.20 Uhr: Inzwischen ist auch zu mir die Information durchgedrungen, daß es sich nicht um Schmerzensgeld, sondern um Entschädigung handelt. An dem Kern Meiner Aussage, nämlich, daß das Urteil begrüßenswert ist, ändert dies jedoch nichts.
Polizeigewalt, ganz besonders solche, die aufgrund fehlender Transparenz nicht aufgeklärt werden kann, ist ein gesellschaftliches Problem, das es zu lösen gilt. In den vergangenen Wochen habe ich mich mit einer Recherche zum Thema Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte beschäftigt. Ich lebe in Nordrhein-Westfalen und wollte wissen, wie es um die politische Stimmung zu diesem Thema bestellt ist. Um das herauszufinden, stellte ich den innenpolitischen Sprechern der fünf Landtagsfraktionen vier kurze Fragen.
Polizeigewalt – ein ernsthaftes Problem
Vorweg ein paar erläuternde Worte an all jene, die sich fragen, weshalb ich überhaupt fordere, daß Polizeibeamte im Dienst einer Kennzeichnungspflicht unterworfen werden sollen. Ich weiß daß viele, die sich mit diesem Thema noch überhaupt nicht beschäftigt haben, diesen Einfall für absurd und naiv halten. Aber das ist er nicht – die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte adressiert ein ernsthaftes Problem, welches jeden einzelnen Bürger betreffen könnte.
Polizeibeamte sind Träger des staatlichen Gewaltmonopols. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Polizeibeamte Gewalt anwenden. Diese Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt. Überschreiten Polizeibeamte den gesetzlich zulässigen Rahmen, wie beispielsweise im Jahr 2009 bei der Demonstration “Freiheit statt Angst”, über deren Fall von Polizeigewalt ich seiner Zeit berichtete, ist es für den misshandelten Bürger jedoch meist unmöglich, den gewalttätigen Polizeibeamten zu identifizieren.
Ermittlungen nach §340 StGB (Körperverletzung im Amt) werden in den allermeisten Fällen eingestellt. Polizeibeamte, die als Zeugen befragt werden, wollen nichts gesehen haben oder geben zu Protokoll, sich nicht mehr erinnern zu können. Von einem strukturellem Problem ist die Rede, weil es ein falsch verstandener Korpsgeist, eine im Hinblick auf die rechtsstaatliche Funktion der Polizei fragwürdige Kumpanei ist, die faktisch zu einer Billigung von Gewalttaten im Dienst führt.
Polizeibeamte, die gegen ihre eigenen Kollegen aussagen, sehen sich einem besonders schwierigen Leben innerhalb ihrer Dienststelle entgegen – sie werden zu “Verrätern” und “Nestbeschmutzern” degradiert und gelten fortan als vogelfrei. Die Forderung einer Kennzeichnungspflicht zielt darauf ab, die Lösung dieses Strukturproblems voranzutreiben und die ehrlichen Polizeibeamten dadurch zu unterstützen, indem man die “schwarzen Schafe” identifizierbar und damit entfernbar macht. Opfern von Polizeigewalt soll der Rechtsstaat Hoffnung geben, daß eine Anzeige gegen einen gewaltbereiten Polizeibeamten eine reale Aussicht auf Erfolg hat.
Antworten aus dem nordrhein-westfälischen Landtag
Ich habe vier voneinander losgelöste Fragen formuliert, mir auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Landtags die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen rausgesucht und jeden einzelnen per Mail um Beantwortung gebeten. Nachfolgend die vier Fragen inklusive der Antworten.
Frage 1: Begegnet Ihre Fraktion der Forderung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte mit Unterstützung, mit Ablehnung, oder hat man sich bisher mit diesem Thema noch nicht befasst bzw. konnte innerparteilich hierzu bisher noch kein Konsens erzielt werden?
CDU
Die Kennzeichnungspflicht wird vehement abgelehnt.
SPD
Die Kennzeichnungspflicht wurde bisher nicht behandelt.
FDP
Antwort steht aus.
Grüne
Die Kennzeichnungspflicht wird aktiv unterstützt.
Linke
Die Kennzeichnungspflicht wird aktiv unterstützt.
Frage 2: Welche Maßnahmen will Ihre Fraktion in Zukunft ergreifen, um die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen umzusetzen?
CDU
Keine.
SPD
Keine.
FDP
Antwort steht aus.
Grüne
Man will zwecks Überzeugung von der Notwendigkeit zur Einführung der Kennzeichnungspflicht den Dialog mit der Polizei und mit der Öffentlichkeit weiterführen.
Linke
In der Sommerpause werden weitere Maßnahmen ausgearbeitet, wie man die Einführung der Kennzeichnungspflicht voranbringen will.
Frage 3: Welche Maßnahmen hat Ihre Fraktion in Vergangenheit ergriffen, um die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen umzusetzen?
CDU
Keine.
SPD
Keine. Man erwähnte (gefühlt proformaartig) das im Landes-koalitionsvertrag festgeschriebene Beschwerdemanagement in der Polizei, blieb aber ansonsten wortkarg.
FDP
Antwort steht aus.
Grüne
Man hat sich bei der Aushandlung des Landeskoalitionsvertrags mit der SPD dafür stark gemacht, daß “staatliches Handeln zurechenbar und transparent sein muss”. Laut Koalitionsvertrag müssen Bürger “eine einfache und unbürokratische Möglichkeit zur Beschwerde haben”. Im November 2010 machten die Grünen einen ersten Aufschlag zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements bei der nordrhein-westfälischen Polizei. Im Dialog mit Vertretern der Polizei und mit der Öffentlichkeit will man um Zustimmung für die Einführung der Kennzeichnungspflicht werben.
Linke
Seitdem die Linke im Landtag vertreten ist (Mitte 2010) hat man sich in den Ausschüssen für die Einführung eingesetzt. Einige Mitglieder der Linken unterstützten die Amnesty International Kampagne zur deutschlandweiten Einführung der Kennzeichnungspflicht. Bei öffentlichen Protesten waren Mitglieder der Fraktion als Beobachter anwesend, um etwaige Auseinandersetzungen zu dokumentieren und deeskalierend einzuwirken. Seitens der Linkenabgeordneten Anna Conrads wurde eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die Erkenntnisse darüber ans Tageslicht brachte, wie hoch die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen zur Anzeige gebrachten Fälle von Polizeigewalt ist und wie es um deren Aufklärungsquote bestellt ist. Das Ergebnis findet sich hier.
Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen Ihrer Fraktion in Bezug auf in Nordrhein-Westfalen zur Anzeige gebrachte Fälle von Polizeigewalt hinsichtlich ihrer Aufklärungsquote vor?
CDU
Keine. Die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der Linkenabgeordneten Anna Conrads scheint unbekannt zu sein.
SPD
Keine. Die SPD-Fraktion (oder zumindest ihr innenpolitischer Sprecher) glaubt fälschlicherweise, daß die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik eine Antwort auf diese Frage liefert. In der Antwort, die man mir gab, heißt es wörtlich:
“Die Erkenntnisse zu angezeigten und aufgeklärten Fällen von Polizeigewalt können Sie der Polizeilichen Kriminalstatistik entnehmen.”
Diese liefert jedoch lediglich eine (für diese konkrete Anfrage unbrauchbare) Aussage in Bezug auf Körperverletzung im Amt nach § 340 Strafgesetzbuch. Dieser Straftatbestand betrifft jedoch alle Beamten und nicht bloß Polizeibeamte. Die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der Linkenabgeordneten Anna Conrads scheint unbekannt zu sein, was besonders grotesk ist, weil die SPD gemeinsam mit den Grünen die Landesregierung stellt und der Linkenabgeordneten diese Antwort somit selbst erteilt hat.
FDP
Antwort steht aus.
Grüne
Es wurde auf die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage, der Linkenabgeordneten Anna Conrads verwiesen. Ein Zeichen dafür, daß man sich glaubhaft mit dem Thema beschäftigt hat.
Linke
Die Linkenabgeordnete Anna Conrads stellte eine kleine Anfrage an die Landesregierung, aus deren Antwort ein Eindruck davon entsteht, wie es um die Strafverfolgung von beispielsweise Körperverletzungen im Amt bestellt ist.
Der Ton macht die Musik
So viel zu meinen Fragen und den Antworten der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktionen. Die tabellarische Darstellung fasst den Kern der Antworten zusammen. Was ich jedoch niemandem vorenthalten möchte, sind die Eindrücke, die ich während des Schriftverkehrs mit den Politikern hatte – bekanntlich macht der Ton ja die Musik und so wird ein “Die Kennzeichnungspflicht wird vehement abgelehnt”, wie ich es zur ersten Frage als Reaktion der CDU formulierte, noch deutlicher, wenn man einen Blick auf den Gesprächsverlauf und die Art und Weise wie mit mir umgegangen wurde, wirft.
Es war der Abend des 10. Juli, an dem ich meine Anfrage via Mail stellte. Nach über einer Woche hatte ich noch keine Antwort, worauf ich mich entschloss im Landtag anzurufen und nachzufragen. Bei meinem ersten Versuch, Theo Kruse, den innenpolitischen Sprecher der CDU zu erreichen, wurde mir gesagt, daß dieser sich auf einem Schützenfest befinde. Nun gut – ein Bißchen Spaß muss ja schließlich auch sein.
Einen oder zwei Tage später sprach ich dann mit seiner Sekretärin, die mich darüber informierte, daß sie Herr Kruses Mails verwaltet. Von meiner Anfrage wusste Sie bisher nichts, doch es gelang dann schließlich doch noch diese im Postfach des Herrn Kruse zu finden – nach inzwischen dürften es sieben oder acht Tage gewesen sein, wohlgemerkt. Die freundliche Dame versicherte mir, meine Mail auszudrucken und Herrn Kruse zwecks Bearbeitung zuzufaxen. Einen Tag später erhielt ich von Herrn Kruse die folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Piksa,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.07.2011. Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass für die CDU-Landtagsfraktion die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte kein Thema ist.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Kruse
Wie ein derartiges, im Grunde jeden Bürger betreffendes Thema für die CDU, die immerhin mit den Anspruch auftritt, eine Volkspartei zu sein, kein Thema sein kann, wunderte mich dann doch – ich hakte nach:
Sehr geehrter Herr Kruse,
da Ihre Antwort mich offen gestanden mit mehr Erstaunen denn Erkenntnis zurücklässt, komme ich nicht umhin, in diesem Zusammenhang eine Folgefrage zu stellen:
Muss ich Ihre Antwort als strikte Ablehnung einer Kennzeichnungspflicht interpretieren, oder hat sich die CDU-Fraktion mit dem Thema Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte bloß noch nicht beschäftigt?
Auch blieb meine Frage, welche Erkenntnisse der CDU-Landtagsfraktion in Bezug auf in NRW zur Anzeige gebrachte Fälle von Polizeigewalt und Ihrer Aufklärungsquote vorliegen, unbeantwortet. Liegen hier keine lediglich keine Erkenntnisse vor, oder wird es nicht als notwendig angesehen, dieser Frage nachzugehen?
Mit freundlichen Grüßen aus Langenfeld
Peter Piksa
…und erhielt die folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Piksa,
nochmals zur Verdeutlichung. Wir lehnen die von Ihnen angesprochene Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ab.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Kruse
Wenn ich nicht mehrfach nachgefragt und die Antworten letztlich aus Herrn Kruse herausgepresst hätte, meine Mail vom 10. Juli bliebe wohl auf ewig ungelesen und unbeantwortet geblieben.
Daß ernsthafte Bürgeranfragen, deren Fragesteller sich mit unkonkreten Antworten nicht zufriedengibt und nachhakt scheint auch bei dem innenpolitischen Sprecher der nordrhein-westfälischen SPD eher unwillkommen zu sein, lehrte mich der Gesprächsverlauf mit Thomas Stotko. Zeitweilig mutete es an, als verwechselte Herr Stotko das Verhältnis zwischen souveränem Bürger und Volksvertreter mit dem, welches zwischen einem Leibeigenen und seinem Feudalherren besteht. Dabei fing es eigentlich gut an.
Bereits wenige Minuten, nachdem ich am Abend des 10. Juli meine Anfrage absendete, erhielt ich von Herrn Stotko folgende Reaktion:
Sehr geehrter Herr Piksa,
gern leite ich Ihre Anfrage an die NRW-SPD weiter. Ob es diesen möglich ist, Ihre Anfrage binnen vier Tagen zu beantworten ist mir nicht bekannt. Sicherlich wird man sich so schnell wie möglich an Sie wenden.
Herzlichen Gruß
Thomas Stotko
Prompt schrieb ich zurück:
Vielen Dank, Herr Stotko.
Laut der Internetseite des nordrhein-westfälischen Landtags sind Sie der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion in NRW? Ich dachte, daß ich mit meiner Anfrage bei Ihnen richtig wäre. An wen hätte ich mich denn statt Ihnen konkret wenden sollen?
Selbst nach mehreren Tagen erhielt ich hierauf keine Antwort. Ich stand auf dem Abstellgleis. Als ich etwa eine Woche später zwei Telefonate mit Herrn Stotkos Sekretariat führte, entspann sich ein Schriftverkehr, in dem Herr Stotko mir zwar nicht direkt, aber durch die Blume nahelegte, daß ich “natürlich” im Unrecht liege (was wohl daran liegen muss, daß ich lediglich der lästige Bürger bin, mich also auf Stufe eines Leibeigenen befinde).
Es wurde sogar versucht, mich auf eine falsche Fährte zu locken, als mir auf meine Frage, welche Erkenntnisse zur Polizeigewalt in NRW vorliegen, geantwortet wurde, ich könnte ja in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik nachsehen. Als ich in Herrn Stotko darauf hinwies, daß die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik zur Beantwortung meiner Frage ungeeignet ist, schallte es in einer Antwort vorwurfsvoll zurück:
“Sehr geehrter Herr Piksa, im Jahr 2010 wurden 1734 PolizeibeamtInnen verletzt, davon 13 schwer.”
Als ich schließlich darauf hinwies, nach der Anzahl der verletzten Polizeibeamten gar nicht gefragt zu haben und meine Haltung zum Thema Kennzeichnungspflicht offenbarte, wurde mir entgegnet, daß ich ja schließlich danach gefragt hätte. Wo genau das gewesen sein soll, darauf schuldet mir Herr Stotko bis heute noch eine Antwort.
Von der FDP erhielt ich bisher weder eine via Email eine Antwort, noch konnte ich den innenpolitischen Sprecher Horst Engel telefonisch erreichen.
Hoffnung für die Einführung der Kennzeichnungspflicht
Aus meiner Sicht erfreulich und kooperativ gesinnt war der Kontakt mit der Linkgenabgeordneten Anna Conrads sowie dem Grünenabgeordneten Matthi Bolte, deren Antworten tatsächlich eine klare Bereitschaft zur Einführung der Kennzeichnungspflicht aufzeigen. Mangels einer Antwort seitens der FDP kann ich an dieser Stelle freilich nur ein unvollständiges Bild über das nordrhein-westfälische politische Stimmungsbild treffen. Was die CDU betrifft, scheint (auch angesichts der ablehnenden Haltung aus anderen Ländern) klar zu sein, daß sie der Einführung der Kennzeichnungspflicht Widerstand leisten wird. Die Haltung der SPD-Fraktion deute ich eher als Ablehnung. Ich verweise zwar auf Herrn Stotkos Hinweis, nach dem
“In der Landtagsfraktion die Kennzeichnungspflicht in dieser Periode noch nicht Thema gewesen [ist]“,
kann mich jedoch angesichts der durch ihn zwischen den Zeilen transportierten Informationen des Eindrucks nicht freimachen, daß man die Kennzeichnungspflicht ablehnt.
Alles in einem sehe ich realistische Chancen, daß die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auch in Nordrhein-Westfalen gelingen kann – politisches Engagement von Parteien, Fraktionen, Organisationen, Institutionen und Bürgern vorausgesetzt. An überzeugenden Argumenten mangelt es schließlich nicht. Gegenwärtig ist die Kennzeichnungspflicht in Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg beschloßene Sache.